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Abbruch in virigen Zeiten

Die Covid-19-Pandemie könnte den Zugang zu Beratungsstellen, die straffreie Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen, akut gefährden. Schon vorher gab es Versorgungsengpässe. In Jungle World 14/2020

Wenn im Gesundheitssystem Ressourcen konzentriert werden, um auf den erwarteten Bedarf an Intensivbetten und Beatmungsgeräten vorbereitet zu sein, bleiben diejenigen auf der Strecke, deren Bedürfnisse als weniger wichtig eingeschätzt werden. Dazu gehören ungewollt Schwangere – umso mehr, als die Erfüllung ihres Wunsches, nicht mehr schwanger zu sein, eine Straftat darstellen kann.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland keine normalen medizinischen Leistungen, sondern fallen im Strafgesetzbuch unter die Straftaten gegen das Leben. Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche sind nicht legal, aber straffrei möglich, wenn sich die ungewollt schwangere Person von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen und danach drei Tage über ihre Entscheidung reflektiert hat.

Bereits vor der Coronakrise gab es teilweise eklatante Probleme für Frauen, die fristgerecht dieses Prozedere be­folgen wollten, und diese Probleme verschärfen sich nun. In einer Pressemit­teilung haben der neu gegründete Verein Doctors for Choice und die noch in Vereinsgründung befindliche Gruppe Pro Choice zusammen mit den altein­gesessenen Organisationen AKF (Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft) und Pro Familia davor gewarnt, dass dadurch Leben und Gesundheit von Frauen in Gefahr seien. Aufgrund der Covid-19-Pandemie sei der Zugang zu straffreien Schwangerschaftsabbrüchen akut gefährdet.

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Armut auf Pump

Die Bundesregierung will die sozialen und wirtschaftlichen Probleme lindern, die aus der Coronakrise folgen. Das Kabinett beschloss am Montag weitreichende Maßnahmen. In der Jungle World 13/2020

Kommt jetzt die allgemeine Ausgangssperre? Diese bange Frage beschäftigte am Wochenende viele Menschen. Die Antwort kam, wie so vieles in dieser Krise, scheibchenweise. Als erste größere Stadt Deutschlands beschloss das nahe an der französischen Grenze liegende Freiburg weitgehende Ausgangsbeschränkungen, als erstes Bundesland verhängte Bayern am Wochenende ebenfalls Ausgangsbeschränkungen. Das Saarland und mehrere andere Bundesländer folgten. Die Bezeich­nungen Ausgangssperre und lockdown wurde tunlichst vermieden. Bei einer Telefonkonferenz am Sonntagnachmittag verständigten sich die Bundesregierung und die Länder auf Leitlinien zur sogenannten Kontaktbeschränkung. Soziale Kontakte sollen so weit wie möglich reduziert werden, im öffent­lichen Raum sollen sich die Menschen nur noch zu zweit aufhalten, davon ausgenommen sind Familienmitglieder oder Mitbewohner. Die sehr weitgehenden Regeln sollen für mindestens zwei Wochen gelten. Bayern blieb bei seiner bereits vorher verabschiedeten härteren Linie, dort dürfen sich nur Personen aus dem selben Hausstand gemeinsam draußen bewegen. Hessen und Sachsen verabschiedeten ähn­liche Regelungen.

Die portionsweise Darreichung hat ihren Sinn: Man kann sich auf jede Beschränkung und Verschärfung einstellen, bevor die nächste kommt. In einer ohnehin intellektuell und emotional schwer zu bewältigenden Situation braucht man Zeit, um sich an neue Verbote zu gewöhnen und deren Sinn einzusehen. Dieser Effekt war auch vor den neuen Verschärfungen zu beobachten: Gab es in Berlin in der Nacht von Donnerstag auf Freitag fast 100 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, vor allem gegen Kneipen und Restaurants, die trotz der Beschränkungen geöffnet hatten, stellte die Polizei in der Nacht zu Samstag nur noch 26 Strafanzeigen. Die Spielplätze, Parks und Plätze leerten sich.

