Skip to content

Content Header

Normalisierung per Gesetz

Betroffenenverbände haben heftige Kritik an der geplanten Änderung des Transsexuellengesetzes geübt. Nun hat die Bundesregierung das Vorhaben zunächst verschoben. In Jungle World 23/2019, 06.06.2019

Eigentlich wollte die Bundesregierung am Mittwoch vergangener Woche den Gesetzentwurf des Bundesministerien der Justiz und des Inneren zur »Neu­regelung der Änderung des Geschlechts­eintrags« beschließen. Er wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen – die Betroffenen- und Fachverbände dürfen das als Erfolg ihrer heftigen Kritik verbuchen. Die zuständigen Ministerien hatten den Gesetzesentwurf zum Namens- und Personenstandswechsel am 8. Mai an die Fachverbände geschickt, verbunden mit ­einer 48stündigen Frist für fachliche Stellungnahmen. Obwohl einige dieser Verbände ohne feste Stellen nur im Ehrenamt arbeiten, gelang es ihnen, ausführliche und differenzierte Kritikpunkte zu erarbeiten.

mehr … Normalisierung per Gesetz

Kommt der Test?

Bluttests auf Trisomien vor Kassenzulassung

Die Entscheidung um die Kassenzulassung der Bluttests auf Trisomien rückt näher, der Diskurs um die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen nimmt Fahrt auf.

Eine Zusammenfassung zum Stand der Kassenzulassung und der gesellschaftlichen Debatte um die nichtinvasiven Bluttests im Gen-ethischen Informationsdienst (GID) 249

Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit

Schwangere Personen müssen selbst entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht, das ist eine alte und immer noch aktuelle feministische Forderung, die auch aus menschenrechtlicher und gesundheitspolitscher Perspektive unterstützt wird. In Deutschland wird eine selbstbestimme Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch weiterhin erschwert, da dieser im Strafgesetzbuch im Abschnitt der Straftaten gegen das Leben verhandelt wird. Dies hat negative Folgen: Beispielsweise sind Abtreibungen kein regulärer Teil ärztlicher Lehrpläne, Mediziner*innen durften bis vor Kurzem noch nicht einmal öffentlich darauf hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen, und obwohl weltweit jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens eine Abtreibung hatte, ist das Thema tabuisiert und schambesetzt. Restriktive Gesetze, religiöse Traditionen und Stigmatisierung veranlassen jedes Jahr weltweit Frauen und Mädchen zu unsachgemäßen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen, rund sieben Millionen Patientinnen werden laut Ärzte ohne Grenzen jährlich weltweit aufgrund von daraus resultierenden Komplikationen in Krankenhäuser eingeliefert. Selbsternannte Lebensschützer sorgen dafür, dass dies so bleibt.

Aber was ist, wenn die Entscheidung, die Schwangerschaft auszutragen, bereits getroffen wurde, und die schwangere Person sich entschieden hat, aus dem Fötus ein Kind werden zu lassen? Dann gibt es – normalisiert und als Teil der Schwangerschaftsvorsorge wahrgenommen – viele Untersuchungen, die scheinbar sicherstellen sollen, dass mit dem werdenden Kind „alles in Ordnung“ ist. Wenn das nicht der Fall ist, wenn eine Normabweichung oder Beeinträchtigung festgestellt wird, dann wird diese Entscheidung häufig revidiert und eine Abtreibung vorgenommen. Auch solche Entschlüsse müssen Frauen treffen können, allerdings spielen die gesellschaftliche Behindertenfeindlichkeit, fehlende sozialstaatliche Absicherungen und ableistische Annahmen über Behinderung bei diesen Entscheidungen oft eine so große Rolle, dass sie schwerlich als selbstbestimmt zu qualifizieren sind. Eine von drei Positionierungen in APuZ 20/2019.

Der ganze Artikel findet sich hier, das APuZ-Heft „Abtreibung“ kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

Leidvermutung. Pränataldiagnostik und das Bild von Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind vielfältigen Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Darüber, ob das Angebot an pränatalen Untersuchungen dazugezählt werden kann, gehen die Meinungen auseinander. Einfache Antworten sind hier fehl am Platze. Vielmehr gilt es zunächst, das komplexe Feld auszuleuchten. Wie funktioniert pränatale Diagnostik überhaupt? Was für ein Bild von Behinderung wird transportiert? Was sind die Fallstricke der Debatte? Ein längerer Artikel in APuZ 6-7 2019

Der ganze Artikel findet sich hier, das Heft kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

 

Kassenzulassung bedeutet Normalisierung!

Sollen die gesetzlichen Kassen nichtinvasive Bluttests auf Trisomien bezahlen? Dies könnte auch zu zusätzlicher Angst führen, meint Kirsten Achtelik vom Gen-ethischen Netzwerk e.V. im Kommentar. Sie fordert eine Debatte, wann welche pränatalen Untersuchungen sinnvoll sind. Mein Kommentar in Der Hausarzt, 20.01.19

In der beinah allseitigen Befürwortung der Kassenzulassung des nichtinvasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 werden wichtige Argumente zu wenig beachtet. Die Tests gelten zu Unrecht als sehr sicher [1], was eher den Werbeaussagen der Anbieter als den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien oder des IQWiG entspricht [2].

Gerade für jüngere Schwangere dürften die falsch positiven Ergebnisse zusätzliche Angst und Verunsicherung statt der versprochenen „Sicherheit“ bedeuten.

