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Exklusion um jeden Preis

Bislang war in der Behindertenpolitik nicht viel von der AfD zu hören. In den vergangenen Wochen offenbarte die Partei jedoch, was ihr in dem Bereich vorschwebt. In Jungle World 2018/19

Die AfD-Bundestagsfraktion lehnte sich Ende März sehr weit aus dem Fenster. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu »Schwerbehinderten in Deutschland« erkundigte sie sich nach einem möglichen Zusammenhang zwischen dem leichten Anstieg der Zahl der Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Eheschließungen innerhalb der Familie sowie dem Migrationshintergrund. So fragte die AfD-Fraktion in Punkt 4 der Anfrage: »Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt, insbesondere die durch Heirat innerhalb der Familie entstandenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?« In Punkt 5 schrieb sie: »Wie viele Fälle aus Frage 4 haben einen Migrationshintergrund?« Abschließend wollten die Abgeordneten wissen: »Wie viele der in der Bundes­republik Deutschland lebenden Schwerbehinderten (bitte hier alle Arten von Behinderungen zusammenfassen) besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft (bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln)?«

Die größte Oppositionspartei im Bundestag wollte also wissen, ob es mehr Kinder mit Behinderung gebe, weil Menschen, die der hinlänglich bekannten Ansicht der AfD zufolge wegen ihrer »Abstammung« und »Kultur« nicht zu Deutschland gehören, nahe Verwandte heirateten und Kinder mit Behinderungen bekämen. Wie zu erwarten, lautet die Antwort: Nein. Die Bundesregierung führte ihre Antwort Mitte April etwas weiter aus. »Daten zum ­Familienstand der Eltern von Kindern mit Behinderungen werden in der ­Statistik der Schwerbehinderten nicht erhoben«, schrieb sie. Bei mehr als 94 Prozent der schwerbehinderten Menschen handele es sich um deutsche Staatsbürger. Zudem sei die Zahl der Menschen mit angeborenen Behinderungen im angegebenen Zeitraum rückläufig gewesen. Das hätten die AfD-Abgeordneten dank bereits veröffentlichter Statistiken zwar längst wissen können. Aber das Ziel der Anfrage war wohl eher die öffentliche Aufmerksamkeit als das Interesse an der »Sachstandsinformation«.

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§219a: Der Kulturkampf um Abtreibung

Nachdem selbsternannte Lebensschützer die Allgemeinärztin Kristina Hänel wegen »unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« angezeigt hatten, verurteilte ein Gericht sie Ende vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe. Kirsten Achtelik und Eike Sanders analysieren die Strategien der »Lebensschützer« und plädieren für ein Ende der Strafbarkeit von Abtreibungen. In den Blätter für deutsche und internationale Politik 5/2018, leider noch hinter Bezahlschranke (1,- Euro).

Ob Kinder oder keine …

Mit dem Erstarken national-religiöser Kräfte wird vielerorts in Europa das Abtreibungsrecht neu verhandelt. In Neues Deutschland vom

Die Lage ist ernst. Schon der Europarat warnte im Dezember, dass die Rechte von Frauen, über ihre eigenen Körper zu entscheiden, in Europa in Gefahr seien. Das Gremium bezog sich dabei zum einen auf bestehende weitreichende Abtreibungsverbote wie in Litauen, der Slowakei, Polen und Russland. Zum anderen seien in mehreren Ländern neue Vorschriften erlassen worden, die in diese Richtung zielten, darunter etwa für eine »voreingenommene Beratung«, die lediglich die Entscheidungen der Frauen unterminiere, aber ohne jeden medizinischen Zweck sei.

Verantwortlich dafür ist vor allem das europaweit zu beobachtende Erstarken national-konservativer Regierungen und Bewegungen, die ihre reaktionären Agenden vorantreiben. Darüber hinaus versuchen in vielen Ländern selbsternannte Lebensschützer, die Rechte und Möglichkeiten von Frauen einzuschränken oder sie ihnen ganz zu nehmen.

