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Verteilungs­kämpfe um die Spritze

Wer schnell geimpft werden soll und warum. Kolumne in der Jungle World vom 07.01.2021

Die Impfungen gegen Sars-CoV-2 haben in Deutschland kurz nach Weihnachten begonnen, die Diskussionen über die Kriterien der Verteilung halten an. Das Problem ist klar: Es gibt vorerst nicht genug Impfstoff für alle, die sich gerne impfen lassen würden. Was aber eine gute Lösung für wen sein könnte, ist weit weniger offensichtlich.

Die Bevölkerung ärmerer Länder muss sich in der globalen Warteschlange ganz hinten anstellen: Einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zu folge könnten dort Milliarden Menschen erst 2024 geimpft werden.

 

Die Redaktion von Bild hat zwar nur die deutsche Bevölkerung im Blick, kann sich aber nicht entscheiden, ob sie der Regierung vorwerfen will, nicht genug zum Schutz älterer Menschen unternommen zu haben, oder ob sie es übertrieben findet, 101jährige durch eine Impfung zu schützen. Die Mitte Dezember in Kraft getretene Impfverordnung der Bundesregierung legt dagegen fest: die Älteren zuerst. Menschen über 80 Jahre werden »mit höchster Priorität« geimpft. Dabei bevorzugen die meisten Bundesländer diejenigen, die in Heimen untergebracht sind, weil sich hier jeder Ausbruch als fatal erweisen kann. Dies ist aber keine Menschenfreundlichkeit gegenüber netten Omis, sondern soll das Gesundheitssystem so weit wie möglich entlasten.

Ebenfalls in der höchsten Prioritätsgruppe sind »Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen«. Das ist so überraschend wie erfreulich, da diese Beschäftigten (und damit indirekt die von ihnen betreuten Personen) bisher oft übergangen wurden – sei es bei der Verteilung von Schutzkleidung, sei es bei der Zuweisung von Schnelltests.

Allerdings bleibt unklar, ob hiermit auch Assistenzpersonen von Menschen mit Behinderung gemeint sind oder pflegende Ange­hörige. Sie werden nämlich nicht eigens erwähnt und wären dementsprechend in keiner priorisierten Gruppe. Die Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums beantwortete eine Anfrage der Jungle World mit der Zusendung der Impfverordnung und einem Link zu den FAQ, beide Quellen beantworten diese Frage jedoch nicht. Notfallbesetzung zwischen den Feiertagen? Schon keinen Bock mehr auf das Impfthema? Eine erneute Nachfrage brachte bis Redaktionsschluss keine Aufklärung.

Klar ist dagegen, dass der zweiten Prioritätsgruppe neben über 70jährigen, Personen nach Organtransplantationen, Kontaktpersonen von Schwangeren oder Menschen, die in Obdachlosen- oder Asylunterkünften leben und arbeiten, auch Polizistinnen und Polizisten angehören. Das mag sich nicht sofort erschließen. Die Formulierung, dass die Ordnungskräfte vorrangig geimpft werden sollen, die »in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind«, gibt allerdings einen Hinweis. Wenn man sich dann an die vorsichtigen und körperkontaktintensiven Auflösungen von Demonstrationen der »Querdenker« erinnert – falls sie denn aufgelöst wurden –, bei denen zudem ein leichter Regen aus den Wasserwerfern die Masken durchfeuchtete, kann man in diesem Teil der Impfverordnung eine eigene Logik erkennen.

Bei Menschen mit Behinderung hat die Passage für Aufregung gesorgt, dass Personen mit Trisomie 21, mit einer Demenz oder ­einer sogenannten geistigen Behinderung mit »hoher Priorität« geimpft werden sollen, also in der zweiten Gruppe sind. Menschen mit behinderungsbedingten Lungenproblemen finden sich dagegen erst in der dritten Prioritätsgruppe wieder, aber nur ­diejenigen mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) oder Asthma bronchiale, also recht spezifischen Lungenerkran­kungen. Auch die Frage danach, ob diese Aufzählung als exemplarisch oder abschließend zu verstehen ist, beantwortete das Ge­sundheitsministerium bislang nicht. Wenn Letzteres der Fall sein sollte, würden viele Menschen mit Behinderung behandelt wie der Rest der Bevölkerung, obwohl ihr Risiko für einen schweren Verlauf höher ist.

Hieran lässt sich eindrucksvoll zeigen, wie solche Verordnungen entstehen. Jede Empfehlung soll gerichtsfest sein, also einer mög­lichen Klage von Nichtpriorisierten standhalten können. Dafür ist es nützlich, auf Studien verweisen zu können, die ein erhöhtes ­Risiko für bevorzugte Personengruppen belegen. So beruht auch die Impfverordnung der Bundesregierung auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die dafür viele Studien zu Krankheitsverläufen verschiedener Bevölkerungsgruppen ausgewertet hat. Das klingt sinnvoll, ist es aber nur bedingt: Vorerkrankungen, zu denen es keine Studie gibt, etwa weil sie selten sind, werden wahrscheinlich auch nicht berücksichtigt, selbst wenn das erhöhte Risiko so offensichtlich ist wie bei Personen, die bereits beatmet werden.

Ein weiterer Skandal: Erzieher und Lehrerinnen gehören zu den am häufigsten an Covid-19 erkrankten Berufsgruppen, befinden sich aber nur in der dritten Prioritätsgruppe. Dies liegt möglicherweise daran, dass die Regierung unbedingt an ihrer Darstellung festhalten möchte, dass es in Schulen und Kindergärten kaum Infektionsgeschehen gäbe, also auch keinen Grund für eine stärkere Priorisierung.

Alles in allem bietet die Impfverordnung also eine Mischung aus Bevölkerungspolitik und eklektischer Schadensbegrenzung – nicht so schlimm, als würden zuerst alle vermeintlichen Leistungsträger geimpft, aber auch nicht so gut, dass die Schutzbedürftigsten tatsächlich prioritär behandelt würden.