Die Vorgehensweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Bluttests lediglich als weitere Option im Status quo der bisherigen pränatalen Untersuchungen zu etablieren, erzwingt einen ständigen Vergleich mit dem bisherigen pränatalen Angebot. Hier können sie unbestritten Pluspunkte verbuchen, wenn auch die aktuellen Zahlen zum Risiko von Spontanaborten nach invasiven Eingriffen deutlich niedriger sind als weithin angenommen wird [3].

mehr … Kassenzulassung bedeutet Normalisierung!

Debatte über Bluttest?

Der pränatale Bluttest auf Trisomie 21 soll im Bundestag diskutiert werden – endlich! Im GID 247, November 2018 Seite 35 – 36

Abgeordnete aller Parteien (außer der AfD) wollen eine parlamentarische und gesellschaftliche Debatte über den pränatalen Bluttest auf Trisomie 21 als Kassenleistung anstoßen. Das bekräftigten sie auf einer Pressekonferenz Mitte Oktober. „Wir wollen ein Signal in die Gesellschaft senden, dass Behinderung und Normabweichung nicht mit Leid verbunden sind!“ Mit diesen Worten machte die Abgeordnete der Linkspartei Kathrin Vogler sehr deutlich, dass es bei der Initiative der Abgeordneten nicht nur um den Bluttest geht, sondern um die gesellschaftliche Wahrnehmung von Behinderung.

mehr

Ist pränatale Diagnostik diskriminierend?

Pränatale Diagnostik gilt unter behindertenpolitischen und feministischen Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen als ableistisch und diskriminierend. Dieses Argument findet in ethischen und politischen Debatten große Aufmerksamkeit, weil die Schlechterbehandlung von Minderheiten in demokratischen Gesellschaften als illegitim gilt. Der Diskriminierungsvorwurf wird allerdings auch als ungerechtfertigt abgelehnt, vor allem von Soziolog*innen und Ethiker*innen. Obwohl sich das Argument explizit ausschließlich gegen pränatale Diagnostik (PND) richtet, scheint der Schwangerschaftsabbruch nach einer solchen Diagnose häufig der eigentliche Auslöser für die Kritik zu sein. In diesem Text will ich das etwas unübersichtliche Diskursfeld beleuchten und den verschiedenen Argumenten nachgehen. Dazu ist eine Reflexion über einen für die Fragestellung passenden Diskriminierungsbegriff genauso nötig wie eine Präzisierung des verwendeten Modells von Behinderung. Die hier dargestellten Überlegungen eröffnen weiterführende Fragestellungen und sollen eine Grundlage für die Debatte um die diskriminierenden Effekte der PND schaffen.

Schlüsselwörter: Pränataldiagnostik, Behinderung, Diskriminierung, Ableism, soziales Modell

Im Journal für Psychologie, 26(2), 75–94, open access

Germania, l’aborto è ancora un reato. La battaglia dei sedicenti “difensori della vita”

Der Text von Eike und mir, übersetzt auf Italienisch!

In seguito alla condanna della ginecologa Kristina Hänel a seimila euro di multa per “pubblicità illegale di interruzione volontaria di gravidanza”, in Germania si è riacceso il dibattito sull’aborto, che il codice penale tedesco considera ancora un reato sebbene, a determinate condizioni, non punibile. L’attacco dei “pro vita” ai diritti delle donne si fa sempre più aggressivo, ed è ora che le femministe rivendichino: l’aborto è un diritto, non un reato.

di Kirsten Achtlik e Eike Sanders

mehr … Germania, l’aborto è ancora un reato. La battaglia dei sedicenti “difensori della vita”

Es war einmal in Hadamar

Wie die »Lebensschutz«-Bewegung NS-Verbrechen instrumentalisiert. Von Kirsten Achtelik, im Neues Deutschland

Auch am nächsten Samstag wird wieder der »Marsch für das Leben« durch Berlin ziehen – vermutlich einige Tausend sich selbst als »Lebensschützer« bezeichnende junge und alte Menschen, Frauen und Männer. Die meisten von ihnen werden religiös motiviert sein, ob kirchlich-katholisch oder freikirchlich-evangelikal. Viele von ihnen werden mit ihrer Gemeinde angereist kommen. Mitlaufen werden auch Frauen, die eine Abtreibung hatten und dafür die Vergebung Gottes suchen. Dabei sein werden aber auch Menschen mit sichtbaren Behinderungen, einige von ihnen in Rollstühlen.

mehr … Es war einmal in Hadamar

Marsch für Zellklumpen

Am Samstag wollen Tausende »Lebensschützer« durch Berlin marschieren. Feministinnen und linke Gruppe haben Gegenproteste angekündigt. Die Demonstrationen finden vor dem Hintergrund der Debatte über den Paragraphen 219a und dem immer schwieriger werdenden Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen statt. In Jungle World 2018/38

Der Zugang für Frauen zu sicheren Abtreibungen innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens am oder nahe dem eigenen Wohnort ist in Deutschland mittlerweile durch die Verknappung des Angebots stark gefährdet. Nach Recherchen des ARD-Magazins »Kontraste« ist die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, seit 2003 um 40 Prozent zurückgegangen. Diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die die Leistung weiterhin anbieten, sind mitunter bereits über das Pensionsalter hinaus. Die Ärztegenerationen danach haben den gesellschaftlichen Kampf für das Recht auf Abtreibung nicht miterlebt.
mehr … Marsch für Zellklumpen