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Abteibungsgegner hoffen vergebens

In den USA bekommen radikale »Lebensschützer« Unterstützung aus der republikanischen Partei. Auch in Deutschland versuchen einzelne reaktionäre Politiker, Einfluss auf die Debatte über Schwangerschafts­abbrüche zu nehmen. (In Jungle World 7, 16.02.17)

Die radikalen Abtreibungsgegner in den USA waren entzückt, als Vizepräsident Mike Pence beim 44. »March for Life« am 27. Januar in Washington zu ihnen sprach. In seiner frenetisch gefeierten Rede nannte er Donald Trump einen »Pro-life«-Präsidenten und versprach, »das Leben« werde nun in den USA »wieder gewinnen«. Im Wahlkampf hatte das noch ganz anders ausgesehen: Trump galt in den Kreisen, für die die Einstellung eines Kandidaten zu Abtreibung der wichtigste Wahlprüfstein ist, bestenfalls als wankelmütig. Der zweimal geschiedene Unternehmer entspricht nicht dem Idealbild eines gottesfürchtigen Christen. Schlimmer noch, Anfang des Jahrtausends bezeichnete er sich selbst als »pro-choice«. Im Wahlkampf 2016 versprach er dann zwar, der Frauengesundheitsorganisation »Planned Parenthood« – Lieblingsfeind der US-amerikanischen »Lebensschützer« – die staatlichen Gelder zu entziehen. Aber auch hier traf er den Ton nicht: In einer Art Überkompensation für seine bisherige unklare Haltung forderte er gar die Bestrafung von Frauen nach Abtreibungen. Daraufhin fühlten sich die Sprecher der größeren »Lebens­schutz«-Or­ga­nisationen genötigt, ­diese Forderung zurückzuweisen: Als »Lebens­schutz«-Bewegung sei man »pro-woman« und keineswegs für eine Bestrafung. Zwar ist es ein Widerspruch, den Fötus als Person und Abtreibung als Mord zu definieren, die »Mörderinnen« dann aber nicht zu bestrafen. Dennoch ging Trumps Forderung offenbar zu weit.

Nach der US-Wahl scheinen diese ­Irritationen vergeben und vergessen, denn Trump hat »geliefert«: Die Wiedereinsetzung der »Global Gag Rule«, die Nominierung des konservativen Richters Neil Gorsuch für den Supreme Court und die Entsendung des Vizepräsidenten und der Regierungssprecherin Kellyanne Conway als Redner zum »March for Life«. Angesichts der republikanischen Mehrheit in beiden Parlamentskammern hoffen die evangelikalen und ultrakatholischen Wähler auf die Erfüllung ihrer geheimsten Wünsche.

Von diesem »Hoffnungsschimmer«, wie sich der Vorsitzende des »Bundesverbandes Lebensrecht« (BVL), Martin Lohmann, ausdrückte, würden sich die deutschen und europäischen »Lebensschützer« auch nur zu gerne beleuchten lassen. Der BVL organisiert den jährlichen »Marsch für das Leben« in Berlin. Von einer Teilnahme hochrangiger Regierungsvertreter können die hiesigen »Lebensschützer« wohl weiterhin nur träumen, seit 2010 hat kein Bundes- oder Landesminister mehr ein Grußwort geschickt. Anlässlich des letzten Marsches im September 2016 hatten sich vielmehr viele Politiker explizit distanziert, darunter der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Während der Berliner Erzbischof Heiner Koch an der Demonstration teilnahm, distanzierte sich die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von dem Marsch und seinen Inhalten. »Lebensschützer« verfügen in keiner Partei in Deutschland über eine so starke Basis wie ihr US-amerikanisches Pendant in der republikanischen Partei. Mit zwei spektakulären CDU-Austritten – Lohmann bereits 2013, im ­Dezember 2016 Hedwig von Beverfoerde – entfernte sich die Bewegung in den vergangenen Jahren von den Christdemokraten. Politische Überschneidungen mit der AfD sind zwar vorhanden, aber nicht so groß, wie man meinen könnte. Beim »Marsch für das Leben« 2016 durfte die stellvertretende AfD- Vorsitzende Beatrix von Storch nicht mehr in der ersten Reihe mitlaufen, Lohmann betonte ausdrücklich die Überparteilichkeit des BVL und der Demonstration. Die Versuche, den Zugang zu Abtreibung auf lokaler Ebene über die Weigerung von Ärzten zu beschränken, konnten in der vergangenen Woche durch heftige öffentliche Proteste abgewendet werden. Auch die Kanzlerin wird die Hoffnungen wohl enttäuschen und der Einladung Lohmanns zum diesjährigen Berliner »Marsch für das Leben« nicht folgen – und das nicht nur, weil sie mit der eine Woche später stattfindenden Bundestagswahl genug zu tun haben wird.

