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Fundis für Föten

Frauenfeindliche Positionen der „Lebensschutz“-Bewegung, in GID 249, 05/2019

Die „Lebensschutz“-Bewegung behauptet sich für Behinderte einzusetzen. Tatsächlich geht es ihr aber vor allem um das Verhindern von Schwangerschaftsabbrüchen. In diesem Punkt trifft sie sich mit der AfD, in anderen versucht die „Lebensschutz“-Bewegung sich von der AfD zu distanzieren.

Die „Lebensschutz“-Bewegung möchte harmlos erscheinen, als freundliche Menschen, die an konservativen – keinesfalls rechten – Werten festhalten. In erster Linie geben sie sich besorgt um das Wohlergehen aller, vor allem um das von Kindern. Die „Kinder“, die diese Bewegung schützen will, sind jedoch noch gar keine. Vielmehr geht es um Föten oder werdende Kinder, die sich in den Körpern von Schwangeren befinden. Es geht der „Lebensschutz“-Bewegung also nicht um Kinderschutz, sondern darum, Frauen von Schwangerschaftsabbrüchen abzuhalten. Dazu sind der Bewegung viele Mittel recht: Wo es möglich ist, wie in vielen südamerikanischen Ländern, setzen sie auf Abtreibungsverbote und sind so mitverantwortlich für Tote und Schwerverletzte.(1) Das ist jedoch glücklicherweise in Deutschland und den meisten europäischen Ländern zurzeit keine realistische Option.

Antiemanzipatorische Strategien

Abtreibungsgegner*innen setzten hier daher verstärkt darauf, den Zugang zu dieser medizinischen Leistung zu erschweren und ungewollt Schwangeren die Erfahrung so unangenehm wie möglich zu machen. Dazu zeigen sie Ärzt*innen an, die auf ihren Webseiten bekannt geben, dass sie Abtreibungen durchführen, stellen sich vor Beratungsstellen und Arztpraxen auf und beten dort oder bedrängen Frauen verbal und körperlich.

Auch im Internet sind sie aktiv, viele Webseiten, die scheinbar neutrale Informationen und Hilfe anbieten, sind Seiten von Abtreibungsgegner*innen. Dazu gehören auch die Seiten von Pro Femina – für Lai*innen ist das aber kaum zu erkennen. Dieser Verein bietet auch Beratungsgespräche an, ohne den in Deutschland für einen Abbruch benötigten Beratungsschein auszustellen und auch ohne das den Frauen vorher zu sagen.(2) Der Verein hat angekündigt, demnächst seine 3. Beratungsstelle zu eröffnen, in Berlin.

Das Leben liegt für diese meist religiös motivierten Menschen in Gottes Hand, sie lehnen es ab, dass Menschen versuchen über ihr Leben selbst zu bestimmen. Es handelt sich nicht nur um Abtreibungsgegner*innen, vielmehr sind diesen fundamentalistischen Christ*innen Homosexualität, nicht auf Reproduktion ausgerichteter Sex, vorurteilsfreie Sexualaufklärung und die Infragestellung von Zweigeschlechtlichkeit genauso zuwider. In ihrer Ablehnung von Feminismus und der Klage über einen durch „die 68er“ verursachten Werteverfall trifft sich die „Lebensschutz“-Bewegung mit rechten und extrem rechten Strömungen, hier wie dort wird eine demografische Krise beschworen. Für die extrem rechte Wochenzeitung Junge Freiheit ist die „Lebensschutz“-Bewegung eine wichtige Bezugsgröße, der sie zum alljährlichen bundesweiten „Marsch für das Leben“ in Berlin mehrere Seiten widmet. Darunter auch lange Interviews mit der*m jeweiligen Vorsitzenden des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), dem Dachverband vieler deutscher „Lebensschutz“-Gruppen und Organisator des Marsches. Völkische und rassistische Argumentationsmuster gehen eine hässliche Melange mit der Angst vor einer angeblichen Islamisierung ein: „Ein Volk stirbt im Mutterleib“ warnte die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (AlfA).(3) Das von der Bewegung so vehement verteidigte „Recht auf Leben“ gilt dann eben doch nicht mehr für alle gleich.

