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Schweigegeld für Heimopfer

Der Gewalt in staatlichen und kirchlichen Heimen in der Bundesrepublik und der DDR waren auch behinderte und psychiatrisierte Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Ihnen soll ab dem kommenden Jahr finanzielle Hilfe zukommen – wenn sie ihr Leid ordnungsgemäß nachweisen. (in: Jungle World Nr. 49, 3. Dezember 2015)

von Kirsten Achtelik

Mitte November einigten sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder auf die Einrichtung einer Stiftung zur Entschädigung behinderter und psychiatrisierter Heimkinder. Nichtbehinderte ehemalige Heimkinder erhalten bereits seit 2012 Zahlungen aus einem Fonds. Dem Beschluss zufolge sollen wahrscheinlich ab 2016 Hilfsgelder an Menschen ausgezahlt werden, die als Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 und in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen »Unrecht und Leid« erfahren haben. Eine Stiftung mit dem Namen »Anerkennung und Hilfe« soll die Anträge und Auszahlungen verwalten.
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„Alles andere als ein Klassiker“

Das Online-Portal lesbengeschichte.org feiert im November sein zehnjähriges Bestehen. Ein Gespräch mit der Politikwissenschaftlerin Christiane Leidinger, einer der beiden Gründerinnen. (in: Jungle World Nr. 46, 12. November 2015)
Small Talk von Kirsten Achtelik

Was macht das Webportal so außergewöhnlich?

Es gibt im deutschsprachigen Raum kein vergleichbares Projekt, gerade auch in der Mischung aus Lesbengeschichte und Lesbenfilmgeschichte. Unsere Filmliste umfasst mehr als 440 deutschsprachige Spielfilme, in denen eine Anziehung zwischen Frauen zumindest angedeutet wird. Die Geschichte aus einer lesbischen Perspektive zu betrachten, ist alles andere als ein Klassiker. Es geht darum, Lesben kritisch in die Geschichte einzuschreiben, Lebensgeschichten sichtbar zu machen.

Was ändert sich an der Geschichte, wenn man die lesbische Lebensweise einbezieht?

Es gibt eine große Bereitschaft unter Historikerinnen und Historikern, Frauen, die in einem Haushalt zusammenleben, als Cousinen oder Haushälterinnen zu bezeichnen, statt zu fragen, ob sie vielleicht eine innigere Beziehung hatten. Es heißt oft, man wolle der Person nicht unterstellen, dass sie lesbisch war, als ob das etwas Ehrenrühriges sei. Als müsste man in die Schlafzimmer und unter die Decke geguckt haben, um eine Frau als Lesbe bezeichnen zu können. Ich drehe das gerne um, weil ich den Frauen nicht einfach unterstellen will, dass sie heterosexuell waren.

Sie sammeln auf der Website auch Zitate berühmter und weniger berühmter Lesben. Haben Sie ein Lieblingszitat?
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PID-Zentren wollen mehr

Die PID-Zentren in Hamburg und Lübeck haben detaillierte Zahlen zum ersten Jahr der Durchführung in Deutschland veröffentlicht. Wird damit die Geheimhaltungspflicht umgangen? (in GID 232, Oktober 2015 S. 37 – 38, dort auch Anmerkungen und Belege)

Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland seit Dezember 2011 in Ausnahmefällen erlaubt. Das Gen-ethische Netzwerk hat jeden Schritt im Legalisierungsprozess kritisch beobachtet und kommentiert. Jetzt liegen die ersten Daten der seit Juni 2014 arbeitenden Ethik-Kommission Nord vor – auch dem GID.

Eigentlich ist ihre Arbeit nicht öffentlich, die Kommissionsmitglieder sind zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. Begründet wurde das mit dem Schutz der betroffenen Frauen und Paare. Weil aufgrund des selektiven Charakters der PID eine gesellschaftliche Diskussion ihrer Praxis möglich sein muss, hatte das GeN aber bereits Ende November 2013 gegen die Geheimhaltung protestiert. Zumindest in Mecklenburg-Vorpommern löste diese Kritik Bewegung aus: Auf Nachfrage eines Mitglieds der CDU-Landtagsfraktion erklärte das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales im Januar 2014, seinerseits bestünden „keine Bedenken gegen eine Veröffentlichung der jährlichen Kommissionsberichte“.
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Inklusions-Fallerifallera? Ohne uns!

Auch auf der dritten Pride-Parade in Berlin Mitte Juli demonstrierten Menschen mit psychiatrischer Diagnose und mit Behinderung für mehr Selbstbestimmung. Deutlich und laut kritisiert wurde diesmal die deutsche Inklusionspolitik. (in GID 231, August 2015 S. 37 – 38, dort auch Anmerkungen und Belege)

Unter dem Motto „Party statt Pathologisierung!“ fand am 11. Juli in Berlin zum dritten Mal die „Behindert und verrückt feiern“-Parade statt. 2.000 Menschen mit psychiatrischer Diagnose und Behinderung sowie deren UnterstützerInnen liefen, humpelten und rollten vom Neuköllner Hermannplatz zum Kottbusser Tor in Kreuzberg.

Die Parade war in diesem Jahr deutlich politischer. Auch wurden konkrete Forderungen erhoben, was in den Vorjahren eher vermieden worden war. Schon im Aufruf wurde das „Inklusions-Fallerifallera“ kritisiert, mit dem in der Politik zwar gern und viel über Inklusion gesprochen, aber kaum etwas getan werde. Die Pride-Parade machte sich dabei die Kritik des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu eigen. Dieser Ausschuss hatte Deutschland im April eine Rüge erteilt: Sechs Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention würden Behinderte weiterhin systematisch daran gehindert, in eigenen Wohnungen zu wohnen. Kinder mit Auffälligkeiten würden mehrheitlich abgesondert beschult und Erwachsenen kaum Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.
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