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Nachwuchs aus dem Katalog

Die »Berliner Kinderwunschtage«, eine Besuchermesse zu Reproduktions­technologien, fand in diesem Jahr zum vierten Mal statt. Doch obwohl sie provokativ auf das Wochenende des internationalen Frauen­kampftags gelegt worden war, blieb Protest weitgehend aus. Reportage in der Jungle World 12/2020

Überdimensionierte Spermien überall: An der Decke baumeln sie, sie liegen in Schalen als Schlüsselanhänger, es gibt sie als Fliegenklatschen und Stifte. Dieses zentrale Symbol der Messe »Berliner Kinderwunschtage« wird ergänzt von Bildern properer, lachender, niedlicher Babys und ihrer diversen Köperteile – vor allem Füßchen und Händchen. Dazu Fotos hochschwangerer Bäuche, meistens mit einem Kind, das daran horcht. Aufnahmen glücklicher Familien dürfen auch nicht fehlen. Ein weißes Boot, das »Hoffnung« heißt, segelt auf dem Bild einer Broschüre in tiefblauem Wasser.

Was in dieser Bildsprache nur am Rand vorkommt, sind die von Reproduktionsmedizinern heißbegehrten Eizellen – das mag daran liegen, dass deren Form nicht so eingeprägt ist wie die von Spermien. Eizellen sind allerdings auch ein rareres Gut in der Fruchtbarkeitsbranche. Sperma verändert seine Qualität mit dem Alter des Mannes kaum, Eizellen altern hingegen mit den Frauen, was der physiologische Grund für die vielbeschworene »biologische Uhr« ist. Eizellen sind zudem nur mit einem invasiven Eingriff aus dem Körper zu bekommen. Die Hormontherapie, die das Heranreifen mehrerer Eizellen bewirkt, ist für die meisten Frauen körperlich und psychisch anstrengend.

Wenn Frauen oder andere Personen mit einer als weiblich definierten Anatomie einen starken Wunsch nach einem eigenen Kind hegen, mag es naheliegend sein, diese Nachteile in Kauf zu nehmen. Sich dieser Prozedur zu unterziehen, um anderen zu einem Kind zu verhelfen, ist jedoch weniger nachvollziehbar – es sei denn, die Frauen ahnen nichts von den Beeinträchtigungen, oder die Bezahlung kann diese kompensieren.

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Her mit der Hilfe

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronakrise treffen prekär Beschäftigte, Illegalisierte und Obdachlose besonders hart. Kommentar in der Jungle World 12/2020

Die Anfrage der Jungle World für einen Kommentar zu den ökonomischen Folgen der Coronaepidemie für Prekäre und Selbständige erreicht mich im ICE auf dem Weg zu einer Podiumsdiskussion über reproduktive Gerechtigkeit. Es ist der Tag, an dem die WHO Covid-19 von einer Epidemie zur Pandemie hochstuft. Auf Facebook wird eine Veranstaltung nach der anderen abgesagt, um dazu beizutragen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.

Sollte ich das auch machen? Verhalte ich mich unverantwortlich, wenn ich mit dem Zug reise und später Menschen an einem Ort zum Diskutieren zusammenbringe? Auf Twitter debattieren derweil immer mehr Menschen darüber, ob auch Soloselbstständige für ihre Verdienstausfälle entschädigt werden könnten. Freunde und Bekannte sorgen sich, dass sie monatelang kein Geld verdienen werden, während die Ausgaben konstant bleiben oder steigen.

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Vom Kopf auf die Füße

Neuseeland reformiert seine Abtreibungsgesetze. Künftig werden dort Schwangerschaftsabbrüche bis zur 20. Woche legal sein. Und Deutschland? Kommentar in der taz vom 19.03.2020

In Neuseeland werden Schwangerschaftsabbrüche bis zur 20. Woche künftig nicht mehr verboten sein. Das hat das Parlament am Mittwoch entschieden und damit den ungewollt schwangeren Neu­see­län­de­r*in­nen die Entscheidungsberechtigung übertragen.

Eine Abtreibung nach der 20. Woche wiederum wird möglich sein, sofern ein*e Ärz­t*in den Abbruch für die „gesundheitlich angemessene Entscheidung“ hält. Bisher waren Abtreibungen in Neuseeland nur aufgrund von Gefährdungen für die psychische und körperliche Gesundheit der Schwangeren legal, dafür musste die Schwangere zwei Ärz­t*in­nen finden, die ihr dies bestätigten.

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Was ist schon normal?