Wie hältst du‘s mit der AfD?

Allerdings ist an der Frage der Migration auch eine Sollbruchstelle zwischen „Lebensschutz“-Bewegung und rechten Parteien und Strömungen zu beobachten. 2015 marschierte die jetzige AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch in der ersten Reihe des Berliner „Marsch für das Leben“. Mit ihrer Erklärung im Januar 2016, dass es richtig sei, auf Frauen und Kinder zu schießen, wenn diese widerrechtlich die deutsche Grenze überqueren wollten, disqualifizierte sie sich offensichtlich für einen solch prominenten Platz in der Bewegung. Die Bewegung fühlt sich zu Unrecht als rechts wahrgenommen und versucht daher, sich von den offensichtlichsten rassistischen Tendenzen abzugrenzen. Hierzu wird explizit positiv auf die Willkommenskultur für Geflüchtete Bezug genommen und auch deren Leben als schützenswert benannt.

Auch in einer anderen Frage fremdeln die „Lebensschutz“-Bewegung und die AfD miteinander: Die Bewegung behauptet, sich in christlicher Manier für „die Schwachen“ einzusetzen. Föten mit Beeinträchtigungen werden als die „Schwächsten der Schwachen“ bezeichnet, als deren alleinige Anwält*innen sich die Abtreibungsgegner*innen begreifen. Dahingegen stellte die AfD vor einem guten Jahr eine behindertenfeindliche Kleine Anfrage über „Schwerbehinderte in Deutschland“ an die Bundesregierung.(4) Die einzige explizit behindertenpolitische Position der Partei findet sich im 2016 beschlossenen Grundsatzprogramm, es ist die Ablehnung von „Inklusion um jeden Preis“. Was auch immer das genau heißen mag, besonders behindertenfreundlich klingt es nicht. In der Orientierungsdebatte des Bundestags zur Kassenzulassung des pränatalen Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 am 11. April gaben sich die Redner*innen der AfD dagegen sichtlich Mühe, behindertenpolitische Positionen zu vertreten. Beatrix von Storch berief sich sogar positiv auf das Argumentationspapier gegen die Kassenzulassung der Tests, welches das Gen-ethische Netzwerk zusammen mit elf anderen Organisationen vor der Bundestagsdebatte veröffentlicht hatte. Auf solche Zustimmung verzichten wir allerdings lieber, vor allem von Menschen, die von Kräften fabulieren, die „eine Welt mit optimierten Menschen“ wollten.(5)

Wie die „Lebensschutz“-Bewegung ihre vermeintliche Behindertenfreundlichkeit nutzt um Schwangerschaftsabbrüche generell zu erschweren, ist momentan besonders gut in Österreich zu beobachten. Hier hat die Kampagne #fairändern etwa 56.000 Unterschriften „für ein kinder- und familienfreundliches Österreich“ gesammelt. Was auf den ersten Blick aussieht wie eine harmlose, behinderten- und frauenfreundliche Initiative mit richtigen Forderungen, ist vielmehr ein strategisch geschickter Versuch von knallharten Rechtskatholik*innen und Abtreibungsgegner*innen, die Möglichkeiten zum Abbruch einzuschränken und den gesellschaftlichen Diskurs nach rechts zu drücken. Die vermeintliche Abwehr von behindertenfeindlicher Diskriminierung durch die geforderte Abschaffung der embryopathischen Indikation wird dabei als Hebel benutzt.

Es wird nicht nur in Österreich zunehmend wichtiger, dass sich feministische und behindertenpolitische Bewegungen nicht gegeneinander ausspielen lassen – das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gehören schließlich zu den Kernforderungen beider Bewegungen.


