Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Betroffene sehen darin viel Misstrauen, nd vom 26.08.2023
Fragen wir mal andersherum: Warum muss überhaupt das bei der Geburt vermutete Geschlecht irgendwo eingetragen werden? Die Juristin Anna Katharina Mangold weist darauf hin, dass die zwangsweise Zuordnung zu einem Geschlecht bei der Geburt einen Eingriff in die Grundrechte jedes Menschen darstellt. Das Geschlecht eines Menschen kann man nicht an den Genitalien erkennen, weder bei Erwachsenen, noch bei Babys.
Solche Grundrechtseingriffe müssen gut begründet sein. Wenn der Staat aus Gründen der Tradition, der Statistik oder der Bevölkerungspolitik darauf besteht, eine solche Geschlechterzuordnung vornehmen zu lassen, dann sollte er es zumindest einfach machen, diese Zuordnung wieder zu ändern. Bei vielen Menschen trifft eine erste Zuordnung zwar halbwegs zu, wenn das aber nicht der Fall ist, ist es für die Betroffenen unzumutbar, eine Änderung unnötig zu erschweren. Seit 1981 ermöglicht das Transsexuellengesetz (TSG) einen Wechsel von »männlich« zu »weiblich« oder umgekehrt, nötig sind dafür zwei psychologische Gutachten von Sachverständigen und ein Gerichtsurteil. Früher war dafür eine Sterilisierung nötig und eine Scheidung vom bisherigen Ehepartner. Solche Regeln hat das Bundesverfassungsgericht eine nach der anderen für nicht mit den Grundrechten vereinbar erklärt. Neben »männlich« und »weiblich« gibt es seit 2013 die Möglichkeit, den Eintrag frei zu lassen und seit 2018 den Eintrag »divers«.