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Nach rechts offen

Die Zustimmung für die Ab­trei­bungs­geg­ne­r*in­nen in Deutschland nimmt ab. Doch das macht die Bewegung nicht weniger gefährlich. Kommentar in der taz vom 11.10.2024

Jedes Jahr im September protestieren Ab­trei­bungs­geg­ne­r*in­nen weltweit beim „Marsch für das Leben“. Doch die Veranstaltungen der deutschen „Lebensschutzbewegung“ verlieren Teilnehmende, wie bei ihrer diesjährigen Demonstration in Berlin zu sehen war. Aus dem Schweigemarsch, der mit Holzkreuzen Trauer über die „ungeborenen Kinder“ ausdrücken sollte, wollte der veranstaltende „Bundesverband Lebensrecht“ (BVL) eine Demonstration für die Freude am Leben machen. Aber Jugendliche in die erste Reihe zu stellen und Popmusik zu spielen, reicht dafür nicht aus. Dass die Bewegung an Zuspruch verliert, macht sie jedoch nicht harmloser. Stattdessen nähert man sich dem rechts­extremen Milieu an.

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Kampf den »Göttern in Weiß«

Der Feminismus der »Zweiten Welle« hatte viele Kampfschauplätze. Über die Frauengesundheitsbewegung ist nun ein Buch erschienen, im nd vom 27.09.2024

Mein Körper gehört mir» und «Das Private ist politisch» sind bekannte Slogans der Zweiten Frauenbewegung. Als eine Strömung innerhalb dieser Organisierungen im Zuge von «68» hat die Frauengesundheitsbewegung in der BRD das Verhältnis zwischen Ärzt*innen und Patient*innen grundlegend in Frage gestellt und verändert. Statt der «Götter in Weiß», deren Anweisungen man zum Wohle der eigenen Gesundheit buchstabengetreu befolgen musste, forderten die Aktivist*innen Interaktion auf Augenhöhe ein oder eigneten sich das medizinische Wissen gleich selber an.

Trotz dieser Erfolge und obwohl in den 1970er und 1980er Jahren tausende Menschen in Initiativen, Kongressen, Zentren und Zeitungsprojekten aktiv waren, ist dieser Aktivismus allerdings weitgehend in Vergessenheit geraten. Die Soziologin Susanne Boehm hat nun in ihrer Dissertation «Die Frauengesundheitsbewegung. Kritik als Politikum» ehemalige Aktivistinnen des Berliner feministischen Frauengesundheitszentrums (FFGZ) interviewt, um die Kritik der Bewegung an der Medizin und dem Gesundheitsweisen sowie die internen Arbeitsprozesse nachzuvollziehen. Das Zentrum entstand aus Beratungs- und Selbstuntersuchungsstrukturen des West-Berliner Frauenzentrums und existiert bis heute. mehr … Kampf den »Göttern in Weiß«

“Culture of life versus Culture of death” – The Culture War of the German “Pro‑life” movement

Englischer Text zu Abtreibung, der „Lebensschutz“-Bewegung und Pränataldiagnostik auf illiberalism.org, 10.01.2023

The “pro-life” movement is part of the extreme right that has gained momentum in the U.S. due to the Supreme Court’s decision to overrule Roe v. Wade (1973), which granted women with unwanted pregnancies the right to an abortion. The German “pro-life” movement desires to make a similar impact but simultaneously tries to hide this motivation to appear moderate. Leaders often claim that they only push for a real abiding of the law, not for a tightening of it.

This might seem moderate, even liberal from the outside. However, Germany’s regulation of abortion is particularly complicated and, of course, the Right’s claim is not entirely true but is rather an acknowledgment of the political atmosphere surrounding the topic. Although they wage a cultural war on women’s and LGBTIQ rights, the leaders of the Right try to pretend that they are only fighting for the rights of “unborn babies,” people with disabilities, and mothers-to-be. So, let’s dig deeper into the situation in Germany, the discourse around disability and prenatal testing, and the rhetoric of the “pro-life” movement.

Abortion laws

There are many myths around German abortion laws, with most people believing that abortion is legal, when in fact this is only true in a few rare cases. Even on a progressive website mapping abortion laws, Germany is listed as abortion is possible “on request.”  People with more insight still believe that the current law is a “good compromise” that serves everyone.

