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Ist Pränataldiagnostik ableistisch?

Medizinische Tests erkennen Behinderungen schon in der Schwangerschaft. Viele Feminist*innen sehen das als Teil der reproduktiven Selbstbestimmung, für die sie kämpfen. Doch wo hört diese auf und wo fängt Ableismus an? im Schwerpunkt „Ableismus bekämpfen“ im Missy Magazine 02/2024, 11.03.2024

Hat der Pro-Choice-Feminismus ein Ableismusproblem? Stellen wir uns vor, eine junge weibliche Person mit einer sichtbaren Behinderung will gegen den „Marsch für das Leben“ in Berlin demonstrieren. Seit in den USA der Oberste Gerichtshof im Juni 2022 das Urteil „Roe vs. Wade“ und damit das Recht auf Abtreibung gekippt hat, ist in manchen Bundesstaaten Abtreibung ganz unmöglich geworden. Aber nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland wollen selbsternannte „Lebensschützer*innen“ Gesetze verschärfen und ungewollt Schwangere unter Druck setzen. Dieser Angriff auf reproduktive Rechte hat viele Leute mobilisiert. In Berlin ruft der Bundesverband Lebensrecht jedes Jahr im September zu einer Demonstration auf, Feminist*innen stellen sich dem entgegen. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung beschallt dabei meist die Auftaktkundgebung der Fundi-Christ*innen am Brandenburger Tor mit feministischen Liedern und aufklärerischen Reden. Hier könnte die junge

Feministin mit Behinderung einer Rede zuhören, in der kritisiert wird, dass Menschen mit Behinderung oft Probleme haben, eine gynäkologische Praxis zu finden und ihnen häufig nicht zugetraut wird, selbst Kinder zu bekommen – reproduktive Rechte schließen auch das Recht ein, sich für Kinder entscheiden zu können. Wozu es auf der Kundgebung keinen Redebeitrag geben würde, sind vorgeburtliche Untersuchungen, bei denen nach einer Behinderung des Fötus gesucht wird (Pränatale Diagnostik, PND). Auch späte Abtreibungen nach einer solchen Diagnose thematisiert das Bündnis nicht. 

Es könnte passieren, dass die junge Feministin als sichtbar behinderte Person von einem älteren Mann angesprochen wird, der sie segnen will, und sie fragt, ob sie denn nicht leben wolle. Denn „Lebensschützer*innen“ versuchen immer wieder, Gegenkundgebungen zu infiltrieren. Menschen mit kleinen Kindern oder mit Behinderungen sind beliebte Zielgruppen für ihre gezielten Ansprachen. Abtreibungsgegner*innen sind überzeugt, dass…

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Selbstbestimmungsgesetz: Grundrechte kommen näher

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Betroffene sehen darin viel Misstrauen, nd vom 26.08.2023

Fragen wir mal andersherum: Warum muss überhaupt das bei der Geburt vermutete Geschlecht irgendwo eingetragen werden? Die Juristin Anna Katharina Mangold weist darauf hin, dass die zwangsweise Zuordnung zu einem Geschlecht bei der Geburt einen Eingriff in die Grundrechte jedes Menschen darstellt. Das Geschlecht eines Menschen kann man nicht an den Genitalien erkennen, weder bei Erwachsenen, noch bei Babys.

Solche Grundrechtseingriffe müssen gut begründet sein. Wenn der Staat aus Gründen der Tradition, der Statistik oder der Bevölkerungspolitik darauf besteht, eine solche Geschlechterzuordnung vornehmen zu lassen, dann sollte er es zumindest einfach machen, diese Zuordnung wieder zu ändern. Bei vielen Menschen trifft eine erste Zuordnung zwar halbwegs zu, wenn das aber nicht der Fall ist, ist es für die Betroffenen unzumutbar, eine Änderung unnötig zu erschweren. Seit 1981 ermöglicht das Transsexuellengesetz (TSG) einen Wechsel von »männlich« zu »weiblich« oder umgekehrt, nötig sind dafür zwei psychologische Gutachten von Sachverständigen und ein Gerichtsurteil. Früher war dafür eine Sterilisierung nötig und eine Scheidung vom bisherigen Ehepartner. Solche Regeln hat das Bundesverfassungsgericht eine nach der anderen für nicht mit den Grundrechten vereinbar erklärt. Neben »männlich« und »weiblich« gibt es seit 2013 die Möglichkeit, den Eintrag frei zu lassen und seit 2018 den Eintrag »divers«.

