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»Marsch für das Leben«: Geht ein Bischof auf ne Demo

Wie enstand das Foto des Bischofs neben dem mutmaßlichen Rechtsextremen? Text im nd vom 23.09.2023

Das umstrittene Original-Foto. Rechts der junge Mann im blauen Sacko zeigt das „white power“-Symbol, daneben mit Strohhut Bischof Voderholzer

Für das Leben zu sein klingt positiv und unproblematisch. Jedes Jahr im September läuft der »Marsch für das Leben« durch Berlin, die Demonstration richtet sich gegen Abtreibungsrechte, emanzipatorische Vorstellungen von Geschlecht und Selbstbestimmung. Der Großteil der Teilnehmenden sind christliche Fundamentalist*innen und Reaktionäre, dabei sind auch führende AfDler*innen und Holocaustverharmloser*innen. Die Organisator*innen tun das regelmäßig als Einzelfälle ab.

Das fiel ihnen in diesem Jahr jedoch deutlich schwerer. Nur wenige Stunden nach der Demonstration am vergangenen Samstag machte ein Foto vor allem auf X (vormals Twitter) die Runde, das einen jungen Mann zeigt, der die White Power-Geste Richtung Kamera macht. Dabei werden Daumen und Zeigefinger zusammengeführt, die restlichen Finger sind abgespreizt. Dieses Handzeichen ist ein Erkennungssymbol der globalen extremen Rechten. Fast direkt neben ihm lief der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer. mehr … »Marsch für das Leben«: Geht ein Bischof auf ne Demo

Selbstbestimmungsgesetz: Grundrechte kommen näher

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Betroffene sehen darin viel Misstrauen, nd vom 26.08.2023

Fragen wir mal andersherum: Warum muss überhaupt das bei der Geburt vermutete Geschlecht irgendwo eingetragen werden? Die Juristin Anna Katharina Mangold weist darauf hin, dass die zwangsweise Zuordnung zu einem Geschlecht bei der Geburt einen Eingriff in die Grundrechte jedes Menschen darstellt. Das Geschlecht eines Menschen kann man nicht an den Genitalien erkennen, weder bei Erwachsenen, noch bei Babys.

Solche Grundrechtseingriffe müssen gut begründet sein. Wenn der Staat aus Gründen der Tradition, der Statistik oder der Bevölkerungspolitik darauf besteht, eine solche Geschlechterzuordnung vornehmen zu lassen, dann sollte er es zumindest einfach machen, diese Zuordnung wieder zu ändern. Bei vielen Menschen trifft eine erste Zuordnung zwar halbwegs zu, wenn das aber nicht der Fall ist, ist es für die Betroffenen unzumutbar, eine Änderung unnötig zu erschweren. Seit 1981 ermöglicht das Transsexuellengesetz (TSG) einen Wechsel von »männlich« zu »weiblich« oder umgekehrt, nötig sind dafür zwei psychologische Gutachten von Sachverständigen und ein Gerichtsurteil. Früher war dafür eine Sterilisierung nötig und eine Scheidung vom bisherigen Ehepartner. Solche Regeln hat das Bundesverfassungsgericht eine nach der anderen für nicht mit den Grundrechten vereinbar erklärt. Neben »männlich« und »weiblich« gibt es seit 2013 die Möglichkeit, den Eintrag frei zu lassen und seit 2018 den Eintrag »divers«.

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Selbstbestimmungsgesetz: Absurde Abwehr

Ein wirkliches Selbstbestimmungsgesetz muss jetzt schnell kommen, Kommentar im nd vom 23.08.2023

Fast kommt es einem vor, als würden manche Leute nachts wach liegen und darüber nachdenken, was denn das allerunwahrscheinlichste Szenario sein könnte, wenn trans und nicht binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen künftig einfach beim Standesamt ändern lassen könnten. Wenn diese Leute morgens in ihren Ministerien den Kolleg*innen ihre nächtlich erbauten Gruselschlösser präsentieren, nicken alle bedächtig und sagen: »Dagegen müssen wir dringend noch einen Paragrafen in das neue Gesetz einfügen!« Zuletzt hatte das Innenministerium Bedenken angemeldet, dass Straftäter*innen die neuen Regeln missbrauchen könnten, um ihre Identität zu verschleiern. Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen nun über den geänderten Eintrag im Personenstandsregister informiert werden.

Die Koalition hat am Mittwoch endlich den Weg für das neue Selbstbestimmungsgesetz frei gemacht, damit künftig eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt reicht und keine langwierigen, teuren und entwürdigenden psychiatrischen Gutachten und Gerichtsurteile mehr benötigt werden. Das wird trans und nicht binären Menschen viel Zeit und Nerven ersparen. Wenn das Gesetz bald in Kraft treten könnte, wäre das für alle Betroffenen ein großer Gewinn.

Gleichbehandlungsgesetz: Gleichheit statt Gerechtigkeit?

