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Selbstbestimmungsgesetz: Grundrechte kommen näher

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Betroffene sehen darin viel Misstrauen, nd vom 26.08.2023

Fragen wir mal andersherum: Warum muss überhaupt das bei der Geburt vermutete Geschlecht irgendwo eingetragen werden? Die Juristin Anna Katharina Mangold weist darauf hin, dass die zwangsweise Zuordnung zu einem Geschlecht bei der Geburt einen Eingriff in die Grundrechte jedes Menschen darstellt. Das Geschlecht eines Menschen kann man nicht an den Genitalien erkennen, weder bei Erwachsenen, noch bei Babys.

Solche Grundrechtseingriffe müssen gut begründet sein. Wenn der Staat aus Gründen der Tradition, der Statistik oder der Bevölkerungspolitik darauf besteht, eine solche Geschlechterzuordnung vornehmen zu lassen, dann sollte er es zumindest einfach machen, diese Zuordnung wieder zu ändern. Bei vielen Menschen trifft eine erste Zuordnung zwar halbwegs zu, wenn das aber nicht der Fall ist, ist es für die Betroffenen unzumutbar, eine Änderung unnötig zu erschweren. Seit 1981 ermöglicht das Transsexuellengesetz (TSG) einen Wechsel von »männlich« zu »weiblich« oder umgekehrt, nötig sind dafür zwei psychologische Gutachten von Sachverständigen und ein Gerichtsurteil. Früher war dafür eine Sterilisierung nötig und eine Scheidung vom bisherigen Ehepartner. Solche Regeln hat das Bundesverfassungsgericht eine nach der anderen für nicht mit den Grundrechten vereinbar erklärt. Neben »männlich« und »weiblich« gibt es seit 2013 die Möglichkeit, den Eintrag frei zu lassen und seit 2018 den Eintrag »divers«.

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Selbstbestimmungsgesetz: Absurde Abwehr

Ein wirkliches Selbstbestimmungsgesetz muss jetzt schnell kommen, Kommentar im nd vom 23.08.2023

Fast kommt es einem vor, als würden manche Leute nachts wach liegen und darüber nachdenken, was denn das allerunwahrscheinlichste Szenario sein könnte, wenn trans und nicht binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen künftig einfach beim Standesamt ändern lassen könnten. Wenn diese Leute morgens in ihren Ministerien den Kolleg*innen ihre nächtlich erbauten Gruselschlösser präsentieren, nicken alle bedächtig und sagen: »Dagegen müssen wir dringend noch einen Paragrafen in das neue Gesetz einfügen!« Zuletzt hatte das Innenministerium Bedenken angemeldet, dass Straftäter*innen die neuen Regeln missbrauchen könnten, um ihre Identität zu verschleiern. Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen nun über den geänderten Eintrag im Personenstandsregister informiert werden.

Die Koalition hat am Mittwoch endlich den Weg für das neue Selbstbestimmungsgesetz frei gemacht, damit künftig eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt reicht und keine langwierigen, teuren und entwürdigenden psychiatrischen Gutachten und Gerichtsurteile mehr benötigt werden. Das wird trans und nicht binären Menschen viel Zeit und Nerven ersparen. Wenn das Gesetz bald in Kraft treten könnte, wäre das für alle Betroffenen ein großer Gewinn.

Selbstbestimmungsgesetz: Emanzipation kommt langsam

Die Regelung für eine vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags nimmt Formen an, in nd am 28. April 23

Menschen, die sich nicht dem bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht zugehörig fühlen, sollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz künftig einfacher ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern können. Statt wie bisher nach dem Transsexuellengesetz langwierige und teure psychologische Gutachten in einem Gerichtsverfahren einbringen zu müssen, soll die Personenstandsänderung in Zukunft mit einem Gang zum Standesamt erledigt werden können. Ziel des Gesetzes sei es, die Änderung des Geschlechtseintrags »zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung der Geschlechtsidentität zu regeln«, heißt es in dem Entwurf, der dem »nd« vorliegt. Wie bisher kann zwischen den Einträgen männlich, weiblich, divers und kein Eintrag gewählt werden. »Dem TSG liegt ein medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit zugrunde«, heißt es zur Notwendigkeit einer Reform in der Begründung des Gesetzentwurfs.mehr … Selbstbestimmungsgesetz: Emanzipation kommt langsam

Selbstexpertise zulassen

Das von der Bundesregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz dürfte für die Betroffenen eine große Erleichterung bedeuten. Bodycheck – Meine Kolumne zu Biopolitik und Alltag in der Jungle World vom 07.07.2022

Die Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz, die Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Donnerstag vergangener Woche vorstellten, sind im Kern simpel: Um Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern, soll künftig eine Erklärung mit Eigenversicherung beim Standesamt darüber reichen, dass die Geschlechtsidentität nicht mit dem ­Geschlechtseintrag übereinstimmt. Das Gesetz soll das in mehreren Punkten verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.