Das weheneinleitende Mittel Cytotec ist in Verruf geraten. Haben der Bayerische Rundfunk und die »Süddeutsche Zeitung« einen Skandal aufgedeckt oder ein nützliches Medikament verunglimpft? In der Jungle World 10/2020

Der Investigativartikel von Eva Achinger und Ann-Kathrin Wetter auf tagesschau.de vom 11. Februar arbeitet schon in den ersten Zeilen mit starken Gegensätzen: Die Schwangerschaft der Protagonistin sei »unbeschwert« gewesen, doch nachdem die Ärzte die Geburt eingeleitet hätten, habe sie »den schlimmsten Tag in ihrem Leben« erlebt. Sie habe sehr heftige, kurz aufeinanderfolgende Wehen bekommen  – einen »Wehensturm«. Ihr Sohn sei mit zu ­wenig Sauerstoff versorgt worden und heute »geistig und körperlich stark ­beeinträchtigt«. Er werde »nie ein selbständiges Leben führen« können.

Schuld an all dem soll das wehenauslösende Medikament sein, über das in der Bundesrepublik seit Wochen diskutiert wird: Cytotec. Die Protagonistin der Investigativrecherche und mehrere andere Frauen haben ihre Ärzte deshalb verklagt. Es sollen auch Frauen und Babys gestorben sein. Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung beginnt damit, dass das Herz des Fötus, der Emil heißt, zu schlagen aufhört. Der Bildhintergrund der Website ist schwarz-lila, geschmückt mit der Illustration einer zerbrochenen Tablette, auf der die ­Silhouette eines Fötus zu erkennen ist. Unter den Hashtags »Wehensturm« und »Cytotec« beschreiben zahlreiche Frauen auf Twitter schlimme Geburts­erfahrungen.

Tote oder schwer beeinträchtigte Babys, tote oder schwer traumatisierte Frauen: Wurde hier ein medizinischer Skandal aufgedeckt, wird die Gesundheit von Schwangeren durch nicht ­zugelassene Medikamente gefährdet?

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Die Grenze

Auch Feminist*innen sind sich nicht über jede Abtreibung einig. Im Missy Magazine 02/2020

Weg mit § 218!“ Feminist*innen sind sich einig, dass die Rege-
lung von Schwangerschaftsabbrüchen nichts im Strafgesetz-buch bei den „Straftaten gegen das Leben“ zu suchen hat. Dazu, wie Abtreibungen stattdessen geregelt werden sollen, gibt es aber bisher wenige Vorschläge und kaum Diskussionen. Diese fehlende Konkretisierung trägt zu dem trügerischen Eindruck bei, wir wollten doch alle das Gleiche. Ein Urteil gegen zwei Frauenärzt*innen vom Ende vergangenen Jahres und dessen unterschiedliche Bewertung zeigen jedoch, wie dringend solche Diskussionen geführt werden müssten.

Das Berliner Landgericht verurteilte die Ärzt*innen der Berliner Charité wegen Totschlags, obwohl sie beteuerten, von einer legalen Spaätabtreibung ausgegangen zu sein. Der Fall liegt bereits neun Jahre zurück. Die Frau war mit Zwillingen schwanger, bei einem der beiden war während der Schwangerschaft eine „schwere Hirnschädigung“ festgestellt worden. (Zu Redaktionsschluss lag die verschriftlichte Urteilsbegründung noch nicht vor.) Die Schwangere hatte eine medizinische Indikation zur Abtreibung. Eine solche Indikation kann gestellt werden, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die körperliche oder psychische Gesundheit der schwangeren Person gefährdet. Diese wurde jedoch nicht genutzt – nach Angaben der Ärzt*innen, um den „gesunden“ Fötus nicht zu gefährden. Stattdessen wurde die Schwangerschaft nach der Diagnose mehrere Wochen fortgesetzt. Mit dem natürlichen Einsetzen der Wehen leiteten die Ärzt*innen einen Kaiserschnitt ein und holten zuerst das nicht beeinträchtigte Kind aus dem Bauch. Sie verabreichten dem beeinträchtigten Zwilling eine tödliche Spritze und holten ihn dann aus dem Uterus.

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Das zehnte Opfer nicht vergessen

Die Morde von Hanau waren rassistisch, wer auch der Mutter als Mordopfer gedenkt, nimmt den anderen Toten nichts weg.
Ein Kommentar in der Jungle World 10/2020

Der rassistische Terroranschlag von Hanau ist viel zu schnell von den Titelseiten und aus den Schlagzeilen verschwunden. Karneval und Coronavirus waren bald wichtiger als der Versuch, zu verstehen, was am 19. Februar in der hessischen Stadt passiert ist, und der Opfer würdig zu gedenken.