Antidiskriminierungspolitik geht nicht weit genug, Kommentar im nd vom 17.08.2023

Am Freitag hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Geburtstag. Kein Grund zum Feiern allerdings, denn die 17 Jahre, die es auf dem Buckel hat, merkt man dem Gesetz durchaus an. Es schützt nicht ausreichend vor Diskriminierung, bietet Betroffenen kaum Handlungsmöglichkeiten und arbeitet mit, freundlich formuliert, veralteten Begriffen.

Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, drängt auf eine schnelle Reform. Auch ein Bündnis aus hundert zivilgesellschaftlichen Organisationen erinnert die selbsternannte Fortschrittskoalition an ihre Versprechen und fordert eine umfassende Novellierung. So sollen die Diskriminierungsmerkmale erweitert werden um Staatsangehörigkeit oder »familiäre Fürsorgeverantwortung«.

Das ist richtig und wichtig. Aber wovor kann ein Antidiskriminierungsgesetz in einer auf Wettbewerb und Wertschöpfung ausgerichteten Gesellschaft überhaupt schützen? Wenn man eine Wohnung nicht bekommt, weil man nicht weiß ist; dann könnte man die Vermieterin verklagen. Mit einem guten Anwalt, Zeugen und einer gehörigen Portion Glück bekommt man dann eine Entschädigung – eine Wohnung hat man davon allerdings immer noch nicht. Nach der Gesetzesreform soll das auch funktionieren, wenn man eine Wohnung nicht bekommen hat, weil man alleinerziehend ist.

Was aber, wenn man die Wohnung nicht bekommt, weil man als Verkäuferin oder Krankenpfleger zu wenig verdient und keine Eltern hat, die bürgen können? Dann hilft einer*m kein Gleichbehandlungsgesetz der Welt – im Wettbewerb die Ellenbogen auszufahren und sich gut aufzustellen, dafür ist schließlich jede*r selbst verantwortlich. Mehr Gleichheit wäre gut, Gerechtigkeit wäre noch besser.

Suizid: Betroffenen helfen statt Absichten fördern

Therapieplätze anstelle von Suizidmedizin: Verbesserung der Prävention ist dem Bundestag wichtiger als Erleichterung der Sterbehilfe, im nd vom 07.07.23

Die Suizidprävention soll in Deutschland gestärkt werden. Diesem Antrag stimmte am Donnerstag mit 693 Abgeordneten eine übergroße Mehrheit zu. Auf diesen Gemeinschaftsantrag hatten sich die Parlamentarier*innen erst am Vortag geeinigt. Die beiden Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen über eine Neuregelung der Suizidhilfe haben die Abgeordneten dagegen mehrheitlich zurückgewiesen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 war eine gesetzliche Neuregelung erforderlich geworden. Das Gericht hatte das gesetzliche Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe von 2015 aufgehoben, weil das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden dürfe. Die am Donnerstag diskutierten Gesetzesentwürfe sollten Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Angehörige herstellen.mehr … Suizid: Betroffenen helfen statt Absichten fördern

Selbstbestimmungsgesetz: Vorurteile zementiert

Verbände kritisieren den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, nd am

Dienstagnacht endete die Frist für Verbände, zum aktuellen Referentenentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz Stellung zu nehmen. Betroffenenverbände begrüßen, dass die Änderung des Personenstandes und des Vornamens vereinfacht werden soll, üben jedoch an den zusätzlichen Regelungen Kritik. Frauengruppen und rechte Politiker*innen lehnen die Änderung generell ab und rufen zum Widerstand auf.

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz von 1981 ablösen, nach dem trans, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag nur mit zwei psychologischen Gutachten und einem Gerichtsurteil ändern können. Die bisherigen Verfahren sind teuer und können Jahre dauern, zudem werden den Betroffenen häufig entwürdigende und peinliche Fragen gestellt. Künftig soll eine Selbstauskunft im Standesamt ausreichen, um den Vornamen und den Geschlechtseintrag zu ändern. Möglich ist, wie bisher auch, männlich, weiblich, divers oder kein Eintrag, eine erneute Änderung soll nach einem Jahr möglich sein.mehr … Selbstbestimmungsgesetz: Vorurteile zementiert

Medikamente sicherer ohne Profite

Kommentar zum Gesetz zur Arzneimittelsicherheit im nd vom 24. Mai 2023

Wenn Medikamente nicht zu kriegen sind, macht das Angst. In den Apotheken sind schon seit Monaten Krebsmedikamente, Antibiotika oder spezielle Arzneimittel gegen Fieber oder Schmerzmittel für Kinder nicht oder mit großer Verspätung erhältlich. In einem der reichsten Länder der Welt mit einem eigentlich funktionierenden Gesundheitssystem scheint das unnötig.