Fußnoten:
(1)    Bericht von Ärzte ohne Grenzen über die Folgen unsicherer Schwangerschaftsabbrüche: Weltweit müssen jedes Jahr mehr als 7 Millionen Frauen ins Krankenhaus und über 22.000 sterben (04.03.2019). Online: www.kurzlink.de/gid249_zr oder www.aerzte-ohne-grenzen.de [letzter Zugriff: 18.04.2019].
(2)    Buzzfeed hat sich die Beratungspraxis mal etwas genauer angeschaut: Loeffler, Juliane (11.12.2018): Dein Bauch gehört mir. Online: www.kurzlink.de/gid249_zq oder www.buzzfeed.com [letzter Zugriff: 18.04.2019].
(3)    Ottmar, Tobias-B. (2005): Ein Volk stirbt im Mutterleib. In: Lebens Forum 75, S.4-8.
(4)    Diese stellte eine Verbindung her zwischen der Zahl der Menschen mit Behinderung, deren „Migrationshintergrund“ und dem Verwandtschaftsstatus ihrer Eltern. Die AfD-Anfrage und die Antwort der Bundesregierung unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901623.pdf [letzter Zugriff: 18.04.2019].
(5)    Das Argumentationspapier findet sich hier: www.gen-ethisches-netz
werk.de/node/3910, dem Antanzversuch der AfD-Abgeordneten (Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll, 95. Sitzung, 11.04.2019, S.11331) haben wir sofort und deutlich auf Twitter widersprochen: www.kurzlink.de/gid249_zp.

Not your inspiration, oder?

Kritik an Netflix-Show „Queer Eye“. Die Show wird zu Recht gerühmt für den wertschätzenden Umgang mit den Kandidat*innen. Nach der Folge mit einem Querschnittsgelähmten gab es Kritik. In der taz Gesellschaft/Medien vom 30.07.19

Die Netflix-Reality Show „Queer Eye“ verleiht in jeder Folge einer Person ein Makeover – anders als in vielen anderen Shows gibt es hier aber weder Geringschätzung noch Verächtlichmachung. Stattdessen sind die „Fab Five“, die fünf queeren und schwulen Berater*innen, zugewandt, respektvoll und häufig bereit, Storys aus ihrem eigenen Leben über Depression oder Diskriminierung zu teilen.

Die Kandidat*innen bekommen nicht nur ein äußeres Makeover, vielmehr werden auch schwierige Lebensbedingungen thematisiert und Freund*innen, Familie und die Community in den Veränderungsprozess mit einbezogen. Diese wertschätzende Hilfe und die gemeinsamen Bemühungen, zum eigenen „besseren Selbst“ zu werden, ist oft zu Tränen rührend.

Um so bedauerlicher, dass das Einbeziehen der Community und ihrer Debatten ausgerechnet in der zweiten Folge der gerade gestarteten vierten Staffel nicht wirklich gelingt. Protagonist ist der 30-jährige querschnittsgelähmte schwarze Wesley Hamilton, der eine Dealer-Karriere hinter sich hat und mit 24 Jahren mehrfach angeschossen wurde. Aus Bettlägerigkeit, Übergewicht und Depression hat er sich selbst mit Sport und Ernährungsumstellung befreit und die NGO „Disabled but not really“ gegründet.

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Ende der Schonzeit

Fünf Männer vergewaltigten in Spanien gemeinsam eine 18-Jährige und kamen mit einem milden Urteil davon. Nun hat der Oberste Gerichtshof das Skandalurteil kassiert. Kommentar in Jungle World 26/2019, 27.06.2019

Der spanische Oberste Gerichtshof hat am Freitag vergangener Woche in einem als »historisch« bezeichneten Urteil fünf Männer wegen Vergewaltigung verurteilt. Der Fall hatte vor allem dank der vorhergehenden feministischen Proteste internationale Aufmerksamkeit erlangt. Die Männer, die sich als »La Manada« (das Rudel) bezeichneten, hatten 2016 während des Festivals Sanfermines in Pamplona gemeinschaftlich eine 18jährige vergewaltigt, die Tat gefilmt und ein Video davon in ihre Whatsapp-Chatgruppe hochgeladen. Zwei Jahre später verurteilte das Landgericht in Navarra die Männer allerdings nur wegen sexuellen Missbrauchs zu neun Jahren Haft.