Abortion is generally illegal and punishable by a fine or imprisonment of up to three years under Section 218 of Germany’s Criminal Code. Until the 12th week of pregnancy, a pregnant person can seek an abortion without being punished after compulsory counselling and a three-day waiting period. These kinds of abortions are “unlawful but not punishable.”

The obligation to seek counselling before an abortion is regulated in Section 219 of the Criminal Code and specified in the Pregnancy Conflict Act, but their formulations contradict each other. The Criminal Code states that “counselling serves to protect unborn life” and should “encourage the woman to continue the pregnancy,” while the Conflict of Pregnancy Act states that counselling “serves the protection of unborn life” but should be “free from any bias” and “encourage and inspire understanding, not instruct or patronize.”

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Extremistische Abtreibungsgegner in den USA: Morden für das Leben

Supreme Court Abtreibungsgegner schreckten in der Vergangenheit auch vor Gewalt nicht zurück. Heute setzen sie auf den Supreme Court, der das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ abschaffen will. Was bedeutet das für Frauen in den USA? Im Freitag 19/2022

Durch ein Leak wurde Anfang Mai bekannt, dass die konservative Mehrheit im Supreme Court der USA das Urteil „Roe v. Wade“ kippen will – und damit das verfassungsgemäße Recht auf Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Abtreibungsgegner*innen hatten seit dem Urteil von 1973 versucht, die mögliche Ausübung dieses Rechts einzuschränken. Dabei scheuten sie sogar vor terroristischen Mitteln nicht zurück.

Zwei Jahre nach dem Urteil veröffentlichte die National Conference of Catholic Bishops(NCCB) einen Plan, wie man gegen Roe v. Wade und seine Auswirkungen vorgehen könnte. Die Organisation schlug eine Kampagne für einen „Pro-Life“-Verfassungszusatz vor. Dieser sollte Kongress, Abgeordnetenhaus und den Bundesstaaten verbieten, Gesetze zu erlassen, die Abtreibungen erlauben, und das „Recht auf Leben“ ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle in der Verfassung verankern. Dafür sollte ein Netzwerk von Komitees aufgebaut werden, um auf lokaler Ebene die Auswahl von Kandidat*innen und Wahlen beeinflussen zu können.

Als Ronald Reagan 1980 zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt wurde, schienen die Bemühungen der Bewegung Früchte zu tragen. Reagan verkörperte mit seinem Lebensstil als geschiedener ehemaliger Hollywood-Schauspieler zwar so gar nicht die Werte der christlichen Rechten. Jedoch war er während des Wahlkampfs gezielt auf die Themen und Forderungen der Evangelikalen eingegangen: Evolutionstheorie? Glaubte Reagan nicht dran.

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Nun dürfen Frauen nachlesen

Die Ampel will das Informationsverbot über Schwangerschaftsabbrüche abschaffen. Es ist ein erster Schritt – doch auch er geht nicht weit genug. Kommentar im Freitag vom 20.01.2022

Kaum jemand hätte wohl gedacht, dass der Erfolg eines feministischen Kampfes dieses Gesicht tragen wird: Justizminister Marco Buschmann von der FDP hat einen Entwurf zur Aufhebung des Verbots der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ vorgelegt. Den Strafrechtsparagrafen 219a hatten christlich-fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen genutzt, um gegen Ärzt*innen vorzugehen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen: Wenn sie über die Art der Durchführung auf ihrer Homepage informierten, konnte man sie über Paragraf 219a anzeigen und strafrechtlich verfolgen. Die große Koalition hatte den Paragrafen zwar bereits 2019 entschärft, eine Streichung war aber an der Union und dem fehlenden Mut der SPD gescheitert.