Damit würde das Verfahren enorm vereinfacht und für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinärgeschlechtliche Menschen vereinheitlicht. Dies ist eine lange erwartete Reform und dürfte für die Betroffenen eine große Erleichterung bedeuten. Bisher bedarf es eines Gerichtsverfahrens, für das transgeschlecht­liche Menschen zwei Sachverständigengutachten vorlegen müssen, eine langwierige, teure und oft entwürdigende Prozedur. Für nichtbinärgeschlechtliche Personen gibt es zurzeit eigentlich kein Verfahren, um Namen und Personenstand zu ändern.

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Vorgeschobene Argumente

Vielen, die behaupten, die Wissenschaftsfreiheit sei gefährdet, geht es darum, alte Dogmen zu verteidigen. Debattenbeitrag in der Jungle World vom 13.01.2022

In der Debatte über Wissenschaftsfreiheit geht es wenig wissenschaftlich zu: Die Begriffe sind nicht sauber definiert, die Kategorien gehen durchein­ander, die Methode ist unklar. Eine Seminararbeit in diesem Stil würde wohl keine gute Note erhalten.

Welcher Freiheitsbegriff wird verwendet? Wer darf wen in welcher Weise kritisieren? Was ist legitime Kritik? Wer kann für illegitime Kritik anderer verantwortlich gemacht werden? Wer gilt als Wissenschaftler und wer als Aktivist? Wessen Freiheit wird wodurch gefährdet und wer könnte und sollte ­etwas dagegen tun? Ohne solche Definitionen kann die Debatte zwar ewig weitergehen, produktiv ist sie aber nicht. Auch die vorangegangenen Beiträge waren in dieser Hinsicht wenig hilfreich.

Eine produktive Debatte ist allerdings oft auch nicht das Ziel der Skandalisierungen von vermeintlicher cancel culture, sonst würde wohl nicht so häufig mit Suggestionen, Übertreibungen und Unterstellungen gearbeitet sowie mit Fällen, die bei näherem Hin­sehen nicht belegen, was man zu beweisen versucht. Einige dieser Inkongruenzen hat Felix Schilk in seinem Beitrag bereits aufgezeigt.

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Auf zum Bundesverfassungs­gericht

Bodycheck – Kolumne zu Biopolitik und Alltag, in der Jungle World 32/21

Den Personenstand an das eigene Geschlecht anzupassen, ist kompliziert und belastend. Das Amtsgericht Münster hat die bestehende Gesetzeslage kritisiert und zur erneuten Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.

Die Bundesrepublik ist geschlechtspolitisch ein rückschrittliches Land. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1981. Auch diese Legislaturperiode wird ohne seine Reform zu Ende gehen, ganz zu schweigen von der Verabschiedung eines Gesetzes, das die geschlechtliche Selbstbestimmung von Menschen anerkennen würde.

Jeder noch so kleine Fortschritt in diese Richtung musste bisher mühsamst vor Gericht erstritten werden. Demnächst steht eine weitere höchstgerichtliche Auseinandersetzung bevor: Das Amtsgericht Münster hat den Paragraphen 45b des Personenstandgesetzes (PStG) zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Seit 2018 ist es unter Berufung auf diesen Paragraphen möglich, Name und Geschlechtseintrag ändern zu lassen und dabei auch die Option »divers« zu wählen. Auch dieses Gesetz ist erst beschlossen worden, nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts das verlangt hatte.

