Verbände kritisieren den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, nd am
Dienstagnacht endete die Frist für Verbände, zum aktuellen Referentenentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz Stellung zu nehmen. Betroffenenverbände begrüßen, dass die Änderung des Personenstandes und des Vornamens vereinfacht werden soll, üben jedoch an den zusätzlichen Regelungen Kritik. Frauengruppen und rechte Politiker*innen lehnen die Änderung generell ab und rufen zum Widerstand auf.
Das geplante Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz von 1981 ablösen, nach dem trans, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag nur mit zwei psychologischen Gutachten und einem Gerichtsurteil ändern können. Die bisherigen Verfahren sind teuer und können Jahre dauern, zudem werden den Betroffenen häufig entwürdigende und peinliche Fragen gestellt. Künftig soll eine Selbstauskunft im Standesamt ausreichen, um den Vornamen und den Geschlechtseintrag zu ändern. Möglich ist, wie bisher auch, männlich, weiblich, divers oder kein Eintrag, eine erneute Änderung soll nach einem Jahr möglich sein.mehr … Selbstbestimmungsgesetz: Vorurteile zementiert