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Quer zur Wirklichkeit

Seit 150 Jahren ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Was würde passieren, wäre der Paragraf 218 abgeschafft? Ein Gedankenexperiment von Kirsten Achtelik und Hanna Voß in der Frauentaz vom 08.03.2021

in Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich strafbar – seit 150 Jahren ist das so. Nach der Gründung des Deutschen Reichs am 15. Mai 1871 war eine Schwangere, die „ihre Frucht abtreibt oder im Leib tötet“ mit Zuchthaus von bis zu fünf Jahren zu belegen. Die Worte des Paragrafen sind heute andere, sie klingen zeitgemäßer – allerdings nur in ihrer Form, nicht im Inhalt. Und sie stehen noch immer direkt hinter Mord und Totschlag, Abtreibung ist ein „Delikt gegen das Leben“.

Früher haben ungewollt Schwangere versucht, mit Kleiderbügeln, Stricknadeln und Fahrradspeichen den Fötus aus ihrem Bauch zu kratzen. Sie haben Seifenlauge, Bleichmittel, Rohrreiniger getrunken. Frauen sind verblutet, erlitten Bauchfellentzündungen und Vergiftungen, sie sind gestorben, weil ihnen verboten war, über ihren Körper selbst zu bestimmen.

In einigen Teilen der Welt passiert das noch immer. In Deutschland hat sich die Lage seit der ersten Reform in Westdeutschland in den 1970ern zwar verbessert – doch steht auch hier ein Gesetz im Strafgesetzbuch, das quer zur gesellschaftlichen Wirklichkeit vieler Frauen steht, das im Grunde sagt: Wenn du schwanger bist, musst du das Kind bekommen.

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Erfolge feiern, weiter kämpfen

Die Pro-Choice-Bewegung hat international Fortschritte zu verzeichnen. Kommentar in der Jungle World vom 21.01.2021

Ein Meer von grünen Fahnen, Transparenten und Halstüchern erstreckte sich Ende vorigen Monats vor dem argentinischen Senat, als Zehntausende auf dessen Entscheidung zur Legalisierung von Abtreibungen in Argentinien warteten. Als sie bekannt wurde, war der Jubel der Menschenmenge in Buenos Aires unbeschreiblich: Die feministische Bewegung in Argentinien hatte im achten Anlauf einen großartigen Sieg errungen und das Recht auf kostenlose Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen erkämpft.

Im benachbarten Chile begann vor kurzem die parlamentarische Debatte über einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Abtreibungen. Bis 2017 waren Schwangerschaftsabbrüche dort noch vollständig verboten, seither sind sie legal nach einer Vergewaltigung, wenn das Leben der schwangeren Person gefährdet ist und wenn der Fötus eine lebensbedrohliche Behinderung hat. Es ist recht selten, dass bereits vier Jahre nach einer ersten Liberalisierung über weitere Verbesserungen diskutiert wird, hier hat vermutlich die intensive und erfolgreiche feministische Kampagne im Nachbarland Wirkung gezeigt.
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