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Analysieren und diskriminieren

Das »Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens« erlaubt der Polizei, DNA-Spuren zu analysieren, um auf das Aussehen von Verdächtigen zu schließen. Kritiker befürchten, so werde Diskriminierung befördert. In der Jungle World 48

Von Blutspuren auf das Aussehen oder das Alter von Verdächtigen schließen: Was die Polizei bislang nur in Bayern durfte, wird künftig bundesweit erlaubt sein. Am vorvergangenen Freitag beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien ein »Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens«. Die Grünen, die FDP und die Linkspartei stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. 
Besonders kritisiert wird die Zulassung erweiterter DNA-Analysen. Mit deren Legalisierung folgt der Bundestag dem im Mai vorigen Jahres beschlossenen bayerischen Polizeigesetz, das für große Proteste sorgte (Jungle World 13/2018). Das neue Gesetz sieht vor, dass die Polizei aus Tatortspuren genetische Hinweise auf Augen- und Haarfarbe, Pigmentierung der Haut und das Alter von Verdächtigen gewinnen darf. Vor der Gesetzesänderung war dies nur für die Geschlechtszugehörigkeit erlaubt.

Der Verein »Gen-ethisches Netzwerk« hatte vor dem Beschluss des Bundestags kritisiert, dass die Technologie zur Vorhersage der Pigmentierung von Haut, Haaren und Augen keineswegs so ausgereift sei, wie Politiker und einige Wissenschaftler behaupteten. »Eine Fehlleitung von Ermittlungen aufgrund von zu großem Vertrauen in die DNA-Technologie erscheint demnach höchst wahrscheinlich«, heißt es in einer Pressemitteilung der Organisation. mehr