Das von der Bundesregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz dürfte für die Betroffenen eine große Erleichterung bedeuten. Bodycheck – Meine Kolumne zu Biopolitik und Alltag in der Jungle World vom 07.07.2022
Die Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz, die Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Donnerstag vergangener Woche vorstellten, sind im Kern simpel: Um Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern, soll künftig eine Erklärung mit Eigenversicherung beim Standesamt darüber reichen, dass die Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmt. Das Gesetz soll das in mehreren Punkten verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.
Damit würde das Verfahren enorm vereinfacht und für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinärgeschlechtliche Menschen vereinheitlicht. Dies ist eine lange erwartete Reform und dürfte für die Betroffenen eine große Erleichterung bedeuten. Bisher bedarf es eines Gerichtsverfahrens, für das transgeschlechtliche Menschen zwei Sachverständigengutachten vorlegen müssen, eine langwierige, teure und oft entwürdigende Prozedur. Für nichtbinärgeschlechtliche Personen gibt es zurzeit eigentlich kein Verfahren, um Namen und Personenstand zu ändern.
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