Rezension von Sylvia Köchl: Wege von „Berufsverbrecherinnen“ in das Konzentrationslager Ravensbrück

Dieses Buch erzählt die Geschichten von acht „Berufsverbrecherinnen“ – vorbestrafte Abtreiberinnen und Diebinnen aus Österreich, die ins Frauen-KZ Ravensbrück deportiert wurden. (In GID 239, Dezember 2016, S. 42)

Diese Gruppe musste in den Konzentrationslagern einen „grünen Winkel“ tragen und galt selbst unter den Überlebenden als nicht dazugehörig. Über diese Häftlingsgruppe ist bis heute fast nichts bekannt, und von den Opfern existieren keinerlei Selbstzeugnisse. Anhand von Gerichtsakten rekonstruiert Sylvia Köchl die Biografien und arbeitet ein bisher unbekanntes Kapitel der NS-Geschichte auf.  Der Skandal war nach dem 2. Weltkrieg nicht vorbei: Die „Berufsverbrecherinnen“ haben bis heute keinen Anspruch auf Opferentschädigung. Erstaunlicherweise hat sich die Autorin für eine weitgehende Anonymisierung der verfolgten Frauen und ihrer Familien entschieden. Sie begründet das mit bis heute wiederkehrenden Stigmatisierungen der Opfer und ihrer Nachkommen wenn Geschichten von Vorstrafen, Gerichtsverfahren, Gefängnisaufenthalten und KZ-Haft bekannt würden. Die negativen Beispiele, die sie dafür anführt, stammen jedoch aus Mitte beziehungsweise Ende der 1990er Jahre. Interessant wäre es, diese sicherlich berechtigten Überlegungen mit den Debatten um die Namensnennung der „Euthanasie“-Opfer zu verknüpfen, die darauf abzielen, dass es für ein würdiges Gedenken notwendig ist, die vollständigen Namen der Opfer zu nennen und sie nicht erneut zu verstecken (siehe „Beinahe vergessene Opfer“, S. 33 in diesem Heft). Ein sehr verdienstvolles Buch, das auf intensiven Recherchen beruht und hoffentlich den Grundstein zu weiterer Aufarbeitung legt.

Sylvia Köchl: „Das Bedürfnis nach gerechter Sühne“. Wege von „Berufsverbrecherinnen“ in das Konzentrationslager Ravensbrück. Mandelbaum (2016), 340 Seiten, 24,90 Euro, ISBN 978385476-507-3

Rezension von Mareice Kaiser: Alles inklusive

Mareice Kaisers erstes Kind kam mit einer seltenen  Chromosomenanomalie auf die Welt, die pränatal nicht festgestellt worden war. Emergency Room statt Bullerbü, das Leben mit ihrer Tochter wird anders als erwartet. (In GID 239, Dezember 2016, S. 42)