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Selbstbestimmungsgesetz: Emanzipation kommt langsam

Die Regelung für eine vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags nimmt Formen an, in nd am 28. April 23

Menschen, die sich nicht dem bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht zugehörig fühlen, sollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz künftig einfacher ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern können. Statt wie bisher nach dem Transsexuellengesetz langwierige und teure psychologische Gutachten in einem Gerichtsverfahren einbringen zu müssen, soll die Personenstandsänderung in Zukunft mit einem Gang zum Standesamt erledigt werden können. Ziel des Gesetzes sei es, die Änderung des Geschlechtseintrags »zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung der Geschlechtsidentität zu regeln«, heißt es in dem Entwurf, der dem »nd« vorliegt. Wie bisher kann zwischen den Einträgen männlich, weiblich, divers und kein Eintrag gewählt werden. »Dem TSG liegt ein medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit zugrunde«, heißt es zur Notwendigkeit einer Reform in der Begründung des Gesetzentwurfs.mehr … Selbstbestimmungsgesetz: Emanzipation kommt langsam

“Culture of life versus Culture of death” – The Culture War of the German “Pro‑life” movement

Englischer Text zu Abtreibung, der „Lebensschutz“-Bewegung und Pränataldiagnostik auf illiberalism.org, 10.01.2023

The “pro-life” movement is part of the extreme right that has gained momentum in the U.S. due to the Supreme Court’s decision to overrule Roe v. Wade (1973), which granted women with unwanted pregnancies the right to an abortion. The German “pro-life” movement desires to make a similar impact but simultaneously tries to hide this motivation to appear moderate. Leaders often claim that they only push for a real abiding of the law, not for a tightening of it.

This might seem moderate, even liberal from the outside. However, Germany’s regulation of abortion is particularly complicated and, of course, the Right’s claim is not entirely true but is rather an acknowledgment of the political atmosphere surrounding the topic. Although they wage a cultural war on women’s and LGBTIQ rights, the leaders of the Right try to pretend that they are only fighting for the rights of “unborn babies,” people with disabilities, and mothers-to-be. So, let’s dig deeper into the situation in Germany, the discourse around disability and prenatal testing, and the rhetoric of the “pro-life” movement.

Abortion laws

There are many myths around German abortion laws, with most people believing that abortion is legal, when in fact this is only true in a few rare cases. Even on a progressive website mapping abortion laws, Germany is listed as abortion is possible “on request.”  People with more insight still believe that the current law is a “good compromise” that serves everyone.

Abortion is generally illegal and punishable by a fine or imprisonment of up to three years under Section 218 of Germany’s Criminal Code. Until the 12th week of pregnancy, a pregnant person can seek an abortion without being punished after compulsory counselling and a three-day waiting period. These kinds of abortions are “unlawful but not punishable.”

The obligation to seek counselling before an abortion is regulated in Section 219 of the Criminal Code and specified in the Pregnancy Conflict Act, but their formulations contradict each other. The Criminal Code states that “counselling serves to protect unborn life” and should “encourage the woman to continue the pregnancy,” while the Conflict of Pregnancy Act states that counselling “serves the protection of unborn life” but should be “free from any bias” and “encourage and inspire understanding, not instruct or patronize.”

