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Operationen an Intersex-Kindern

Eine neue Studie stellt fest, dass die Zahl der chirurgischen Eingriffe nicht wesentlich zurückgegangen ist. (In GID 240, Dezember 2016, S. 31)

Seit 2005 sind die ärztlichen Leitlinien in Deutschland überarbeitet worden, um die Zahl der kosmetischen Genitaloperationen an als intersexuell diagnostizierten Kindern zu reduzieren. Vor der Überarbeitung rieten diese bei „Störungen der sexuellen Differenzierung“ zu einer operativen „Korrektur“ eines „uneindeutigen“ Genitales. Die Anpassung an das als normal geltende Aussehen der Geschlechtsteile sollte idealerweise innerhalb der ersten sechs Lebensmonate erfolgen, was die „normale“ Entwicklung als Mädchen oder Junge erleichtern sollte. Viele Ärzt_innen und Eltern sind weiterhin überzeugt, dass eine „geschlechtsangleichende“ Operation das Kind vor gesellschaftlicher Diskriminierung bewahren wird, also dem „Kindeswohl“ dient. Daher unterwerfen sie die Kinder invasiven und irreversiblen Eingriffen, die schwere Folgen für deren geistiges und körperliches Wohlergehen haben können. Diese Argumentation zeigt, wie gefährlich die Annahme sein kann, es gäbe nur zwei Geschlechter und diese seien eindeutig voneinander zu unterscheiden. Kleinen Kindern schwere, medizinisch unnötige Operationen zuzumuten, verletzt ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und nimmt die diskriminierende Handlung vorweg, die dem Kind damit erspart werden soll. In diese Denkweise passt auch das Angebot des niedrigschwelligen nichtinvasiven Bluttests auf Geschlechterchromosomenabweichung. Der deutsche Anbieter Lifecodexx bietet das Testpaket „Option 3“ für die Trisomien 13, 18 und 21, die Geschlechtsbestimmung und den Test auf eine „Fehlverteilung der Geschlechtschromosome“ für 399 Euro ab der neunten Schwangerschaftswoche an.1

Die Anfang Dezember 2016 erschienene Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“ von Ulrike Klöppel stellt nun fest, dass zwischen 2005 und 2014 jedes Jahr rund 1.700 Kinder zwischen null und neun Jahren operiert wurden.2 Die Datenanalyse zeigt, dass zwar die Zahl der klassischen Intersexdiagnosen gesunken, aber die Zahl der Diagnosen, die zu den „Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale“ zu rechnen sind, erheblich gestiegen ist. Die Vermutung liegt nahe, dass hauptsächlich eine Veränderung der Diagnosepraktiken stattgefunden hat, die neuen Leitlinien also formal eingehalten werden,  Ärzt_innen aber die gleichen Phänomene lediglich anders diagnostiziert und weiter operiert haben.

Das Bundesfamilienministerium, das die Studie gefördert hat, geht in seinem Ende Oktober 2016 veröffentlichten Zwischenbericht zur Situation von inter- und transsexuellen Menschen 3 nur auf sehr wenige Forderungen der Interessenvertretungen intergeschlechtlicher Menschen ein.4 Das Ministerium fokussiert auf die Stärkung nichtdiskriminierender Beratung, dies wird jedoch nicht ausreichen, um die menschenrechtsverletzenden Operationen einzudämmen.(5 Wichtig wäre auch die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für die Krankenakten über die jetzigen zehn Jahre hinaus und die Festsetzung des Beginns der Verjährungsfristen auf die Volljährigkeit. Die Zahlen der Studie zeigen auch, wie wichtig ein fortgesetztes Monitoring von Genitaloperationen an Kindern ist. Darüber hinaus würde nur ein eindeutiges Verbot von kosmetischen Genitaloperationen die Kinder nicht mehr dem „guten Willen“ ihrer Eltern und Ärzt_innen überlassen. Bis dafür der politische Wille da ist, muss aber offenbar der Druck auf die Politik zunehmen.

1. www.lifecodexx.com, siehe dazu auch den Schwerpunkt in diesem Heft.

2. www.gender.hu-berlin.de oder www.kurzlink.de/gid240_a.

3. www.bmfsfj.de oder www.kurzlink.de/gid240_b.

4. Diese sind beispielsweise auf der Webseite der deutschen Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM)/Organisation Intersex International (OII Germany) dokumentiert: www.intersexualite.de/forderungen.

5. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) hat die Untätigkeit der Bundesregierung bei den Genitaloperationen ausdrücklich gerügt: Committee on the Rights of Persons with Disabilities: Concluding observations on the initial report of Germany, 13.05.15, online unter www.un.org oder www.kurzlink.de/gid240_c.