Allerdings ist gerade an den aktuellen Diskussionen um die mögliche Abschaffung des »Werbeverbots« für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu sehen, dass reaktionäre Bestrebungen mitunter die gegenteiligen Auswirkungen haben können. Zwar ist der Paragraf 219a schon seit Jahren ein Mittel, das AbtreibungsgegnerInnen nutzen, um ÄrztInnen einzuschüchtern und zu schikanieren. Auf die gesellschaftliche Debatte, die durch den Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel ausgelöst wurde, war die »Lebensschutz«-Bewegung aber erkennbar schlecht vorbereitet. Dies liegt auch daran, dass die Bewegung nicht so einheitlich ist, wie sie manchmal erscheint.

 Durch die Anzeige gegen die Ärztin ist der »Lebensschutz«-Aktivist Klaus Günter Annen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Er betreibt auch die Webseite babykaust.de, auf der Abtreibungen mit dem Holocaust verglichen werden und mit der abschreckenden Wirkung von Bildern blutiger Fötenteile gearbeitet wird. Mit dieser Strategie ist er in der Bewegung, die eher gemäßigt-konservativ wahrgenommen werden möchte, ein Außenseiter. Auch durch den Vorschlag, »Babycaust« zum »Unwort des Jahres« 2017 zu küren, sind Annens Aktivitäten bekannt geworden, die »Lebensschutz«-Bewegung wurde mit seinen Positionen identifiziert. Das dürfte schwierige Strategiedebatten ausgelöst haben, auch da die Zahl der TeilnehmerInnen am zentralen Event der Bewegung, dem »Marsch für das Leben« im September in Berlin, zum ersten Mal wieder deutlich sank – auch wenn dies von der Bewegung geleugnet wurde.

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Rezension: Die Erfindung der Hormone

In: 244, Februar 2018, S. 42

Die Schwangerschaft gilt als eine Zeit, die von starken, hormonbedingten Gefühlsschwankungen geprägt ist. Die Historikerin und Psychologin Lisa Malich zeigt in ihrer Dissertation, dass diese Vorstellung sich erst in den 1970er Jahren durchgesetzt hat und die behaupteten Kausalzusammenhänge zwischen Hormonen und Gefühlen keineswegs belegt sind. Malich untersucht die politischen, gesellschaftlichen und medizinischen Dynamiken, die hinter der Wahrnehmung von Schwangerschaft als scheinbar natürlichem Phänomen liegen. Auch der Fötus gewinnt seit den 1970er Jahren an Relevanz: Durch den aufkommenden Ultraschall wird er als autonomes „Kind“ visualisiert und durch die Durchsetzung der hormonellen Erzählung wird er zum hormonellen „Signalgeber“, der seine Bedürfnisse kundtun und die Handlungen der Schwangeren „steuern“ kann. Allerdings wird auch die Schwangere verstärkt in die Verantwortung genommen, da „falsches Verhalten“ zunehmend als schädlich für den Fötus eingeschätzt wird. Diese Verantwortungszuschreibung und die im Gefühlshaushalt immer mehr Raum einnehmende Angst prägen den Aufstieg des Risikomodells, das sich heute in voller Blüte befindet. Dessen Entstehung und Vorgängermodelle zu verstehen kann helfen, Schwangerschaft anders denken zu können. Dazu leistet das Buch einen wertvollen Beitrag.

➤ Lisa Malich: Die Gefühle der Schwangeren. Eine Geschichte somatischer Emotionalität (1780-2010), Transcript Verlag (2017), 448 Seiten, 34,99 Euro, ISBN 978-3-8376-3596-6.

Technische Logik – schlecht gemacht

Der Vorbericht zum nicht invasiven Bluttest (NIPT) ist im Dezember vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgelegt worden. In der Logik des Verfahrens verharrend weigert sich das IQWiG weiterhin, die gesellschaftlich eigentlich relevanten Fragen überhaupt zu stellen. Der Bericht beschränkt sich da­rauf, verschiedene Studien zu vergleichen – und das ist auch noch schlecht gemacht.

