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Schwitzen, Atmen, Pandemie

Bodycheck, die Kolumne zu Biopolitik und Alltag – Prostitution in der Pandemie, in Jungle World 31/2020

Heftiges Atmen, verschwitzte Körper, die sich aneinander reiben – woran die meisten Leute beim Wort »Sex« denken, klingt nicht, als wäre es mit den Hygieneregeln zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie vereinbar. Aber auch die Sexarbeit ist eine Branche, die ­wieder Geld verdienen will und nun dafür argumentiert, die Regeln zu lockern.

In Österreich und vielen anderen EU-Ländern haben die Bordelle seit dem 1. Juli wieder geöffnet. Der Bundesverband sexuelle Dienstleistungen, nach eigenen Angaben ein »Zusammenschluss von Unternehmerinnen und Unternehmen in der Prostitution auf Bundesebene«, dem derzeit etwa 20 Bordellbetreiber angehören, hat die Kampagne »Bordelle öffnen! Sexarbeit gleichstellen!« ini­tiiert. Sexarbeitende bündeln ihre Forderungen auf Twitter unter dem Hashtag #RotlichtAn. In der vergangenen Woche hob das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren die pandemiebedingte Schließung eines erotischen Massagesalons und eines BDSM-Studios auf, da es den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah.

Bordelle und Verbände wie der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen, in dem aktive oder ehemalige Sexarbei­terinnen und Sexarbeiter Mitglied werden können, haben Hygiene­pläne vorgelegt und fordern, ihre Arbeit den anderen körpernahen Dienstleistungen gleichzustellen. Die Berliner Beratungsstelle für Prostituierte, Hydra, berichtet von polizeilichen Drohungen, ­Einschüchterungen und Taschenkontrollen auf dem Straßenstrich in der Kurfürstenstraße. In Hamburg muss jede sexarbeitende Person bis zu 5 000 Euro Bußgeld bezahlen, wenn sie beim Arbeiten erwischt wird.

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Unergründliches Unbehagen

Medizinische Hilfen für trans Jugendliche werden von verschiedenen Seiten dämonisiert. Dabei gibt es gute Argumente für die Behandlungen. In taz 15. 7. 2020

Einen Druck, sich anzupassen, verspüren wohl alle Kinder und Jugendliche. Um beliebt zu sein meist, oder um zumindest nicht gemobbt zu werden. Das gilt nicht nur für Schule und Freundeskreis, sondern auch für die eigenen Eltern – und es gilt für queere Kinder ganz besonders. Aus teils berechtigter Sorge um das eigene Kind und dessen Zukunft entscheiden sich Eltern oft für Maßnahmen, die eine größere „Normalität“ herstellen sollen.

Jugendlichen, die sich trauen, sich ihren Eltern gegenüber als homosexuell zu outen, wird daher immer noch häufig unterstellt, dies sei nur eine Phase, ein „normales“ gegengeschlechtliches Begehren werde sich mit der Zeit schon einstellen. Und dies kommt von Eltern, die so liberal sind, dass sich ihre Kinder überhaupt trauen, mit ihnen zu sprechen.

Aber auch normierende medizinische Eingriffe sind weiterhin üblich, beispielsweise bei „geschlechtlich vereindeutigenden“ Operationen an intersex Kindern, oft wenn sie noch sehr klein sind. Ein Eingriff, der nur deswegen als legitim wahrgenommen wird, weil der geschlechtlich nicht binäre Körper als „nicht intakt“ gelesen wird. Medizinische Behandlungen hingegen, die älteren Kindern helfen könnten, mit der Last der Zweigeschlechtlichkeit besser umzugehen, gelten vielen noch als verdächtig.

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Medizinische Hilfen für trans Jugendliche werden von verschiedenen Seiten dämonisiert. Dabei gibt es gute Argumente für die Behandlungen. In taz 15. 7. 2020

Einen Druck, sich anzupassen, verspüren wohl alle Kinder und Jugendliche. Um beliebt zu sein meist, oder um zumindest nicht gemobbt zu werden. Das gilt nicht nur für Schule und Freundeskreis, sondern auch für die eigenen Eltern – und es gilt für queere Kinder ganz besonders. Aus teils berechtigter Sorge um das eigene Kind und dessen Zukunft entscheiden sich Eltern oft für Maßnahmen, die eine größere „Normalität“ herstellen sollen.

