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Interview zum Bluttest

Anlässlich des Berichtes des IQWiG zur Qualität der Bluttests auf Trisomie 21, 18 und 13 haben Bioskop, Gen-ethisches Netzwerk und das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik eine Erklärung veröffentlicht, in der ein Moratorium für die Kassenzulassung der Tests gefordert wird. Für die Sendung „Tag für Tag“ des Deutschlandfunk wurde ich zu den Tests, deren behindertenfeindlichen Implikationen und der angemessenen Halung zur „Lebenschutz“-Bewegung interviewt. Das ganze Interview gibt es hier zum Nachhören, die ganze Sendung vom 10.07.18 zum Bluttest und pränataler Diagnostik hier.

Lügen und »Lebensschutz« – Die AfD agitiert gegen Menschen mit Behinderung

Die christlich-fundamentalistische »Lebensschutz«-Bewegung macht sich gerne zum Fürsprecher der von ihnen als »Schwächste der Schwachen« bezeichneten Menschen mit Behinderungen, sie tritt sonst sehr lautstark den möglichen selektiven Auswirkungen beispielsweise pränataler Test entgegen und scheut sich auch nicht, den historisch eindeutig belasteten Begriff der »Euthanasie« zu verwenden. Zu einem Antrag der AfD im Bundestag, der auf perfide Weise Behinderung, »Inzucht« und Migration in einen Kontext stellt, herrscht indes dröhnendes Schweigen.

auf  apabiz.de, 19. Juli von Kirsten Achtelik, Eike Sanders und Ulli Jentsch

Die AfD hat sich in letzter Zeit unter menschenrechtlich und behindertenpolitisch Engagierten keine Freund*innen gemacht. Mit ihrer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung über »Schwerbehinderte in Deutschland« suggerierte sie Ende März, dass der leichte Anstieg der Zahl der Menschen mit Schwerbehindertenausweis ursächlich mit dem angeblich bei Menschen mit »Migrationshintergrund« vermehrt stattfindendem »Heiraten in der Familie« zusammenhänge. Dies wurde in den sozialen Medien wütend aufgenommen und auch die Sozialverbände reagierten: Ende April erschien eine Anzeige von 18 Sozialverbänden und Behindertenorganisationen unter der Überschrift »Wachsam sein für Menschlichkeit« in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Damit kritisierten sie die »unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit« der Anfrage und durchbrachen ihr bisheriges Schweigen zu sozialpolitischen Vorstößen der AfD. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte in der taz den Strategiewechsel der Verbände gegenüber der Partei: »Wir haben lange zu menschenverachtenden Sprüchen geschwiegen, um die AfD nicht aufzuwerten. Aber leider ist es ja so: Die AfD wird auch stärker, wenn man nicht reagiert.«

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst hat auf die Kritik der Verbände postwendend mit Drohungen reagiert und forderte, die Vergabe von Bundesmitteln an die Sozialverbände zu überprüfen. Diese würden »Lobbyarbeit für die Regierungsparteien« machen anstatt »ihre Mitglieder« beziehungsweise die »Interessen der Behinderten« »ordentlich« zu vertreten.

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Podiumsdiskussion zu reproduktiver Selbstbestimmung

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veranstaltete dieser am 21. Oktober 2017 eine Podiumsdiskussion zum Thema Reproduktion und sexuelle Selbstbestimmung in Magdeburg. Dort diskutierte ich mit Katja Krolzik-Matthei, Viola Schubert-Lehnhardt und Daniela Wakonigg, das Gespräch ist in der aktuellen Ausgabe der MIZ (3/17) dokumentiert.

Exklusion um jeden Preis

Bislang war in der Behindertenpolitik nicht viel von der AfD zu hören. In den vergangenen Wochen offenbarte die Partei jedoch, was ihr in dem Bereich vorschwebt. In Jungle World 2018/19