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Wie man einen Raum für Sex baut

Eine Innenarchitektin gestaltet Sexrooms in einer Reality-Serie auf Netflix. Sie zeigt sich offen für verschiedene Arten von Sexpositivität und Kink. taz vom 27. 7. 2022

Wer hätte nicht gerne einen eigenen Raum nur für Sex und Play, professionell eingerichtet nach eigenem Geschmack und Vorlieben? Dieses Szenario ist der Kern der neuen Realityserie „How to build a Sexroom“, in der die Innenarchitektin Melanie Rose für Netflix „Sexrooms“ gestaltet. Angesichts der Wohnungskrise vielleicht etwas dekadent, das macht die acht Episoden der Netflix-Dokuserie aber umso geeigneter für eskapistischen Konsum gewürzt mit ein bisschen Neid.

Die Ma­che­r*in­nen der Serie haben sich bei der Auswahl der Prot­ago­nis­t*in­nen sichtlich Mühe gegeben. Neben heterosexuellen weißen und schwarzen Paaren werden ein schwules und ein lesbisches Pärchen, eine alleinstehende Frau, ein Paar, bei dem eine Person als Pronomen they verwendet und eine Polykonstellation mit sieben Personen vorgestellt. Net­flix muss sich auf dem Feld auch Mühe geben: Im letzten Jahr war die Streaming-Plattform heftig für transfeindliche Aussagen des Comedian Dave Chappelle und die Entlassung der*s nicht­bi­nä­re*n Angestellten B. Pagels-Minor kritisiert worden.

Für die Show ist die sexuelle Orientierung der Prot­ago­nis­t*in­nen nicht wichtig, dafür ihre sexuellen Kinks und Vorlieben. Den meisten ist wichtig, dass sie „keinen Dungeon!“ haben wollen, wobei sie sich darunter ein Verlies oder einen frühneuzeitlichen Folterkeller vorstellen.

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Selbstexpertise zulassen

Das von der Bundesregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz dürfte für die Betroffenen eine große Erleichterung bedeuten. Bodycheck – Meine Kolumne zu Biopolitik und Alltag in der Jungle World vom 07.07.2022

Die Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz, die Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Donnerstag vergangener Woche vorstellten, sind im Kern simpel: Um Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern, soll künftig eine Erklärung mit Eigenversicherung beim Standesamt darüber reichen, dass die Geschlechtsidentität nicht mit dem ­Geschlechtseintrag übereinstimmt. Das Gesetz soll das in mehreren Punkten verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.

Damit würde das Verfahren enorm vereinfacht und für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinärgeschlechtliche Menschen vereinheitlicht. Dies ist eine lange erwartete Reform und dürfte für die Betroffenen eine große Erleichterung bedeuten. Bisher bedarf es eines Gerichtsverfahrens, für das transgeschlecht­liche Menschen zwei Sachverständigengutachten vorlegen müssen, eine langwierige, teure und oft entwürdigende Prozedur. Für nichtbinärgeschlechtliche Personen gibt es zurzeit eigentlich kein Verfahren, um Namen und Personenstand zu ändern.

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Extremistische Abtreibungsgegner in den USA: Morden für das Leben

Supreme Court Abtreibungsgegner schreckten in der Vergangenheit auch vor Gewalt nicht zurück. Heute setzen sie auf den Supreme Court, der das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ abschaffen will. Was bedeutet das für Frauen in den USA? Im Freitag 19/2022

Durch ein Leak wurde Anfang Mai bekannt, dass die konservative Mehrheit im Supreme Court der USA das Urteil „Roe v. Wade“ kippen will – und damit das verfassungsgemäße Recht auf Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Abtreibungsgegner*innen hatten seit dem Urteil von 1973 versucht, die mögliche Ausübung dieses Rechts einzuschränken. Dabei scheuten sie sogar vor terroristischen Mitteln nicht zurück.

Zwei Jahre nach dem Urteil veröffentlichte die National Conference of Catholic Bishops(NCCB) einen Plan, wie man gegen Roe v. Wade und seine Auswirkungen vorgehen könnte. Die Organisation schlug eine Kampagne für einen „Pro-Life“-Verfassungszusatz vor. Dieser sollte Kongress, Abgeordnetenhaus und den Bundesstaaten verbieten, Gesetze zu erlassen, die Abtreibungen erlauben, und das „Recht auf Leben“ ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle in der Verfassung verankern. Dafür sollte ein Netzwerk von Komitees aufgebaut werden, um auf lokaler Ebene die Auswahl von Kandidat*innen und Wahlen beeinflussen zu können.