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Normalisierung per Gesetz

Betroffenenverbände haben heftige Kritik an der geplanten Änderung des Transsexuellengesetzes geübt. Nun hat die Bundesregierung das Vorhaben zunächst verschoben. In Jungle World 23/2019, 06.06.2019

Eigentlich wollte die Bundesregierung am Mittwoch vergangener Woche den Gesetzentwurf des Bundesministerien der Justiz und des Inneren zur »Neu­regelung der Änderung des Geschlechts­eintrags« beschließen. Er wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen – die Betroffenen- und Fachverbände dürfen das als Erfolg ihrer heftigen Kritik verbuchen. Die zuständigen Ministerien hatten den Gesetzesentwurf zum Namens- und Personenstandswechsel am 8. Mai an die Fachverbände geschickt, verbunden mit ­einer 48stündigen Frist für fachliche Stellungnahmen. Obwohl einige dieser Verbände ohne feste Stellen nur im Ehrenamt arbeiten, gelang es ihnen, ausführliche und differenzierte Kritikpunkte zu erarbeiten.

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Kommt der Test?

Bluttests auf Trisomien vor Kassenzulassung

Die Entscheidung um die Kassenzulassung der Bluttests auf Trisomien rückt näher, der Diskurs um die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen nimmt Fahrt auf.

Eine Zusammenfassung zum Stand der Kassenzulassung und der gesellschaftlichen Debatte um die nichtinvasiven Bluttests im Gen-ethischen Informationsdienst (GID) 249

Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit

Schwangere Personen müssen selbst entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht, das ist eine alte und immer noch aktuelle feministische Forderung, die auch aus menschenrechtlicher und gesundheitspolitscher Perspektive unterstützt wird. In Deutschland wird eine selbstbestimme Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch weiterhin erschwert, da dieser im Strafgesetzbuch im Abschnitt der Straftaten gegen das Leben verhandelt wird. Dies hat negative Folgen: Beispielsweise sind Abtreibungen kein regulärer Teil ärztlicher Lehrpläne, Mediziner*innen durften bis vor Kurzem noch nicht einmal öffentlich darauf hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen, und obwohl weltweit jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens eine Abtreibung hatte, ist das Thema tabuisiert und schambesetzt. Restriktive Gesetze, religiöse Traditionen und Stigmatisierung veranlassen jedes Jahr weltweit Frauen und Mädchen zu unsachgemäßen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen, rund sieben Millionen Patientinnen werden laut Ärzte ohne Grenzen jährlich weltweit aufgrund von daraus resultierenden Komplikationen in Krankenhäuser eingeliefert. Selbsternannte Lebensschützer sorgen dafür, dass dies so bleibt.

Aber was ist, wenn die Entscheidung, die Schwangerschaft auszutragen, bereits getroffen wurde, und die schwangere Person sich entschieden hat, aus dem Fötus ein Kind werden zu lassen? Dann gibt es – normalisiert und als Teil der Schwangerschaftsvorsorge wahrgenommen – viele Untersuchungen, die scheinbar sicherstellen sollen, dass mit dem werdenden Kind „alles in Ordnung“ ist. Wenn das nicht der Fall ist, wenn eine Normabweichung oder Beeinträchtigung festgestellt wird, dann wird diese Entscheidung häufig revidiert und eine Abtreibung vorgenommen. Auch solche Entschlüsse müssen Frauen treffen können, allerdings spielen die gesellschaftliche Behindertenfeindlichkeit, fehlende sozialstaatliche Absicherungen und ableistische Annahmen über Behinderung bei diesen Entscheidungen oft eine so große Rolle, dass sie schwerlich als selbstbestimmt zu qualifizieren sind. Eine von drei Positionierungen in APuZ 20/2019.