Die Mutter des rechtsextremen Mörders von Hanau war sein letztes Opfer, bevor er sich selbst erschoss. Mittlerweile wird ihr Name, Gabriele Rathjen, häufiger genannt, doch in manchen Aufzählungen der Opfer fehlt sie weiterhin oder wird mit Frau R. abgekürzt.

Die Namen der bisher bekannten Opfer Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unver, Kaloyan Velkov zu nennen, sie zu kennen (und aussprechen zu können) ist wichtig. Den Anschlag als rassistisch zu benennen, ist für die gesellschaftliche Debatte darüber und die politische Reaktion darauf unabdingbar. Allerdings sollte die Betonung der rassistischen Vernichtungsphantasien nicht so weit gehen, dass die anderen menschenfeindlichen Elemente der Täterideologie vernachlässigt werden. Das sozialdarwinistische Motiv der vom Täter unterstellten mangelnden Leistungsfähigkeit zieht sich wie ein roter Faden durch die Seiten seines Pamphlets. Ganze »Volksgruppen« verdienten wegen »Leistungsunterschieden zwischen den Rassen« die Vernichtung.

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Die Couchreporter „The Witcher“

In der taz, 13.01.2020, S. 18

Hexer beschützen die Welt der Menschen in einer magischen Welt voller Monster und Fabelwesen – das ist der Hintergrund für die Fantasy-Saga „The Witcher“ um den Hexer Geralt von Riva. Die Netflix-Serie beruht auf dem Werk des polnischen Schriftstellers Andrzej Sapkowski. Die slawische Mythen aufgreifende Story ist unterhaltsam und auch für nicht Expert*innen der Saga verständlich, wenn man einmal verstanden hat, dass nicht linear erzählt wird.

Immer wieder stellt die Serie die Frage, wer oder was als Monster gelten soll, böse ist und somit den Tod verdient. Der Protagonist selbst gilt nicht als Mensch, sondern als „Mutant“ – Hexer erwerben ihre magischen Kräfte und eine extrem hohe Lebenserwartung durch eine künstlich hervorgerufene Mutation in der Kindheit. Daher werden sie in dieser an ein frühes osteuropäisches Mittelalter erinnernden Welt gefürchtet. Ähnlich geht es der wichtigsten weiblichen Nebenfigur, der Magierin Yennefer von Vengerberg, mit der Geralt eine On-off-Affäre führt. Sie stammt von Elfen ab und hat eine sichtbare körperliche Behinderung. Für beides wird sie beschimpft und misshandelt.mehr … Die Couchreporter „The Witcher“

Kinder auf Kosten anderer

Feministisches Netzwerk wendet sich gegen Eizellspende und Leihmutterschaft Neues Deutschland, 09.01.2020

Anmerkung: Die Stellungnahme findet sich hier. Als ich dem ND den Artikel anbot, war ich davon ausgegangen, dass die Unterstützer*innenliste länger würde und deutlicher zwischen Verfasser*innen und Unterstützer*innen unterschieden würde. Beides ist nun nicht der Fall. Durch meinen Nachnamen tauche ich auf der Unterstützer*innenliste nun an erster Stelle auf. Deshalb möchte ich deutlich machen, dass ich nicht zu den Verfasser*innen der Erklärung gehöre.

Unter dem Motto »Für reproduktive Gerechtigkeit!« fordern Wissenschaftlerinnen, Publizistinnen und Journalistinnen, das Verbot von »Eizellspende« und »Leihmutterschaft« aufrechtzuerhalten. An diesem Freitag stellt ein feministisches Netzwerk eine Stellungnahme gegen die Legalisierung dieser reproduktiven Verfahren in Berlin vor.

Angesichts der Vorstöße der Wissenschaftsakademie Leopoldina und der FDP-Bundestagsfraktion zur Legalisierung der Praktiken aus dem vergangenem Jahr zeigen sich die 13 (edit: 8) Initiatorinnen besorgt und wollen eine kritische Debatte anregen. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 müsse erhalten bleiben. Die bisherige Begründung für das Verbot, nämlich die Verhinderung einer »gespaltenen Mutterschaft« zwischen genetischer, leiblicher und sozialer Mutter sei allerdings biologistisch. Als politisch und gesellschaftlich sinnvollen Verbotsgrund schlagen die Autorinnen den Schutz der Frauen vor Ausbeutung vor. Sie sollen vor Eingriffen bewahrt werden, die nur Dritten nützen.

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