Als Ronald Reagan 1980 zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt wurde, schienen die Bemühungen der Bewegung Früchte zu tragen. Reagan verkörperte mit seinem Lebensstil als geschiedener ehemaliger Hollywood-Schauspieler zwar so gar nicht die Werte der christlichen Rechten. Jedoch war er während des Wahlkampfs gezielt auf die Themen und Forderungen der Evangelikalen eingegangen: Evolutionstheorie? Glaubte Reagan nicht dran.

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Im Zweifel gegen den Zweifel

Bei Vorwürfen von sexualisierten Übergriffen sollte man auch kom­plizierte Geschichten des Opfers glauben. Bodycheck – Meine Kolumne zu Biopolitik und Alltag in der Jungle World 25.05.2022

Eine anonyme Gruppe erhebt auf Instagram Vorwürfe gegen den Sänger der Band Feine Sahne Fischfilet, in der Linkspartei spitzen sich die Konflikte über den Umgang mit mutmaßlichen Übergriffen zu, über die sexualisierte Gewalt auf dem Festival »Monis Rache« ­erscheinen demnächst ein Buch und ein Dokumentarfilm. Die Diskussion über die Bewertung von und den Umgang mit Sexismus, sexua­lisierten Übergriffen und Grenzverletzungen, mit Tätern und Betroffenen ist innerhalb des linken und linksradikalen ­Milieus so dringlich wie lange nicht.

Unvermeidlich scheint dabei die Verharmlosung von Übergriffen und die Infragestellung von Erfahrungen der Betroffenen zu sein. In der Theorie sind in der Linken selbstverständlich alle gegen Sexismus und Übergriffe, deswegen darf es halt so nicht passiert sein, sonst müsste man als Partei, als Politgruppe oder als Kollektiv ja etwas unternehmen. Beliebt ist die Methode, das Opfer zu diskreditieren, die Geschichte als unglaubwürdig und übertrieben darzustellen – wenn man es nicht geschafft hat, die Tat ganz aus der Öffentlichkeit zu halten.

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Nun dürfen Frauen nachlesen

Die Ampel will das Informationsverbot über Schwangerschaftsabbrüche abschaffen. Es ist ein erster Schritt – doch auch er geht nicht weit genug. Kommentar im Freitag vom 20.01.2022

Kaum jemand hätte wohl gedacht, dass der Erfolg eines feministischen Kampfes dieses Gesicht tragen wird: Justizminister Marco Buschmann von der FDP hat einen Entwurf zur Aufhebung des Verbots der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ vorgelegt. Den Strafrechtsparagrafen 219a hatten christlich-fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen genutzt, um gegen Ärzt*innen vorzugehen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen: Wenn sie über die Art der Durchführung auf ihrer Homepage informierten, konnte man sie über Paragraf 219a anzeigen und strafrechtlich verfolgen. Die große Koalition hatte den Paragrafen zwar bereits 2019 entschärft, eine Streichung war aber an der Union und dem fehlenden Mut der SPD gescheitert.

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Schwierige Freiheit

Für Feministinnen und Queers gibt der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Anlass zu Freude, aber auch zu Diskussionen. Kommentar in der Jungle World vom 02.12.2021

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP verspricht, drängende politische und gesellschaftliche Fragen zu regeln, die man grob unter der Rubrik Gender zusammenfassen könnte. Bei aller Skepsis hinsichtlich dessen, wie diese Regelungen im Einzelnen aussehen werden, ist ein Erleichterungsseufzer angebracht, und ein solcher war von Betroffenen sowie sozialen Bewegungen vorige Woche auch zu vernehmen. Die Unionsparteien hatten in den vergangenen gut anderthalb Jahrzehnten sehr vieles politisch unmöglich gemacht. Da biopolitische Fragen aber häufig quer zu politischen Strömungen liegen, ist einiges komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint.

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