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PID-Zentren wollen mehr

Die PID-Zentren in Hamburg und Lübeck haben detaillierte Zahlen zum ersten Jahr der Durchführung in Deutschland veröffentlicht. Wird damit die Geheimhaltungspflicht umgangen? (in GID 232, Oktober 2015 S. 37 – 38, dort auch Anmerkungen und Belege)

Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland seit Dezember 2011 in Ausnahmefällen erlaubt. Das Gen-ethische Netzwerk hat jeden Schritt im Legalisierungsprozess kritisch beobachtet und kommentiert. Jetzt liegen die ersten Daten der seit Juni 2014 arbeitenden Ethik-Kommission Nord vor – auch dem GID.

Eigentlich ist ihre Arbeit nicht öffentlich, die Kommissionsmitglieder sind zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. Begründet wurde das mit dem Schutz der betroffenen Frauen und Paare. Weil aufgrund des selektiven Charakters der PID eine gesellschaftliche Diskussion ihrer Praxis möglich sein muss, hatte das GeN aber bereits Ende November 2013 gegen die Geheimhaltung protestiert. Zumindest in Mecklenburg-Vorpommern löste diese Kritik Bewegung aus: Auf Nachfrage eines Mitglieds der CDU-Landtagsfraktion erklärte das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales im Januar 2014, seinerseits bestünden „keine Bedenken gegen eine Veröffentlichung der jährlichen Kommissionsberichte“.
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Inklusions-Fallerifallera? Ohne uns!

Auch auf der dritten Pride-Parade in Berlin Mitte Juli demonstrierten Menschen mit psychiatrischer Diagnose und mit Behinderung für mehr Selbstbestimmung. Deutlich und laut kritisiert wurde diesmal die deutsche Inklusionspolitik. (in GID 231, August 2015 S. 37 – 38, dort auch Anmerkungen und Belege)

Unter dem Motto „Party statt Pathologisierung!“ fand am 11. Juli in Berlin zum dritten Mal die „Behindert und verrückt feiern“-Parade statt. 2.000 Menschen mit psychiatrischer Diagnose und Behinderung sowie deren UnterstützerInnen liefen, humpelten und rollten vom Neuköllner Hermannplatz zum Kottbusser Tor in Kreuzberg.

Die Parade war in diesem Jahr deutlich politischer. Auch wurden konkrete Forderungen erhoben, was in den Vorjahren eher vermieden worden war. Schon im Aufruf wurde das „Inklusions-Fallerifallera“ kritisiert, mit dem in der Politik zwar gern und viel über Inklusion gesprochen, aber kaum etwas getan werde. Die Pride-Parade machte sich dabei die Kritik des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu eigen. Dieser Ausschuss hatte Deutschland im April eine Rüge erteilt: Sechs Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention würden Behinderte weiterhin systematisch daran gehindert, in eigenen Wohnungen zu wohnen. Kinder mit Auffälligkeiten würden mehrheitlich abgesondert beschult und Erwachsenen kaum Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.
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