In: 244, Februar 2018, S. 31 – 32

Der Test auf Trisomie 21 aus dem Blut der Schwangeren ist seit 2012 auf dem deutschen Markt. Nach der Eröffnung eines Methodenbewertungsverfahrens im August 2016 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der anschließenden Beauftragung des IQWiG mit der Überprüfung der Testqualität im Februar 2017, hat das Institut nun seinen Vorbericht vorgelegt.

Technische Probleme

Durch größere Mengen an Daten werden Studien statis­tisch besser, da die Rate der Standardfehler sinkt. Das funktioniert allerdings nur, wenn in Metastudien halbwegs gleichwertige Studien zusammengefasst werden. Wenn die gepoolten Daten qualitativ sehr unterschiedlich sind, erzeugt man eine künstliche Effizienzsteigerung durch die höhere Teilnehmer*innenzahl – schlechte Daten werden künstlich aufgewertet. Das IQWiG gibt an, „in vielen“ der verwendeten Studien seien keine Grenzwerte zwischen Risikoschwangerschaft und Nichtrisikoschwangerschaft genannt, auch würden die Kriterien zur Definition einer Risikoschwangerschaft zwischen den verschiedenen Studien variieren. Der in der Pränataldiagnostik verwendete Risikobegriff ist hochumstritten, und ermittelte Risikowerte treffen nur Aussagen über individuelle Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf die Gesamtbevölkerung, nicht über ein reales individuelles Risiko. Bei den Hochrechnungen der NIPTs macht es für die Testgüte einen großen Unterschied, ob es sich um Gruppen von Hoch- oder Niedrigrisikokoschwangeren handelt, worauf der Deutsche Ethikrat bereits 2013 hingewiesen hat. In die Metastudie des IQWiG-Vorberichtes ungeachtet dieser methodischen Probleme alle 19 Studien gleichwertig einzubeziehen, verfälscht das Ergebnis potenziell stark. Das bei 14 Studien als hoch bewertete Verzerrungspotential ist ein weiteres gravierendes Problem – teilweise war die Verblindung unklar, teilweise die Abklärung, ob wirklich eine beziehungsweise keine Behinderung des Fötus vorlag und wie dies festgestellt wurde.5 Ohne eine zweifels- und fehlerfreie Feststellung, ob die Behinderung tatsächlich vorlag, sind diese Studien zur Feststellung der Testgüte ungeeignet. Der Vorbericht lässt offen, warum diese Studien trotz dieser Probleme in die Metastudie einbezogen wurden. Einzig im Fazit wird ausgeführt, die „Ergebnisse der niedrig verzerrten Studien unterscheiden sich bei der Erkennung der Trisomie 21 jedoch kaum von den Ergebnissen der potenziell hoch verzerrten Studien“ – mit der gleichen Begründung hätte man sie aber auch problemlos ausschließen können. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Vorbericht zu einem anderen Schluss: Die Einbeziehung der Studien mit hohem Verzerrungspotential führe „zu anderen Ergebnissen bezogen auf die Vorhersagekraft und Validität der gepoolten Ergebnisse – aus unserer Sicht widerspricht dies einer nach objektiven Kriterien durchgeführten Analyse“.

Ganzer Text mit Fußnoten hier.

Uneingeschränkt Eltern sein

Klar wünschen sich auch Menschen mit Behinderungen Kinder. Dass es geht und welche Probleme dabei auftreten können, zeigt die Reportage im Missy Magazin 05/17, online beim GWI (dort auch alle Fotos), zusammen mit Judyta Smykowski.