Nicht nur intergeschlechtliche, auch transgeschlechtliche Menschen nutzen seither diese Möglichkeit, da eine Änderung des Geschlechtseintrags über den Weg des Personenstandsgesetzes weniger aufwendig und belastend ist als über den des Transsexuellengesetzes. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellte deswegen in einem in Brief an die Standesämter klar, dass das Gesetz nur von intergeschlechtlichen Menschen genutzt werden dürfe. Dabei ist diesbezüglich weder das Urteil des Verfassungsgerichts noch die im Gesetz gebrauchte Formulierung »Variante der Geschlechtsentwicklung« eindeutig; zudem ist es ein eher ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Minister im Nachhinein Gesetze interpretiert.
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Von Rechten geleakt

Das Transsexuellengesetz soll durch eine Neuregelung abgelöst werden. Jetzt hat ein rechtes Bündnis das inoffizielle Papier öffentlich gemacht. In der taz vom 4.3.2021

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Geschlechtseintrags tauchte Ende Februar auf einer reaktionären Kampagnenplattform auf. Das rechtsklerikale Aktionsbündnis „Demo für Alle“ initiierte unter dem Titel „Kinderfalle Trans-Gesetz – sofort stoppen!“ eine Petition gegen das Gesetz. Bis heute haben über 14.000 Menschen unterschrieben.

Wie sind die An­ti­fe­mi­nis­t*in­nen und Trans*­fein­de der „Demo für Alle“ an den inoffiziellen Entwurf von Innenministerium und Justizministerium gekommen?

Bereits am 6. Februar hatte die antifeministische Publizistin Birgit Kelle in einem langen Artikel für den Fokus vor den „dramatischen Folgen für Frauen und Kinder“ gewarnt, die eine solche Gesetzesänderung ihrer Meinung nach bedeute. In dem Artikel heißt es, der Entwurf läge der Redaktion vor.

Kelle ist regelmäßige Sprecherin bei Aktionen und Konferenzen des „Demo für Alle“-Bündnisses. In ihrem Artikel behauptet sie, der Entwurf würde „bereits fast alle Forderungen“ der „LGBT-Lobbyverbände“ übernehmen. Auf der Petitionsseite heißt es sogar, „Die Transgender-Lobby lässt die Sektkorken knallen!“.

Davon kann allerdings keine Rede sein. Kalle Hümpfner, Fachreferent_in für gesellschaftspolitische Arbeit beim Bundesverband Trans* (BVT*) ist nicht in Sektlaune, sondern vielmehr beunruhigt. Dass rechtskonservative Kreise den Entwurf bekommen haben, Betroffenenverbände aber immer wieder mit der Floskel abgespeist würden, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen, sei mehr als ärgerlich.

Hümpfner plant eine formale Nachfrage des BVT* bei den Ministerien und fordert, es müsse aufgeklärt werden, wie dieser Entwurf auf die Petitionsseite gekommen sei. Möglich ist, dass er absichtlich durchgestochen wurde, um Stimmung gegen eine Liberalisierung zu machen. Das Gesetz zur Änderung des Geschlechtseintrags soll das Transsexuellengesetz von 1981 ablösen, das das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Teilen außer Kraft gesetzt hat, da sie gegen die Menschenrechte verstießen.

Dem dringenden Reformbedarf wollte die Koalition bereits im Mai 2019 abhelfen, als das Kabinett den damaligen Gesetzentwurf von Justizministerium und Innenministerium zur „Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ beschließen sollte. Nach heftiger Kritik von Organisationen der Selbstvertretung verschwand der Entwurf jedoch wieder in den Schubladen. Bereits da gab die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) zu, dass der Entwurf „nicht ideal“ sei. Die Verantwortung dafür trage jedoch der Koalitionspartner.

Inhaltlich habe sich an dem Vorhaben seit 2019 kaum etwas geändert, dies sei „kaum die Reform, die wir uns erhofft haben“, bedauert Hümpfner. Dennoch geht sie offenbar einigen Konservativen bereits zu weit. Auf Nachfrage der taz wollen sich weder das Justizministerium noch das Innenministerium zu den laufenden Abstimmungen äußeren, noch die Frage beantworten, ob es interne Ermittlungen gibt, wer das Dokument geleakt hat.

Der Pressesprecher des Bundesinnenministeriums schreibt lediglich, das Ministerium habe „keinen diesbezüglichen Referentenentwurf veröffentlicht“. Ob das auf der Petitionsplattform veröffentlichte Dokument den aktuellen Diskussionsstand wiedergibt, ist somit unklar.

An dem Entwurf kritisiert Hümpfner vor allem, dass er die Fremdbestimmung trans und intergeschlechtlicher Personen zementieren würde. Zwar sehe dieser nur eine verpflichtende Beratung für trans Personen vor, bevor diese ihren Geschlechtseintrag ändern lassen könnten, dies sei jedoch eine „Begutachtung durch die Hintertür“.