Davon hat Kaiser schon viel auf ihrem Blog Kaiserinnenreich geschrieben, in dem Buch erzählt sie ihre Geschichte mit den Höhen und Tiefen nun zusammenhängend und ausführlich. Sie beschreibt das (anfängliche) Leben im Krankenhaus, die Suche nach Unterstützung, die ein selbstbestimmtes Leben wieder möglicher macht,  Diskussionen im Freundeskreis, den Kampf mit der Bürokratie – und mit sich selbst. Die Autorin tritt engagiert für eine inklusivere Gesellschaft ein, in der ihre Tochter von nichts ausgeschlossen wird. Es wird aber auch deutlich, dass sie dafür immer wieder ihre eigenen Wünsche und Erwartungen reflektieren muss, weil eben nicht nur die strukturelle Diskriminierung das Leben bestimmt, sondern auch der (eigene) Druck, das Kind zu optimieren. Um Pränataldiagnostik geht es dann doch noch, als Greta ein Geschwisterkind bekommen soll – zwei Kinder mit Mehrfachbehinderungen können sich die Eltern nicht vorstellen. Auf einer Veranstaltung in Berlin sagte die Autorin aber vor kurzem, dass sie das heute – nachdem sie so viel mehr über das Leben mit einem behinderten Kind weiß – nicht mehr machen lassen würde. Ein wichtiges Buch, das oft wütend aber auch glücklich macht.

Mareice Kaiser: Alles inklusive. Aus dem Leben mit meiner behinderten Tochter. Fischer Taschenbuch (2016), 14,99 Euro, 978-3-596-29606-4

Zwischen Wahl und Auswahl

Es ist nicht nur kein Widerspruch, für das Recht auf Abtreibung einzustehen und gleichzeitig selektive pränatale Diagnostik zu kritisieren – es ist sogar notwendig. (In Jungle World 49, 8.12.16)

Ein linker, intersektionaler, emanzi­patorischer Feminismus kann die Kritik, die Feministinnen mit Behinderung bereits in den achtziger Jahren formulierten, nicht einfach ignorieren. Auch wenn es auf den ersten Blick ­einfacher aussehen mag, den reaktionären »Lebensschützern« das Recht auf Selbstbestimmung entgegenzuhalten – ein wenig komplexer darf feministische Praxis schon sein.

Konsens dürfte unter Feministinnen sein: Eine schwangere Person sollte nicht dazu gezwungen werden können, ihren Körper zur Verfügung zu stellen und ein Kind zu bekommen, wenn sie es nicht austragen will. die Paragraphen 218 (Deutschland) und 96 (Österreich) müssen aus den jeweiligen Strafgesetzbüchern gestrichen werden. Das wachsende Angebot an pränataler Diagnostik zu kritisieren, ist allerdings nötig, denn diese ist allzu oft normierend, angstmachend und behindertenfeindlich.

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Operationen gehören verboten

Sie verletzen Menschenrechte. Trotzdem werden weiter Kinder operiert, deren Genitalien nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind. Zum Umgang mit intersexuellen Kindern in der taz vom 7.12.16

Eine neue Studie, die erstmals die Zahl geschlechtsverändernder Operationen an nicht zustimmungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern untersucht hat, kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der Eingriffe nicht wesentlich zurückgegangen ist. Zwar sind seit 2005 die ärztlichen Leitlinien in Deutschland überarbeitet worden, dies hat aber nur zu einer Verschiebung auf leicht andere Diagnosen, nicht zu einem Rückgang der umstrittenen Operationen geführt.

Die Anfang Dezember erschienene Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“ stellt fest, dass im untersuchten Zeitraum zwischen 2005 und 2014 jedes Jahr rund 1.700 Kinder zwischen null und neun Jahren operiert werden. Die Datenanalyse hat gezeigt, dass dabei die Anzahl der klassischen Intersexdiagnosen gesunken, aber die Zahl der Diagnosen, die zu den „Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale“ zu rechnen sind, erheblich gestiegen ist.

Zu vermuten ist, dass die Ärzte die Veränderung der Leitlinien zur Behandlung von Kindern mit klassischen Intersex-Diagnosen so verarbeitet haben, dass sie die Diagnosen verändert haben und die Operationen weiterhin durchführen. Bis zur Überarbeitung der medizinischen Behandlungsleitlinien für kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern rieten diese bei „Störungen der sexuellen Differenzierung“ zu einer operativen „Korrektur“ eines „uneindeutigen“ Genitals.