Die AfD-Bundestagsfraktion lehnte sich Ende März sehr weit aus dem Fenster. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu »Schwerbehinderten in Deutschland« erkundigte sie sich nach einem möglichen Zusammenhang zwischen dem leichten Anstieg der Zahl der Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Eheschließungen innerhalb der Familie sowie dem Migrationshintergrund. So fragte die AfD-Fraktion in Punkt 4 der Anfrage: »Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt, insbesondere die durch Heirat innerhalb der Familie entstandenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?« In Punkt 5 schrieb sie: »Wie viele Fälle aus Frage 4 haben einen Migrationshintergrund?« Abschließend wollten die Abgeordneten wissen: »Wie viele der in der Bundes­republik Deutschland lebenden Schwerbehinderten (bitte hier alle Arten von Behinderungen zusammenfassen) besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft (bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln)?«

Die größte Oppositionspartei im Bundestag wollte also wissen, ob es mehr Kinder mit Behinderung gebe, weil Menschen, die der hinlänglich bekannten Ansicht der AfD zufolge wegen ihrer »Abstammung« und »Kultur« nicht zu Deutschland gehören, nahe Verwandte heirateten und Kinder mit Behinderungen bekämen. Wie zu erwarten, lautet die Antwort: Nein. Die Bundesregierung führte ihre Antwort Mitte April etwas weiter aus. »Daten zum ­Familienstand der Eltern von Kindern mit Behinderungen werden in der ­Statistik der Schwerbehinderten nicht erhoben«, schrieb sie. Bei mehr als 94 Prozent der schwerbehinderten Menschen handele es sich um deutsche Staatsbürger. Zudem sei die Zahl der Menschen mit angeborenen Behinderungen im angegebenen Zeitraum rückläufig gewesen. Das hätten die AfD-Abgeordneten dank bereits veröffentlichter Statistiken zwar längst wissen können. Aber das Ziel der Anfrage war wohl eher die öffentliche Aufmerksamkeit als das Interesse an der »Sachstandsinformation«.

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§219a: Der Kulturkampf um Abtreibung

Nachdem selbsternannte Lebensschützer die Allgemeinärztin Kristina Hänel wegen »unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« angezeigt hatten, verurteilte ein Gericht sie Ende vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe. Kirsten Achtelik und Eike Sanders analysieren die Strategien der »Lebensschützer« und plädieren für ein Ende der Strafbarkeit von Abtreibungen. In den Blätter für deutsche und internationale Politik 5/2018, leider noch hinter Bezahlschranke (1,- Euro).

Ob Kinder oder keine …

Mit dem Erstarken national-religiöser Kräfte wird vielerorts in Europa das Abtreibungsrecht neu verhandelt. In Neues Deutschland vom

Die Lage ist ernst. Schon der Europarat warnte im Dezember, dass die Rechte von Frauen, über ihre eigenen Körper zu entscheiden, in Europa in Gefahr seien. Das Gremium bezog sich dabei zum einen auf bestehende weitreichende Abtreibungsverbote wie in Litauen, der Slowakei, Polen und Russland. Zum anderen seien in mehreren Ländern neue Vorschriften erlassen worden, die in diese Richtung zielten, darunter etwa für eine »voreingenommene Beratung«, die lediglich die Entscheidungen der Frauen unterminiere, aber ohne jeden medizinischen Zweck sei.

Verantwortlich dafür ist vor allem das europaweit zu beobachtende Erstarken national-konservativer Regierungen und Bewegungen, die ihre reaktionären Agenden vorantreiben. Darüber hinaus versuchen in vielen Ländern selbsternannte Lebensschützer, die Rechte und Möglichkeiten von Frauen einzuschränken oder sie ihnen ganz zu nehmen.

Allerdings ist gerade an den aktuellen Diskussionen um die mögliche Abschaffung des »Werbeverbots« für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu sehen, dass reaktionäre Bestrebungen mitunter die gegenteiligen Auswirkungen haben können. Zwar ist der Paragraf 219a schon seit Jahren ein Mittel, das AbtreibungsgegnerInnen nutzen, um ÄrztInnen einzuschüchtern und zu schikanieren. Auf die gesellschaftliche Debatte, die durch den Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel ausgelöst wurde, war die »Lebensschutz«-Bewegung aber erkennbar schlecht vorbereitet. Dies liegt auch daran, dass die Bewegung nicht so einheitlich ist, wie sie manchmal erscheint.