Zur Änderungen des Geschlechtseintrags benötigten transgeschlechtliche Menschen weiterhin ein amtsgerichtliches Verfahren, statt diese, wie von den Selbstvertretungsorganisationen gefordert, einfach beim Standesamt durchführen zu können. Dies würde die bisherige lange Dauer des Verfahrens kaum reformieren, zudem würde weiterhin ein*e Rich­te­r*in darüber entscheiden, ob die Person trans genug ist. Einem Recht auf Selbstbestimmung widerspricht das fundamental, führt Hümpfner aus.

Für Kinder und Jugendliche bedeute der Entwurf zudem eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo: Da Gerichte bereits entschieden hätten, dass 7-Jährige ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag mit Zustimmung der Eltern ändern könnten, sei die vorgeschlagene Altersgrenze von 14 Jahren ein Rückschritt, so Hümpfner.

Die geplante Regelung, die laut der „Demo für Alle“-Petition ein „hinterhältiger Angriff auf die Kinder“ ist, würde diese in ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung also eher einschränken, statt den Geschlechtseintrag zu erleichtern. Ob das Gesetzesprojekt noch in dieser Legislaturperiode zu einem für trans und inter Personen guten Abschluss kommen kann, bezweifelt Hümpfner.

Unergründliches Unbehagen

Medizinische Hilfen für trans Jugendliche werden von verschiedenen Seiten dämonisiert. Dabei gibt es gute Argumente für die Behandlungen. In taz 15. 7. 2020

Einen Druck, sich anzupassen, verspüren wohl alle Kinder und Jugendliche. Um beliebt zu sein meist, oder um zumindest nicht gemobbt zu werden. Das gilt nicht nur für Schule und Freundeskreis, sondern auch für die eigenen Eltern – und es gilt für queere Kinder ganz besonders. Aus teils berechtigter Sorge um das eigene Kind und dessen Zukunft entscheiden sich Eltern oft für Maßnahmen, die eine größere „Normalität“ herstellen sollen.

Jugendlichen, die sich trauen, sich ihren Eltern gegenüber als homosexuell zu outen, wird daher immer noch häufig unterstellt, dies sei nur eine Phase, ein „normales“ gegengeschlechtliches Begehren werde sich mit der Zeit schon einstellen. Und dies kommt von Eltern, die so liberal sind, dass sich ihre Kinder überhaupt trauen, mit ihnen zu sprechen.

Aber auch normierende medizinische Eingriffe sind weiterhin üblich, beispielsweise bei „geschlechtlich vereindeutigenden“ Operationen an intersex Kindern, oft wenn sie noch sehr klein sind. Ein Eingriff, der nur deswegen als legitim wahrgenommen wird, weil der geschlechtlich nicht binäre Körper als „nicht intakt“ gelesen wird. Medizinische Behandlungen hingegen, die älteren Kindern helfen könnten, mit der Last der Zweigeschlechtlichkeit besser umzugehen, gelten vielen noch als verdächtig.

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Medizinische Hilfen für trans Jugendliche werden von verschiedenen Seiten dämonisiert. Dabei gibt es gute Argumente für die Behandlungen. In taz 15. 7. 2020

Einen Druck, sich anzupassen, verspüren wohl alle Kinder und Jugendliche. Um beliebt zu sein meist, oder um zumindest nicht gemobbt zu werden. Das gilt nicht nur für Schule und Freundeskreis, sondern auch für die eigenen Eltern – und es gilt für queere Kinder ganz besonders. Aus teils berechtigter Sorge um das eigene Kind und dessen Zukunft entscheiden sich Eltern oft für Maßnahmen, die eine größere „Normalität“ herstellen sollen.

Jugendlichen, die sich trauen, sich ihren Eltern gegenüber als homosexuell zu outen, wird daher immer noch häufig unterstellt, dies sei nur eine Phase, ein „normales“ gegengeschlechtliches Begehren werde sich mit der Zeit schon einstellen. Und dies kommt von Eltern, die so liberal sind, dass sich ihre Kinder überhaupt trauen, mit ihnen zu sprechen.

Aber auch normierende medizinische Eingriffe sind weiterhin üblich, beispielsweise bei „geschlechtlich vereindeutigenden“ Operationen an intersex Kindern, oft wenn sie noch sehr klein sind. Ein Eingriff, der nur deswegen als legitim wahrgenommen wird, weil der geschlechtlich nicht binäre Körper als „nicht intakt“ gelesen wird. Medizinische Behandlungen hingegen, die älteren Kindern helfen könnten, mit der Last der Zweigeschlechtlichkeit besser umzugehen, gelten vielen noch als verdächtig.

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