Frauen mit Behinderung und Kindern, aber ohne Mann – alles geht, wenn man es nicht alleine stemmen muss. Die 53-jährige Daniela Schremm wohnt im ersten Stock eines alten Gewerbehofs in St. Georg, zentral, aber idyllisch gelegen, direkt an der Hamburger Außenalster. Im Wohnprojekt „Drachenbau“ lebt sie seit 1989 zusammen mit 75 anderen Personen. Sie ist Rollstuhlfahrerin und hat „Glasknochen“ (Osteogenesis imperfecta) – die vererbbare Beeinträchtigung wird so genannt, weil die Knochen leicht brechen. „Seit ich denken kann, haben meine Eltern mir klargemacht, dass ich keine Kinder bekommen soll“, so Schremm. Für die Eltern sei die Behinderung, die auch ihre Mutter hatte, wie ein „Fluch, der über der Familie liegt“.

Daniela Schremm wollte aber unbedingt schwanger werden, sie vermutet, weil es von der Umwelt so vehement ausgeschlossen wurde. Viele Männer „kamen zwar mit der Behinderung klar, konnten sich aber ein gemeinsames, potenziell behindertes Kind eher nicht vorstellen“. Schließlich war bei einer Vererbungswahrscheinlichkeit von fünfzig Prozent das Risiko, mit einer behinderten Frau ein behindertes Kind zu bekommen, relativ hoch. Und für Daniela Schremm war klar, dass sie keine Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen wollte, um dieses Risiko auszuschließen.

Zu Beginn der Schwangerschaft suchte sie sich eine Frauenärztin, die akzeptierte, dass Schremm keine Untersuchungen wollte, die nach einer Behinderung des werdenden Kindes suchen. So konnte sie ihren „Schiss, mich die ganze Zeit rechtfertigen zu müssen“ bekämpfen – und für die Ärztin erwies sich das „gemeinsame Abenteuer“ als spannend. Bei jeder Untersuchung musste sie darüber nachdenken, ob diese sinnvoll für die Gesundheit der Schwangeren und des werdenden Kindes sein könnte oder nur nach Anzeichen für eine Behinderung sucht. Für den werdenden Vater war das kein Problem. Mit dem Asylbewerber aus dem Senegal war Daniela Schremm erst kurz zusammen, als sie schwanger wurde. „Für ihn war es klar, dass man nicht in den Bauch guckt“, erinnert sie sich.

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Rezension: Schrecken humangenetischer Beratung

In: 242, August 2017, S. 41

Anhand erstmals zugänglichen Quellenmaterials (Patient_innenakten, Gutachten und Briefverkehr der Leiterin Marianne Stoeckenius) analysiert Schenk die Arbeit der 1967 gegründeten Humangenetischen Beratungsstelle in Hamburg. Stoeckenius empfahl häufig die Heimunterbringung und Sterilisierung vor allem von Mädchen und jungen Frauen mit „geistiger Behinderung“. In ihrer Doktorarbeit arbeitet Schenk die darin sichtbaren eugenischen Traditionen nach 1945 und ihre Verbindung mit neueren medizinischen Möglichkeiten zur Prognose von Behinderungen detailliert heraus. So kann sie zeigen, dass die autoritären Praktiken in der Beratung keine Überbleibsel der alten Eugenik waren, sondern in Wechselwirkung mit den zeitgenössischen liberalen Diskursen legitimiert wurden.

Ein großes Manko hat diese Monografie: Die Analyse der Rolle der zeitgenössischen radikalen Behindertenbewegung ist von Abgrenzungsbemühungen geprägt. Dabei hat die Hamburger Krüppelgruppe durch die Auswertung gestohlener Dokumente in dem Buch „Die Wohltätermafia“ einen bedeutenden Anteil an der Aufdeckung der menschenrechtsverletzenden Praktiken in (nicht nur) der Hamburger Beratungsstelle. Schenk erwähnt dies zwar – sie wertet diesen Anteil jedoch systematisch ab, kennzeichnet den Bezug auf die NS-Medizin als übertrieben und illegitim, häufig schreibt sie von Skandalisierung und Instrumentalisierung der NS-„Euthanasie“. Eine Anerkennung der Bewegung hätte ihre eigene Forschungsleistung nicht geschmälert, dieser Umgang jedoch schon.