 Durch die Anzeige gegen die Ärztin ist der »Lebensschutz«-Aktivist Klaus Günter Annen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Er betreibt auch die Webseite babykaust.de, auf der Abtreibungen mit dem Holocaust verglichen werden und mit der abschreckenden Wirkung von Bildern blutiger Fötenteile gearbeitet wird. Mit dieser Strategie ist er in der Bewegung, die eher gemäßigt-konservativ wahrgenommen werden möchte, ein Außenseiter. Auch durch den Vorschlag, »Babycaust« zum »Unwort des Jahres« 2017 zu küren, sind Annens Aktivitäten bekannt geworden, die »Lebensschutz«-Bewegung wurde mit seinen Positionen identifiziert. Das dürfte schwierige Strategiedebatten ausgelöst haben, auch da die Zahl der TeilnehmerInnen am zentralen Event der Bewegung, dem »Marsch für das Leben« im September in Berlin, zum ersten Mal wieder deutlich sank – auch wenn dies von der Bewegung geleugnet wurde.

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Rezension: Die Erfindung der Hormone

In: 244, Februar 2018, S. 42

Die Schwangerschaft gilt als eine Zeit, die von starken, hormonbedingten Gefühlsschwankungen geprägt ist. Die Historikerin und Psychologin Lisa Malich zeigt in ihrer Dissertation, dass diese Vorstellung sich erst in den 1970er Jahren durchgesetzt hat und die behaupteten Kausalzusammenhänge zwischen Hormonen und Gefühlen keineswegs belegt sind. Malich untersucht die politischen, gesellschaftlichen und medizinischen Dynamiken, die hinter der Wahrnehmung von Schwangerschaft als scheinbar natürlichem Phänomen liegen. Auch der Fötus gewinnt seit den 1970er Jahren an Relevanz: Durch den aufkommenden Ultraschall wird er als autonomes „Kind“ visualisiert und durch die Durchsetzung der hormonellen Erzählung wird er zum hormonellen „Signalgeber“, der seine Bedürfnisse kundtun und die Handlungen der Schwangeren „steuern“ kann. Allerdings wird auch die Schwangere verstärkt in die Verantwortung genommen, da „falsches Verhalten“ zunehmend als schädlich für den Fötus eingeschätzt wird. Diese Verantwortungszuschreibung und die im Gefühlshaushalt immer mehr Raum einnehmende Angst prägen den Aufstieg des Risikomodells, das sich heute in voller Blüte befindet. Dessen Entstehung und Vorgängermodelle zu verstehen kann helfen, Schwangerschaft anders denken zu können. Dazu leistet das Buch einen wertvollen Beitrag.

➤ Lisa Malich: Die Gefühle der Schwangeren. Eine Geschichte somatischer Emotionalität (1780-2010), Transcript Verlag (2017), 448 Seiten, 34,99 Euro, ISBN 978-3-8376-3596-6.

Technische Logik – schlecht gemacht

Der Vorbericht zum nicht invasiven Bluttest (NIPT) ist im Dezember vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgelegt worden. In der Logik des Verfahrens verharrend weigert sich das IQWiG weiterhin, die gesellschaftlich eigentlich relevanten Fragen überhaupt zu stellen. Der Bericht beschränkt sich da­rauf, verschiedene Studien zu vergleichen – und das ist auch noch schlecht gemacht.

In: 244, Februar 2018, S. 31 – 32

Der Test auf Trisomie 21 aus dem Blut der Schwangeren ist seit 2012 auf dem deutschen Markt. Nach der Eröffnung eines Methodenbewertungsverfahrens im August 2016 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der anschließenden Beauftragung des IQWiG mit der Überprüfung der Testqualität im Februar 2017, hat das Institut nun seinen Vorbericht vorgelegt.

