Covid: Die Maskenpflicht in Zügen fällt und das RKI ändert seine Risikobewertung, im nd 03.02.2023
Das Robert-Koch-Institut stuft die Gefahr der Covid-Pandemie nur noch als »moderat« ein. Begründet wird die Herabstufung mit einer deutlichen Abnahme schwerer Krankheitsverläufe. Auch gebe es derzeit keine Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems mehr. Die Beschäftigten in Altenheimen und Krankenhäusern könnten hier etwas anderer Meinung sein, erst Mitte Dezember war der Personalmangel beispielsweise an der Berliner Charité wieder so schlimm geworden, dass elektive Operationen abgesagt und Betten gesperrt wurden.
Auch die Abschaffung der Maskenpflicht in Fernzügen begründete das Bundeskabinett mit der Entspannung der Lage und dem Erfolg der bisherigen Schutzmaßnahmen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rief dazu auf, die Maske freiwillig weiter zu tragen.
Weiterhin müssen Besucher*innen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen bis zum 7. April, wenn das Infektionsschutzgesetz ausläuft, FFP2-Masken tragen, für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen braucht es außerdem einen negativen Schnelltest. In Nordrhein-Westfalen reicht seit Weihnachten ein privat durchgeführter Test, der auch nicht vorgezeigt werden muss – eigentlich reicht es also, zu sagen, man habe sich getestet.