Die Ursachen sind komplex, Lieferkettenprobleme, Gewinnmaximierung der Pharmafirmen und globaler Kapitalismus gehören dazu. Richten soll es nun ein Frühwarnsystem für Medikamentenknappheit und eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung, außerdem soll die Pharmaindustrie mehr Geld aus Beitragsmitteln erhalten. Langfristig will Gesundheitsminister Lauterbach dafür sorgen, dass sich die Produktion von Arzneimitteln in Europa statt in Asien für die Pharmaindustrie wieder lohnt. Das funktioniert aber nur, wenn die Profite sicher sind. Für die sichere Versorgung der Patient*innen mit Medikamenten wäre es allerdings besser, die Herstellung lebenswichtiger Arzneimittel nicht dem Markt zu überlassen.

Covid: Impfen mit und ohne Empfehlung

Die Stiko will die Regeln für Corona-Impfungen ändern: Die meisten Menschen bräuchten demnach keine Auffrischung mehr, im nd vom 28. April 23

Auch für die Ständige Impfkommission (Stiko) scheint die Corona-Pandemie vorbei: In einer in dieser Woche veröffentlichten Empfehlung wird die Dringlichkeit einer Impfung stark eingeschränkt. Damit sind viele nicht zufrieden.

Für nicht vorerkrankte Kinder und Jugendliche sieht die Stiko gar keine Notwendigkeit zur Impfung mehr, für nicht vorerkrankte Erwachsene reiche eine »Basisimmunität«, bestehend aus zweifacher Grundimmunisierung mit einem Booster oder einer Infektion. Nur für über 60-Jährige, Personen mit »relevanten Grunderkrankungen«, Heimbewohner*innen sowie für medizinisches und pflegerisches Personal empfiehlt die Stiko eine jährliche Impfauffrischung. mehr … Covid: Impfen mit und ohne Empfehlung

Selbstbestimmungsgesetz: Emanzipation kommt langsam

Die Regelung für eine vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags nimmt Formen an, in nd am 28. April 23

Menschen, die sich nicht dem bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht zugehörig fühlen, sollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz künftig einfacher ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern können. Statt wie bisher nach dem Transsexuellengesetz langwierige und teure psychologische Gutachten in einem Gerichtsverfahren einbringen zu müssen, soll die Personenstandsänderung in Zukunft mit einem Gang zum Standesamt erledigt werden können. Ziel des Gesetzes sei es, die Änderung des Geschlechtseintrags »zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung der Geschlechtsidentität zu regeln«, heißt es in dem Entwurf, der dem »nd« vorliegt. Wie bisher kann zwischen den Einträgen männlich, weiblich, divers und kein Eintrag gewählt werden. »Dem TSG liegt ein medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit zugrunde«, heißt es zur Notwendigkeit einer Reform in der Begründung des Gesetzentwurfs.mehr … Selbstbestimmungsgesetz: Emanzipation kommt langsam

„Ich bin noch nicht so weit“

Gespräch mit dem Sänger Torsun Burkhardt von Egotronic über Krebs, Chemotherapie und gute Unterstützung, in der taz vom 19. Mai

Torsun und ich, wir kennen uns, wie man sich in linksradikalen, antideutschen Kreisen eben kennt. Wir sind nicht wirklich befreundet, aber begegnen uns seit Jahren immer wieder auf Partys oder in Kneipen. Als Torsun überlegt, ob er seine Krebserkrankung öffentlich machen soll, fragt er mich um Rat, weil ich mit meiner Erkrankung vor zwei Jahren recht offen umgegangen bin. Dabei entsteht die Idee, unser Gespräch öffentlich zu machen. Anfang April klappt es mit dem Interview. Wir sprechen per Videochat, Torsun auf seinem Sofa, ich an meinem Schreibtisch.

wochentaz: Hallo Torsun, wie geht es dir gerade?

Torsun Burkhardt: Schon wieder besser. Die drei aufeinanderfolgenden Tage, an denen ich die Chemotherapie kriege, und etwa sieben Tage danach ist mir so übel und ich hab so wenig Kraft, das ist richtig ekelhaft. Aber jetzt, 13 Tage nach der Chemo, kann ich schon wieder Sachen machen, unter anderem auch dieses Interview. Das wäre vorher nicht gegangen.

Wir machen ja kein klassisches Interview, sondern sprechen als Krebsbetroffene miteinander. Wenn wir uns verquatschen und du dann was nicht abgedruckt haben willst, sag einfach Bescheid.

Das ist ein gutes Konzept, finde ich. Eher so miteinander zu reden, über die Dreckskrankheit, die Behandlung und den Umgang damit. Ich wollte dich ja auch Dinge fragen. Und da ich mich entschieden habe, die Krankheit öffentlich zu machen, kann man das auch alles veröffentlichen, ich bin da sehr pflegeleicht. Viele Sachen, die ich sage, sind vielleicht etwas trocken, aber ich möchte nicht missverstanden werden. Ich bin kein tougher Typ, der das alles heroisch trägt. Ich weine auch öfter, weil es einfach scheiße ist und mir nicht gut geht.mehr … „Ich bin noch nicht so weit“