Jugendlichen, die sich trauen, sich ihren Eltern gegenüber als homosexuell zu outen, wird daher immer noch häufig unterstellt, dies sei nur eine Phase, ein „normales“ gegengeschlechtliches Begehren werde sich mit der Zeit schon einstellen. Und dies kommt von Eltern, die so liberal sind, dass sich ihre Kinder überhaupt trauen, mit ihnen zu sprechen.

Aber auch normierende medizinische Eingriffe sind weiterhin üblich, beispielsweise bei „geschlechtlich vereindeutigenden“ Operationen an intersex Kindern, oft wenn sie noch sehr klein sind. Ein Eingriff, der nur deswegen als legitim wahrgenommen wird, weil der geschlechtlich nicht binäre Körper als „nicht intakt“ gelesen wird. Medizinische Behandlungen hingegen, die älteren Kindern helfen könnten, mit der Last der Zweigeschlechtlichkeit besser umzugehen, gelten vielen noch als verdächtig.

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Angst und Widerstand

Am 2. Juli soll das Intensivpflegegesetz im Bundestag verabschiedet werden. Aktivist:innen haben dagegen am Dienstag in Berlin protestiert. In der taz vom 30.6.20

Fotos von Menschen mit Decken und Tüchern über dem Kopf hängen auf einer Leine vor dem Brandenburger Tor. Manche Personen stehen, andere liegen, viele sitzen in Rollstühlen. Die Aktion „Verhüllt!“, am Dienstag am Brandenburger Tor in Berlin, soll auf den Protest gegen das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) aufmerksam machen. Menschen mit Beeinträchtigungen fürchten, zwangsweise ins Heim eingewiesen zu werden, wenn das Gesetz an diesem Donnerstag vom Bundestag beschlossen wird.

Die Aktion entstand aus einem Post bei Facebook und Instagram, die Initiatorin, Laura Mench zeigt sich überwältigt von der Resonanz. Das zeige, dass die „drohende Unsichtbarkeit“ vielen Menschen Angst mache. Mench hofft, dass die Verabschiedung des Gesetzes von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen wird.

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»Opfer werden immer noch stigmatisiert«

Ein Gespräch mit der Anwältin und Autorin Christina Clemm in Jungle World 26/2020

Christina Clemm ist Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht in Berlin. Im März ist ihr Buch »AktenEinsicht. Geschichten von Frauen und Gewalt« (Antje Kunstmann Verlag) erschienen, in dem sie Einblicke in ihre Arbeit und das Funktionieren der Strafverfolgung gibt.

Sie sind Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin von Opfern sexualisierter und rassistischer Gewalt. Es wurde befürchtet, dass durch die Ausgangsbeschränkungen in der Covid-19-Pandemie die Zahl häuslicher Gewalttaten deutlich steigt. Ist das bereits in Ihrer Kanzlei angekommen?

Wir haben sehr viele Anfragen, aber ich weiß nicht, ob das allein auf Corona zurückzuführen ist. Ich befürchte, es wird noch etwas dauern, bis die Betroffenen aus der Zeit der Ausgangsbeschränkungen zu uns kommen. Der Schritt zu einer Anwältin ist selten der Anfang, meist braucht es zunächst Zeit und Beratung.

Sie schildern in Ihrem Buch sehr unterschiedliche Fälle, von extrem rechter Gewalt über Partnerschaftsgewalt und Kindesmissbrauch bis zu Gewalt durch Polizisten. Nach welchen Kriterien haben Sie die Fälle ausgewählt?

Ich wollte die Diversität der Fälle aufzeigen, darstellen, dass geschlechtsspezifische Gewalt alle Frauen betrifft, egal welcher sozialen Herkunft. Ich wollte auch sichtbar machen, dass es schlichtweg falsch ist anzunehmen, Täter seien »die anderen«, die nichts mit der »Mehrheitsgesellschaft« zu tun hätten, so wie es etwa rassistisch konnotiert nach der Kölner Silvesternacht 2015/2016 diskutiert wurde. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein immanenter Bestandteil einer patriarchalen Gesellschaft, es geht bei Gewaltanwendung immer um Machterhalt und die Aufrechterhaltung struktureller Ungleichheiten. Es gibt besonders vulnerable Gruppen, wie transgeschlechtliche Personen, Menschen, bei denen ein Migrationshintergrund unterstellt wird, oder Frauen mit Beeinträchtigungen. Diese kommen allerdings nicht alle explizit vor, das hätte den Rahmen gesprengt. Ich höre oft über mein Buch, dass das ja wohl besonders krasse Geschichten seien, aber das stimmt nicht. Ich schildere alltägliche Beispielfälle, damit Leute endlich verstehen, was passiert, und auch um Betroffenen zu zeigen, dass man aus einer Gewaltsituation wieder rauskommen kann.

