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Schwierige Freiheit

Für Feministinnen und Queers gibt der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Anlass zu Freude, aber auch zu Diskussionen. Kommentar in der Jungle World vom 02.12.2021

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP verspricht, drängende politische und gesellschaftliche Fragen zu regeln, die man grob unter der Rubrik Gender zusammenfassen könnte. Bei aller Skepsis hinsichtlich dessen, wie diese Regelungen im Einzelnen aussehen werden, ist ein Erleichterungsseufzer angebracht, und ein solcher war von Betroffenen sowie sozialen Bewegungen vorige Woche auch zu vernehmen. Die Unionsparteien hatten in den vergangenen gut anderthalb Jahrzehnten sehr vieles politisch unmöglich gemacht. Da biopolitische Fragen aber häufig quer zu politischen Strömungen liegen, ist einiges komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint.

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Die Hoffnung stirbt zuletzt

Kein Fortschritt für die geschlechtliche Selbstbe­stim­mung transgeschlechtlicher Menschen.
Kolumne in der Jungle World vom 15.04.2021

Für diese Legislaturperiode kann man es abhaken: Eine Reform des beinahe 40 Jahre alten Transsexuellengesetzes (TSG) wird es nicht geben. Das teilte die SPD-Bundestagsfraktion ausgerechnet einen Tag nach dem »Transgender Day of Visibility« am 31. März mit.

Viele Vorschriften des Transsexuellengesetzes wie den Scheidungs- oder den Sterilisationszwang hat das Verfassungsgericht im Laufe der Jahrzehnte für verfassungswidrig erklärt. Das TSG gilt Menschenrechtsanwälten weiterhin als verfassungsrechtlich bedenklich und dringend reformbedürftig, Selbstvertretungsorganisationen fordern, dass für die Personenstandsänderungen eine Selbstdefinition ausreichen müsse. Die Bundesregierung hatte im Mai 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur »Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags« vorgestellt, der das Transsexuellengesetz ablösen sollte. Geregelt werden sollte, was transgeschlechtliche Menschen benötigen, um ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nach der derzeitigen Regelung brauchen sie zwei Gutachten, für deren Kosten sie selbst aufkommen müssen. Der Entwurf sah vor, dass transgeschlechtliche Personen sich vor einer Änderung ihres Namens und ihres Geschlechtseintrags verpflichtend beraten lassen müssten. Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* kritisierte diesen Vorschlag als »Begutachtung durch die Hintertür«. Zudem wäre weiterhin ein amtsgerichtliches Verfahren statt eine in einigen Ländern mittlerweile mögliche Beantragung beim Standesamt nötig gewesen.mehr … Die Hoffnung stirbt zuletzt