Der Gewalt in staatlichen und kirchlichen Heimen in der Bundesrepublik und der DDR waren auch behinderte und psychiatrisierte Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Ihnen soll ab dem kommenden Jahr finanzielle Hilfe zukommen – wenn sie ihr Leid ordnungsgemäß nachweisen. (in: Jungle World Nr. 49, 3. Dezember 2015)
von Kirsten Achtelik
Mitte November einigten sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder auf die Einrichtung einer Stiftung zur Entschädigung behinderter und psychiatrisierter Heimkinder. Nichtbehinderte ehemalige Heimkinder erhalten bereits seit 2012 Zahlungen aus einem Fonds. Dem Beschluss zufolge sollen wahrscheinlich ab 2016 Hilfsgelder an Menschen ausgezahlt werden, die als Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 und in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen »Unrecht und Leid« erfahren haben. Eine Stiftung mit dem Namen »Anerkennung und Hilfe« soll die Anträge und Auszahlungen verwalten.
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