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Absturz eines Senkrecht­starters

Der CDU-Nachwuchspolitiker Philipp Amthor und seine dubiosen Nebentätigkeiten. Porträt in Jungle World 25/2020

Der Spiegel hat schwere Vorwürfe gegen das Wunderkind der CDU, Philipp Amthor, erhoben. Der 27jährige Nachwuchspoli­tiker habe sich von dem Start-up-Unternehmen Augustus Intelligence in teure Hotels einladen lassen und einen Direktorenposten sowie Aktienoptionen erhalten. Dafür habe Amthor in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für ein »spannendes und politisch vielversprechendes Investitionsvorhaben« geworben. Die Firma, die nach eigenen Angaben unter anderem Software zur Gesichts- und Objekterkennung entwickelt, führte daraufhin zwei Gespräche mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Ministeriums. Ob die Firma überhaupt etwas herstellt, ist unklar. Ehemalige führende Mitarbeiter sagten dem Handelsblatt zufolge, das Unternehmen »hatte die Finanzierung nicht, es hatte kein Produkt und auch keine Kunden oder Umsätze«

Abgeordnete können bezahlte Nebentätigkeiten ausüben, müssen diese aber von ihrem Mandat trennen. Wie Amthors auf dem Papier des Parlaments geschriebener Empfehlungsbrief zu bewerten ist, wird zurzeit heftig diskutiert. In dieser Woche soll es ein internes Gespräch der CDU-Bundestagsfraktion mit Amthor geben. Er selbst, der mit dunklen Anzügen und festgegeltem Seitenscheitel wie die Verkörperung des idealen Schwiegersohns aus den fünfziger Jahren auftritt und sich als Abtreibungsgegner inszeniert, hat sich auf seinem Instagram-Kanal zu den Vorwürfen geäußert. Dort gibt er zu, einen Fehler gemacht zu haben, behauptet aber gleichzeitig, »nicht käuflich« zu sein. Die Nebentätigkeit habe er für ein Unternehmen ausgeübt, »das in einem für die ökonomische und sicherheitspolitische Zukunft wichtigen Themenfeld arbeitet«, und dies auch bei der Bundestagsverwaltung »offiziell angezeigt«. Die Aktien­optionen habe er nie eingelöst. Die Einsetzung einer Untersuchungs­kommission wird gefordert, umso mehr, als in die undurchsichtige Firma auch der ehemalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg als Teilhaber sowie der ehemalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen und der frühere BND-Präsident August Hanning auf noch nicht näher geklärte Weise involviert sind. Immerhin hat der Fall die Debatte über ein Transparenz- und Lobbygesetz wieder neu aufleben lassen.

»Übersteigerte Angst vor der Schulmedizin«

Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ – vdaeae.de) hat sich in einer Erklärung für »Rationalität in Zeiten der Unsicherheit« und ­gegen die Verschwörungsideologien, die zum Coronavirus kursieren, ausgesprochen. Die Jungle World (22/2020) hat darüber mit der Geschäftsführerin des VDÄÄ, Nadja Rakowitz, gesprochen.

Was hat Sie bewogen, sich so explizit gegen Verschwörungsideologen auch in den eigenen, ärztlichen Reihen auszusprechen?

Uns ist aufgefallen, dass Ärzte bei den Mobilisierungen, bei den Aufrufen zu den Protesten sowie bei der Verbreitung von vermeintlich kritischen Fragen und angeblich vernachlässigten Fakten eine große Rolle spielen. Mit Wolfgang Wodarg haben wir lange gut zusammengearbeitet, er hat auch für unsere Zeitschrift geschrieben, das hatte immer Hand und Fuß. Deswegen hat uns ziemlich irritiert, was er in Bezug auf Covid-19 für unseriöses Zeug erzählt. Als wir gesehen haben, dass das Berliner Praxiskollektiv in der Reichenberger Straße auch so einer Verharmlosungsstrategie betreibt, hat ihnen ein Berliner aus unserem Vorstand einen Brief geschrieben und an ihre Verantwortung als linke Praxis appelliert. Darauf gab es leider keine Antwort. Da die Stimmen von Ärzten in der Debatte ein besonderes Gewicht haben, haben wir uns gedacht, wir müssen jetzt auch mal was sagen. Von den Mitgliedern gab sehr viel Zuspruch für die Erklärung, als hätten die Leute darauf gewartet, dass jemand mal was Rationales dazu sagt.