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„Von mancher erhielten wir den Vorwurf der Vereinnahmung“

Repro-Dossier des Missy Magazine 04/16 in Kooperation mit dem Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie.

Die Anfänge feministischer und grüner Technologiekritik in den 1980ern

Die grüne Partei war einer der ersten gesellschaftlichen Akteure, der die aufkommende Gentechnik in der Bundesrepublik kritisierte. Daran hatten auch die Feministinnen in der Partei ihren Anteil. Ein Blick in die Sammlung des Grünen Archivs zeigt aber, dass dies nicht nur positiv aufgenommen wurde: Wichtige Akteurinnen der Frauenbewegung fürchteten Vereinnahmung, in der Partei kam einigen die ökologischen Aspekte der Kritik zu kurz. Ein Rundblick in die lebendigen Debatten der 1980er Jahre, die teilweise an die heutigen erinnern.

In den 1980er Jahren entwickelten Feministinnen verschiedener Strömungen Kritik an den aufkommenden Gentechniken und Reproduktionstechnologien. Bedeutend für die innerfeministische Debatte und die Entwicklung der Kritik waren die beiden bundesweiten Kongresse gegen Gen- und Reproduktionstechniken 1985 in Bonn und 1988 in Frankfurt. An den Kongressen nahmen jeweils um die 2000 Frauen/Lesben aus dem In- und Ausland teil. Hier flossen die unterschiedlichen thematischen Quellen der Kritik, nicht immer konfliktfrei, zusammen: Frauengesundheit, Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit, feministische Wissenschaftskritik, Ablehnung von Bevölkerungspolitik und Solidarität mit Frauen der „3. Welt“, um nur einige zu nennen. Eine nicht unwichtige Rolle spielten hierbei auch die Grünen, wobei das Verhältnis zwischen Partei und Frauenbewegung bzw. zwischen Feministinnen in der Partei und außerhalb nicht unkompliziert war. Die grüne Partei, seit der Wahl 1983 im Bundestag vertreten, bot einen öffentlichen Raum für feministische Frauenpolitik und verstand sich auch als Anstoß und Motor für die gesellschaftliche Debatte über Gentechnik. Frauen und der feministischen Bewegung wurde dabei eine besondere Rolle zugeschrieben, da die damals neuen Reproduktionstechniken als Voraussetzung der gentechnischen Anwendung am Menschen betrachtet wurden.[2]

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Alles können, alles dürfen?

Moderne Technologien versprechen neue Möglichkeiten – doch verstärken gleichzeitig die Ideologie der Kleinfamilie.

Text im Repro-Dossier des Missy Magazine 04/16 in Kooperation mit dem Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie.

Als ich kürzlich für eine Lesung in Zürich ankam, empfing mich am Bahnhof ein Megaposter. Darauf war eine selbstbewusst auftretende, junge Frau zu sehen mit der Botschaft: „Meine Dinger, mein Ding“ – eine Reklame für Brustoperationen um 9.800 Franken. Ziel der Kampagne sei es, das Thema Schönheitsoperationen zu „enttabuisieren“, wie ich später las. Oder auch, jungen Frauen zu suggerieren, sie könnten sich mit ihrem Körper nur dann wohlfühlen, wenn sie entsprechende Korrekturen vornehmen ließen, möchte man hinzufügen. Die Werbung verspricht weibliche Selbstbestimmung und Kontrolle über den eigenen Körper – damit bedient sie sich an Versatzstücken feministischer Kämpfe und wendet diese marktförmig und herrschaftskonform.

