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Fragliche Normen

Interview mit Ulrike Klöppel über den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern vor medizinisch unnötigen Eingriffen beschlossen. Wieso wurde der Gesetzesentwurf nötig?

Seit den 1950er Jahren werden Kinder, die mit Genitalien und Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kommen, die nicht der männlichen oder weiblichen Norm entsprechen, zurechtoperiert. Die Annahme war, dass es für Eltern leichter ist, solche Kinder als eindeutige Mädchen oder Jungen zu erziehen, und dass es auch für die Kinder besser ist. In den 1990er Jahren wagten sich intergeschlechtliche Aktivist*innen an die Öffentlichkeit. Sie sprachen über ihre Narben, den Verlust ihrer sexuellen Empfindsamkeit und über die Unsicherheiten und Ängste, die das Verschweigen dieser Eingriffe ausgelöst hatte. Mittlerweile werden solche Operationen als Verletzung der Menschenrechte angesehen. Internationale Menschenrechtsinstitutionen fordern, diese Verletzung der körperlichen Integrität zu unterbinden. Dem will nun das Justizministerium mit diesem Gesetzesentwurf nachkommen.

Ist das gelungen?

Es ist erst mal gut, dass die Regierung das Gesetz noch vor dem Wahlkampf durchbringen will. Probleme des Entwurfs vom Januar, zum Beispiel die weitreichenden Ausnahmen von dem Verbot, sind geändert. Der jetzige Entwurf beschränkt das Verbot auf Genitaloperationen, hormonelle und andere medikamentöse Behandlungen an nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern. Das bezieht sich hauptsächlich auf Kinder unter zehn Jahre. Das Gesetz ist damit nicht umfassend genug, und ich bezweifle, dass es in der Praxis so wirksam sein wird, wie es zum Schutz der Kinder nötig wäre.

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