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Ungleichbehandlung festgeschrieben

Der Bundestag reformiert das Adoptionshilfegesetz. Dabei wird für lesbische Partnerinnen eine Zwangsberatung eingeführt. taz, 29.05.20

Diese Woche hat der Bundestag das Adoptionswesen modernisiert. Am Donnerstag beschloss das Parlament mit den Stimmen der Großen Koalition das entsprechende Adoptionshilfegesetz. Was toll daran ist: Die Strukturen der Adoptionsvermittlung werden gestärkt und unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland verboten. Pro Jahr kommt es in Deutschland zu mehreren Tausend Adoptionen, darunter mehrere Hundert Auslandsadoptionen – und wenn sich für diese Kinder und Familien nun die Situation verbessert, sollte es ja keinen Grund zum Klagen geben. Oder?

Leider ändert das Gesetz – ganz en passant – aber auch die Situation weiterer Familien, und zwar nicht zum Besseren. Der Zweimütterfamilien. Für die wird es nun noch schwieriger werden, als es ohnehin schon ist.

Frauen, die mit Hilfe einer Samenspende miteinander Kinder bekommen, werden nämlich nicht, wie man annehmen könnte, automatisch beide Mütter. Bei Heteros ist das so. Bei verheirateten Hetropaaren gelten beide automatisch als Eltern, auch wenn der Ehemann gar nicht der leibliche Vater ist. Bei unverheirateten Paaren muss der Partner derweil nur ein Papier unterschreiben, die Vaterschaftsanerkennung.

Lesben und bisexuelle Frauen hingegen müssen trotz Ehe für alle den langwierigen Weg der sogenannten Stiefkindadoption gehen, das bedeutet Kontrollen und Eignungsprüfung durch das Jugendamt. Dazu kommt nun mit dem neuen Adoptionshilfegesetz auch noch eine Beratungspflicht obendrauf.

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Die Panik vor dem empfundenen Geschlecht

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Eine Personenstands­änderung ist nur möglich, wenn die körperliche geschlechtliche Beschaffenheit »weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann«. Diese Auslegung ist unsinnig. Kommentar in der Jungle World 23

Welche Horrorszenarien Konservative wohl für den Fall erwarten, dass ein selbstbestimmter Geschlechtseintrag nicht mehr mit Dutzenden von Hürden verbunden wäre? In Argentinien ist dies bereits seit 2012 möglich, und von größeren Problemen hat man nicht gehört. Die dortige Wirtschaftskrise wird jedenfalls nicht von Menschen hervorgerufen, denen beim ­Frühstückscafé eingefallen wäre, ihr eingetragenes Geschlecht zu ändern.

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Angst vor Heimeinweisungen

Gesundheitsministerium muss bei Beatmungspflege Behindertenrechte stärker berücksichtigen. Neues Deutschland,

Am Mittwoch hat der Bundestag den Gesetzentwurf »Zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung« (IPReG) in erster Lesung beraten und in den Gesundheitsausschuss verwiesen. Das ist bereits der dritte Entwurf, den das Gesundheitsministerium vorlegt.

Einige Menschen mit Behinderung protestierten vor dem Bundestag gegen das geplante Gesetz. Sie befürchten, dass sehr pflegebedürftige Personen auf Grundlage des Gesetzes auch gegen ihren Willen in Einrichtungen eingewiesen werden. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hatte am Morgen bereits im Gesundheitsausschuss Nachbesserungen des Entwurfs gefordert. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Bundesrepublik, Menschen mit Behinderungen die freie Entscheidung über ihren Wohnort selbst zu überlassen. Das Gesetz dürfe nicht dazu führen, dass diese Entscheidung bei pflegebedürftigen Menschen durch die Krankenkasse oder den medizinischen Dienst (MD) getroffen werde, so Dusel.

Auf dieses Problem nahmen auch die Abgeordneten in der Bundestagsdebatte immer wieder Bezug, allerdings mit sehr unterschiedlichen Schwerpunkten. Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, wies energisch darauf hin, dass viele Menschen mit Behinderungen wegen der Coronapandemie »seit Wochen und Monaten in Isolation« leben und deswegen auch nicht gegen den Gesetzesentwurf protestieren könnten. Sie befürchteten jedoch zu Recht, mit der neuen Regelung in ein Heim eingewiesen zu werden.

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