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Verbesserung notwendig

Behindertenorganisationen protestieren gegen das geplante Bundesteilhabegesetz. (In Jungle World 45, 10.11.16)

In drei Wochen soll der Bundestag das Bundesteilhabegesetz verabschieden, das Deutschland der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein großes Stück näherbringen soll. Das jedenfalls behauptet im Namen der Bundesregierung die verantwortliche Ministerin Andrea Nahles (SPD). Am Montag tagte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Thema, die geladenen Fachleute waren sich allerdings weitgehend einig, dass weitreichende Änderungen nötig wären, um das Gesetz in Einklang mit der UN-BRK zu bringen. Selbst die von den Regierungsparteien eingeladenen Expertinnen und Experten mahnten Verbesserungen an. Bedenklich ist beispielsweise die geplante Beschränkung der Leistungsberechtigung auf Menschen, deren Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe in fünf von neun Lebensbereichen beeinträchtigt ist. Vor allem Sinnesbeeinträchtigte wie Blinde oder Hörgeschädigte, aber auch psychisch kranke Menschen, die Assistenz benötigen, würden damit keine Hilfe mehr erhalten. Umso problematischer ist, dass weder blinde, gehörlose oder schwerhörige Menschen noch die Verbände psychisch beeinträchtigter Menschen als Sachverständige geladen waren.

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(K)eine Liste?

Bereits die zweite Veröffentlichung detaillierter Daten durch ein zertifiziertes PID-Zentrum rüttelt am Geheimhaltungsgebot und bereitet den Weg für eine Indikationsliste. (In GID 238, Oktober 2016, S. 45 – 46)

„Der befürchtete Dammbruch ist bisher ausgeblieben“, schrieb Heike Korzilius im Deutschen Ärzteblatt im August beruhigend.1 Diese Bilanz der Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ignoriert allerdings die deutlichen Bemühungen, die Gesetzesauslegung liberaler zu gestalten. Die relativ restriktive Gesetzgebung wird auf zwei Wegen angegriffen – zum einen durch Veröffentlichungen von Diagnosen, zum andern durch den Versuch, verschiedene Techniken und Diagnosen als nicht unter die Gesetzgebung fallend zu erklären.

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Für das eigene Kind

Die Reproduktionsmedizin entwickelt sich rasch. Im September wurde die Geburt eines Drei-Eltern-Babys gemeldet. Im Oktober machte die Herstellung funktionstüchtiger Eizellen aus Mäusehaut Schlagzeilen und kürzlich hieß es, die WHO wolle ihre Definition von Unfruchtbarkeit ausdehnen. (In Jungle World 44, 3.11.16)

Japanischen Forschern von der Universität Fukuoka ist es erstmals gelungen, Hautzellen zu embryonalen Stammzellen zurückzuprogrammieren und sie anschließend außerhalb des Körpers einer Maus wieder in Eizellen umzuwandeln. Ganz von selbst haben sich die Eizellen der Entwicklungsbiologen Orie Hikabe und Katsuhiko Hayashi allerdings nicht entwickelt. Um eine eierstockähnliche Atmosphäre herzustellen, mussten in der Petrischale auch »normale« Eizellen schwimmen. Welche Botenstoffe dabei wann welche Prozesse auslösten, ist nicht geklärt. Doch trotz dieser Unklarheiten handelt es sich um einen weiteren Schritt zur Reproduktion im Labor. Im Jahr 2012 war es Hayashi bereits gelungen, Vorstufen von Eizellen herzustellen, die allerdings einige Zeit im Eierstock einer weiblichen Maus verbleiben mussten, um volle Funktionsfähigkeit zu erlangen. Auch Spermien konnten über den Umweg von Mäusehoden produziert werden. Bei dem jetzt in der Fachzeitschrift Nature vorgestellten Verfahren findet auch die Reifung und somit der gesamte Prozess in der Petrischale statt. Um zu beweisen, dass die künstlichen Eizellen wirklich funktionieren, haben die Reproduktionsbiologen diese per In-vitro-Fertilisation (IVF) befruchtet und weiblichen Mäusen eingesetzt. Die Erfolgsquote: 3 000 Eizellen, 316 Embryonen, elf geborene Mäuse, die alle »gesund und fruchtbar« gewesen sein sollen.