➤ Britta-Marie Schenk: Behinderung verhindern. Humangenetische Beratungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland (1960er bis 1990er Jahre), Campus (2016), 428 Seiten, 49 Euro, ISBN 978-3-593-50533-6.

Behindert, queer, Kinderwunsch?

Die übergroße Mehrheit der Menschen, die versuchen, ihren Kinderwunsch mit in Deutschland verbotenen Reproduktionstechniken zu befriedigen, sind heterosexuelle Paare. Menschen mit Behinderung und queere Menschen werden von Legalisierungsbefürworter*innen allerdings überproportional häufig als Zielgruppe genannt. (In GID-Schwerpunkt 242, August 2017, S. 16 – 18)

Zur Erfüllung des Wunsches, mit Kindern zu leben, begegnen Menschen mit Behinderung und queere Menschen durchschnittlich mehr Schwierigkeiten als heterosexuelle Paare. Dazu gehören ein in mehrfacher Hinsicht diskriminierendes Adoptionsrecht, gesellschaftliche Vorurteile und auch biologische Beschränkungen. Auf den Ausgleich letzterer konzentriert sich die öffentliche Debatte, als wären die biologischen Beschränkungen die letzten Hürden vor eine vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe und einer Gleichberechtigung behinderter und queerer Menschen.

Recht auf ein Kind?

Viele Menschen mit Behinderung leben immer noch in Sondereinrichtungen, also in fremdbestimmten Strukturen, in denen das Recht auf Intimität und Privatsphäre wenig gilt. Frauen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden weiterhin häufig von ihren Kindern getrennt.1 „Elternassistenz“ ist zwar mittlerweile ein anerkanntes Konzept für die personelle Hilfe für Eltern mit Beeinträchtigungen, es gibt aber kein Recht darauf. Der Anfang dieses Jahres vom Sozialministerium vorgelegte Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen zeigt, dass nur sieben Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen in Paarbeziehungen mit Kindern leben, wobei 75 Prozent der 25- bis 59-jährigen Menschen mit Beeinträchtigungen sich Kinder wünschen.2 Nur jede dritte Familie, die Assistenz benötigt, kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen, alle anderen müssen behinderungsbedingte Hilfen bei der Versorgung der Kinder selbst finanzieren. Deswegen leben trotz Erwerbstätigkeit ganze Familien auf Sozialhilfeniveau.3 Erst 1990 trat eine gesetzliche Regelung in Kraft, die die Sterilisation Minderjähriger generell verbot, 1992 erschwerte eine Änderung des Betreuungsrechts die Sterilisation auch von so genannten nicht-einwilligungsfähigen Personen. Immer noch ist die behindertenfeindliche und ableistische Vorstellung, dass behinderte Menschen geschlechtslose Wesen ohne Sexualität und Kinderwünsche seien, weit verbreitet.

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Mit Föten reden

Schwangerschaftsabbruch ist ein wichtiges Thema im Wahlkampf. CDU und SPD haben mit ihren Wahlspots einen besonders kreativen Umgang mit der Materie gefunden. (In Jungle World 37, 14.09.17)

Eine Woche vor der Bundestagswahl findet in Berlin der alljährliche »Marsch für das Leben« von Abtreibungsgegnern, fundamentalistischen Christen und Erzkonservativen statt. Eine thematische Steilvorlage lieferte den »Lebensschützern« ein von der hippen Werbeagentur Jung von Matt entworfener CDU-Wahlwerbespot, in dem Angela Merkels Stimme einen computeranimierten Fötus mit »du« anspricht und fragt, »in welchem Deutschland« er denn später einmal leben werde. Die SPD hat das Motiv in einem Gegenspot aufgenommen und verspricht ihrem Fötus gerechte Bezahlung und Investitionen in Bildung statt wie die CDU »ein Land mit starken Familien«. Auch die Sozialdemokraten duzen ihren Fötus. Für Aufsehen sorgte dabei vor allem der Umstand, dass die SPD ihr Gegenvideo vor dem Clip der CDU lanciert hatte. Ablesen kann man an dem Scharmützel, wie sich die Ikonographie des Ungeborenen im öffentlichen Diskurs etabliert hat. Dies entfachte wahre Freude bei den Fötusfans: Die Bundesvorsitzende der »Christdemokraten für das Leben« (CDL), Mechthild Löhr, nannte den Spot der CDU einen »erfreulichen Beitrag«, der die »Würde und Kostbarkeit jedes Ungeborenen beeindruckend sichtbar« mache.