Technische Probleme

Durch größere Mengen an Daten werden Studien statis­tisch besser, da die Rate der Standardfehler sinkt. Das funktioniert allerdings nur, wenn in Metastudien halbwegs gleichwertige Studien zusammengefasst werden. Wenn die gepoolten Daten qualitativ sehr unterschiedlich sind, erzeugt man eine künstliche Effizienzsteigerung durch die höhere Teilnehmer*innenzahl – schlechte Daten werden künstlich aufgewertet. Das IQWiG gibt an, „in vielen“ der verwendeten Studien seien keine Grenzwerte zwischen Risikoschwangerschaft und Nichtrisikoschwangerschaft genannt, auch würden die Kriterien zur Definition einer Risikoschwangerschaft zwischen den verschiedenen Studien variieren. Der in der Pränataldiagnostik verwendete Risikobegriff ist hochumstritten, und ermittelte Risikowerte treffen nur Aussagen über individuelle Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf die Gesamtbevölkerung, nicht über ein reales individuelles Risiko. Bei den Hochrechnungen der NIPTs macht es für die Testgüte einen großen Unterschied, ob es sich um Gruppen von Hoch- oder Niedrigrisikokoschwangeren handelt, worauf der Deutsche Ethikrat bereits 2013 hingewiesen hat. In die Metastudie des IQWiG-Vorberichtes ungeachtet dieser methodischen Probleme alle 19 Studien gleichwertig einzubeziehen, verfälscht das Ergebnis potenziell stark. Das bei 14 Studien als hoch bewertete Verzerrungspotential ist ein weiteres gravierendes Problem – teilweise war die Verblindung unklar, teilweise die Abklärung, ob wirklich eine beziehungsweise keine Behinderung des Fötus vorlag und wie dies festgestellt wurde.5 Ohne eine zweifels- und fehlerfreie Feststellung, ob die Behinderung tatsächlich vorlag, sind diese Studien zur Feststellung der Testgüte ungeeignet. Der Vorbericht lässt offen, warum diese Studien trotz dieser Probleme in die Metastudie einbezogen wurden. Einzig im Fazit wird ausgeführt, die „Ergebnisse der niedrig verzerrten Studien unterscheiden sich bei der Erkennung der Trisomie 21 jedoch kaum von den Ergebnissen der potenziell hoch verzerrten Studien“ – mit der gleichen Begründung hätte man sie aber auch problemlos ausschließen können. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Vorbericht zu einem anderen Schluss: Die Einbeziehung der Studien mit hohem Verzerrungspotential führe „zu anderen Ergebnissen bezogen auf die Vorhersagekraft und Validität der gepoolten Ergebnisse – aus unserer Sicht widerspricht dies einer nach objektiven Kriterien durchgeführten Analyse“.

Ganzer Text mit Fußnoten hier.

„Für Föten und Werte. Die ‚Lebensschutz‘-Bewegung in Deutschland“

In: Juliane Lang, Ulrich Peters (Hg.): Antifeminismus in Bewegung. Aktuelle Debatten um Geschlecht und sexuelle Vielfalt
ISBN 978-3-944442-52-5
2018 336 Seiten, S. 117-139, 20,00 € (D), Marta Press

Textauszug:

Diskussionen darum, wie die Instrumentalisierung  behinderten- und biopolitischer Themen durch radikale Abtreibungsgegner/innen wirksam entgegengetreten werden kann, oder darüber, wie eine emanzipatorische feministische Position zu Behinderung, pränataler Diagnostik und selektiven Schwangerschaftsabbrüchen aussehen könnte, nehmen sowohl unter (Queer) Feminist_innen  als  auch  unter  Kritiker_innen  von  selektiver pränataler Diagnostik zu.  Durch die wachsende Mobilisie- rung wertkonservativer Kräfte, sei es bei den Besorgten Eltern, den Demos für Alle, den verschiedenen -gidas, den »Märschen für das Leben« oder den Wahlerfolgen der AfD ist die Versuchung groß, alle linken, feministischen  und emanzipatorischen Kräfte unter dem Label der Selbstbestimmung sammeln zu wollen. Dadurch besteht aber die Gefahr, die ambivalenten, prob- lematischen und antiemanzipatorischen Konnotationen dieses Konzeptes für die gemeinsamen Sache und das größtmögliche Bündnis auszublenden. »Selbstbestimmung« jedoch ist kein eindeutig emanzipatorischer, positiver Begriff, sondern ein ambivalenter, der in Richtung optimierter Selbstverwertung und konsumistischer Wunscherfüllung offen ist. Diese individualistischen und neoliberalen Implikationen des Begriffs beeinträch- tigen sein Potential, zur radikalen Veränderung gesellschaftlicher, sozialer und ökonomischer Machtverhältnisse beizutragen.

Interview zu Spätabbrüchen

Leben nicht Lebenswert?! Für den 3. Teil der Reihe „Hirnwäsche“ zu Spätabtreibungen hat Raúl Krauthausen mit mir gesprochen: Video bei youtube