Der ganze Artikel findet sich hier, das APuZ-Heft „Abtreibung“ kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

Leidvermutung. Pränataldiagnostik und das Bild von Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind vielfältigen Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Darüber, ob das Angebot an pränatalen Untersuchungen dazugezählt werden kann, gehen die Meinungen auseinander. Einfache Antworten sind hier fehl am Platze. Vielmehr gilt es zunächst, das komplexe Feld auszuleuchten. Wie funktioniert pränatale Diagnostik überhaupt? Was für ein Bild von Behinderung wird transportiert? Was sind die Fallstricke der Debatte? Ein längerer Artikel in APuZ 6-7 2019

Der ganze Artikel findet sich hier, das Heft kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

 

Kassenzulassung bedeutet Normalisierung!

Sollen die gesetzlichen Kassen nichtinvasive Bluttests auf Trisomien bezahlen? Dies könnte auch zu zusätzlicher Angst führen, meint Kirsten Achtelik vom Gen-ethischen Netzwerk e.V. im Kommentar. Sie fordert eine Debatte, wann welche pränatalen Untersuchungen sinnvoll sind. Mein Kommentar in Der Hausarzt, 20.01.19

In der beinah allseitigen Befürwortung der Kassenzulassung des nichtinvasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 werden wichtige Argumente zu wenig beachtet. Die Tests gelten zu Unrecht als sehr sicher [1], was eher den Werbeaussagen der Anbieter als den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien oder des IQWiG entspricht [2].

Gerade für jüngere Schwangere dürften die falsch positiven Ergebnisse zusätzliche Angst und Verunsicherung statt der versprochenen „Sicherheit“ bedeuten.

Die Vorgehensweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Bluttests lediglich als weitere Option im Status quo der bisherigen pränatalen Untersuchungen zu etablieren, erzwingt einen ständigen Vergleich mit dem bisherigen pränatalen Angebot. Hier können sie unbestritten Pluspunkte verbuchen, wenn auch die aktuellen Zahlen zum Risiko von Spontanaborten nach invasiven Eingriffen deutlich niedriger sind als weithin angenommen wird [3].

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„Keine Opfer bei Abtreibungen“

Die Regierung hat eine Ergänzung zum Paragrafen 219a vorgelegt, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet. Sehr vage, meint Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik in der taz vom 14.12.18

taz: Frau Achtelik, Sie beschäftigen sich mit der sogenannten Lebensschutzbewegung. Wie bewerten Sie in dieser Hinsicht den Vorschlag der Bundesregierung zum Paragrafen 219a?

Kirsten Achtelik: Die selbst ernannte Lebensschutzbewegung hat sich durchgesetzt. Ihr wird eine konkrete Zusage gemacht: Es soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, in der es um die „seelischen Folgen“ von Abtreibungen gehen soll.

Was kritisieren Sie daran?

Eines der Hauptargumente der Bewegung ist, dass Frauen unter Schwangerschaftsabbrüchen leiden würden. Das erste Opfer einer Abtreibung sei der Fötus, wird behauptet, das zweite die Frau.

Dem ist nicht so?

Nein. In der Regel gibt es bei Abtreibungen gar keine „Opfer“. Es gibt zwar Frauen, die Abbrüche machen lassen, weil sie in einer sehr bedrängten Situation sind – also beispielsweise, weil der Mann ein Schläger ist. Es ist möglich, dass es ihnen damit nicht gut geht. Eine aktuelle Studie zeigt aber, dass mehr als 95 Prozent aller Frauen auch drei Jahre nach Abbrüchen noch erleichtert über die Entscheidung sind. Dessen ungeachtet hat die „Lebensschutzbewegung“ sogar das sogenannte Post-Abortion-Syndrom (PAS) erfunden.

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