Die neue Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, wollte in der pränatalen Ankumpelei der großen Parteien sogar »hoffnungsvolle Wahlversprechen« wahrnehmen. Der Bundesverband organisiert den Berliner »Marsch für das Leben« und versucht, der Bewegung politische Linien vorzugeben. Linder, dreifache Mutter und Autorin des Buches »Geschäft Abtreibung«, kündigte anlässlich ihrer Wahl im Mai an, »die grundgesetzlich verankerte Gewissensfreiheit« von medizinischem Personal zu einem Schwerpunkt der Verbandsarbeit zu machen. Diese Gewissensfreiheit bestehe »oft nur auf dem Papier«.

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Gegen die Norm

Abweichungen beim Fötus lassen sich früher und sicherer feststellen. Verfestigt wird ein Weltbild, das Behinderung als Belastung begreift. Meinung in der taz vom 14.09.17

Die „Wahlarena“ mit Angela Merkel, eine ARD-Sondersendung am vergangenen Montag. Eine junge Frau mit Trisomie 21 konfrontierte die Kanzlerin mit dem Problem pränataler Diagnostik und möglichen Schwangerschaftsabbrüchen: „Neun von zehn Babys mit Downsyndrom werden in Deutschland nicht geboren“, sagt die junge Frau. „Sie werden abgetrieben.“ Der Applaus im Publikum ist groß.

Wenn „Lebensschützer“ die Sendung gesehen haben, werden sie sich wohl gefreut haben. Als die Erstwählerin Natalie Dedreux hinzufügte: „Ich will nicht abgetrieben werden, sondern auf der Welt bleiben“, mögen sie gejubelt haben: Etwas Besseres, als Menschen mit ­Behinderung, die Föten als Baby bezeichnen und sich im Fern­sehen so sehr mit diesen iden­tifizieren wie die junge Frau, kann ihnen wenige Tage vor der wichtigsten bundesweiten ­Demonstration gegen Abtreibung in Deutschland nicht passieren.

Der „Marsch für das Leben“, bei dem an diesem Samstag mehrere tausend Abtreibungsgegner durch Berlin demons­trieren, hat in den letzten Jahren verstärkt Kritik an Pränataldiagnostik und Sterbehilfe artikuliert. Der nichtinvasive pränatale Test auf Trisomie 21 – der Praenatest, ein Bluttest, für den es keiner Fruchtwasserunter-suchung mehr bedarf – stand bei der letztjährigen Auftaktkundgebung im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.

Damit will der veranstaltende Bundesverband Lebensrecht (BVL) das reaktionäre Fundi-Image der „Lebensschützer“ bekämpfen und die Bewegung als die Interessenvertretung behinderter Menschen positionieren.

Der Beitrag der jungen Frau in der ARD-Sendung zeigt, dass Menschen mit Behinderung sich recht gut selbst vertreten können. Dennoch geht die Kritik von Dedreux am Kern des Problems vorbei und spielt so reaktionären Anti-Abtreibungs-Positionen in die Hände, die die vermeintlichen Interessen der Föten gegen die realen der Schwangeren in Stellung bringen wollen.

Menschen mit Behinderung ernst zu nehmen, heißt auch, sich mit ihren Ansichten ernsthaft auseinanderzusetzen und sie nicht abzufeiern: Alles für die pure Weisheit zu halten, weil es eine Person mit Behinderung gesagt hat, wäre auch eine Form von Diskriminierung.

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