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»50 Jahre Arbeit tragen Früchte«

Das Recht auf Abtreibung ist in den USA in Gefahr. Die Demokraten haben zwar die Präsidentschaftswahl gewonnen, und die Mehrheit in beiden Parlamentskammern, im wichtigen Verfassungsgericht haben die Konservativen jedoch die überwältigende Mehrheit. Was passiert, wenn das Urteil Roe vs. Wade revidiert wird?
Interview mit Jennifer Holland in der Jungle World vom 21.01.2021

Die Möglichkeit, legal abzutreiben ist in den Vereinigten Staaten in Gefahr, weil das Grundsatzurteil im Fall »Roe vs. Wade« demnächst revidiert werden könnte. Damit hatte der Oberste Gerichtshof der USA 1973 Abtreibungen entkriminalisiert, weil das Recht auf Privatsphäre auch Schwangerschaftsabbrüche einschließe. Wie kam es dazu?

Die Situation in den USA ist einzigartig. Der Föderalismus ist stark ausgeprägt, vor diesem Urteil waren Abtreibungen deshalb von den einzelnen Bundesstaaten geregelt und in den meisten verboten. Seit den sechziger Jahren gab es immer wieder Versuche, die entsprechenden Gesetze zu liberalisieren und Abtreibungen besser zugänglich zu machen. Das Urteil hat einen landesweiten Standard etabliert: Es hat das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist das Recht einer Frau auf eine Abtreibung in diesem Zeitraum eigentlich unantastbar.

Aus der Sicht der religiös-fundamentalistischen Antiabtreibungsbewegung war dieses Urteil eine Katastrophe. Was hat sie seitdem gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche unternommen?

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Quer zur Wirklichkeit

Seit 150 Jahren ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Was würde passieren, wäre der Paragraf 218 abgeschafft? Ein Gedankenexperiment von Kirsten Achtelik und Hanna Voß in der Frauentaz vom 08.03.2021

in Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich strafbar – seit 150 Jahren ist das so. Nach der Gründung des Deutschen Reichs am 15. Mai 1871 war eine Schwangere, die „ihre Frucht abtreibt oder im Leib tötet“ mit Zuchthaus von bis zu fünf Jahren zu belegen. Die Worte des Paragrafen sind heute andere, sie klingen zeitgemäßer – allerdings nur in ihrer Form, nicht im Inhalt. Und sie stehen noch immer direkt hinter Mord und Totschlag, Abtreibung ist ein „Delikt gegen das Leben“.

Früher haben ungewollt Schwangere versucht, mit Kleiderbügeln, Stricknadeln und Fahrradspeichen den Fötus aus ihrem Bauch zu kratzen. Sie haben Seifenlauge, Bleichmittel, Rohrreiniger getrunken. Frauen sind verblutet, erlitten Bauchfellentzündungen und Vergiftungen, sie sind gestorben, weil ihnen verboten war, über ihren Körper selbst zu bestimmen.

In einigen Teilen der Welt passiert das noch immer. In Deutschland hat sich die Lage seit der ersten Reform in Westdeutschland in den 1970ern zwar verbessert – doch steht auch hier ein Gesetz im Strafgesetzbuch, das quer zur gesellschaftlichen Wirklichkeit vieler Frauen steht, das im Grunde sagt: Wenn du schwanger bist, musst du das Kind bekommen.

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Erfolge feiern, weiter kämpfen

Die Pro-Choice-Bewegung hat international Fortschritte zu verzeichnen. Kommentar in der Jungle World vom 21.01.2021

Ein Meer von grünen Fahnen, Transparenten und Halstüchern erstreckte sich Ende vorigen Monats vor dem argentinischen Senat, als Zehntausende auf dessen Entscheidung zur Legalisierung von Abtreibungen in Argentinien warteten. Als sie bekannt wurde, war der Jubel der Menschenmenge in Buenos Aires unbeschreiblich: Die feministische Bewegung in Argentinien hatte im achten Anlauf einen großartigen Sieg errungen und das Recht auf kostenlose Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen erkämpft.

Im benachbarten Chile begann vor kurzem die parlamentarische Debatte über einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Abtreibungen. Bis 2017 waren Schwangerschaftsabbrüche dort noch vollständig verboten, seither sind sie legal nach einer Vergewaltigung, wenn das Leben der schwangeren Person gefährdet ist und wenn der Fötus eine lebensbedrohliche Behinderung hat. Es ist recht selten, dass bereits vier Jahre nach einer ersten Liberalisierung über weitere Verbesserungen diskutiert wird, hier hat vermutlich die intensive und erfolgreiche feministische Kampagne im Nachbarland Wirkung gezeigt.
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